F
Forum – Zur Diskussion / A discuter
Das OGer Appenzell Ausserrhoden bestätigt die Praxis des BGer, wonach eine durchgesetzte Marke nur in dem Umfang für weitere Produkte oder Dienstleistungen, als diejenigen, die im Markenregister eingetragen sind, Berühmtheit erlangen kann, für die sich die Marke ebenfalls durchgesetzt hat. Dies setzt den Gebrauch der Marke für ebendiese weiteren Produkte und Dienstleistungen voraus.
Andrea Strahm | sic! 2018 Ausgabe 2