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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Die Kartellbehörden verweisen in der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 KG auf unverbindliche vertikale Preisempfehlungen auf die Praxis zur horizontalen Verhaltenskoordination. Anstatt auf die Erfüllung der Kriterien der Abstimmung, des Parallelverhaltens und des Kausalzusammenhangs zu prüfen, hat sich in der Lehre und Praxis ein sog. Befolgung-Plus-Ansatz durchgesetzt. Kürzlich hat das BVGer Urteile zu beiden Fallgruppen gefällt, deren Begründungen Zweifel an der Anwendung unterschiedlicher Kriterien aufkommen lassen. Der Autor versucht aufzuzeigen, dass die Legaldefinition der abgestimmten Verhaltensweise Tatbestandsmerkmale enthält, die sich in gleichförmiger Weise auf beide Fallgruppen anwenden lassen.
Raffael Gübeli | sic! 2018 Ausgabe 5