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Aufsätze / Articles
Während in strafrechtlichen Verfahren niemand gezwungen ist, sich selbst zu belasten, sind Parteien im Verwaltungsverfahren traditionellerweise zur Mitwirkung an der Erstellung des Sachverhaltes verpflichtet. Doch wie sieht es im strafrechtsähnlichen Bereich aus, zu dem kartellrechtliche Verfahren gezählt werden? Der vorliegende Beitrag stellt die neueste Rechtsprechung der massgebenden Gerichte zu Umfang und Gehalt des Selbstbelastungsverbotes im kartellrechtlichen Verfahren dar und würdigt die verschiedenen Standpunkte der Lehre. Im Ergebnis wird für eine differenzierte Sichtweise für natürliche und juristische Personen und eine legislatorische Klarstellung argumentiert.
Giulia Meier | sic! 2018 Ausgabe 9