A
Aufsätze / Articles
In diesem Beitrag werden Spannungsmomente in der Schweizer Praxis zur Gesamtabrede diskutiert. Zunächst wird aufgezeigt, welchen Stellenwert diese Rechtsfigur im Wettbewerbsrecht der EU hat und wie sie in der Schweiz eingesetzt wird. Danach wird das Konzept einer kritischen Würdigung unterzogen. Zuletzt soll erstellt werden, welchen Platz die Gesamtabrede in der Schweizer Praxis einnehmen kann: Wenn sie logisch dem Beweis des Kartellvergehens untergeordnet würde und sich lediglich auf die Verhaltensweise des Kartells begrenzte. Zudem müsste sie insbesondere den fallspezifischen ökonomischen Umständen gerecht werden und die akteur-spezifischen subjektiven Elemente berücksichtigen. Gerade vor dem Hintergrund der «post-Gaba»-Rechtspraxis ist Vorsicht im Umgang mit der Gesamtabrede geboten.
Henrique Schneider | sic! 2018 Ausgabe 12