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Berichte / Rapports

In einem lang ersehnten Urteil hat sich der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) dazu geĂ€ussert, unter welchen UmstĂ€nden die Gestaltung eines Erzeugnisses ausschliesslich technisch bedingt im Sinne des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts und damit nicht schutzfĂ€hig ist. Der EuGH stellt sich gegen die unter anderem in Deutschland vertretene Formvielfaltstheorie und spricht sich fĂŒr die KausalitĂ€tstheorie aus. GemĂ€ss Letzterer kommt es darauf an, ob die betreffenden Erscheinungsmerkmale ausschliesslich aus dem BedĂŒrfnis entstanden, eine technische Lösung zu entwickeln, wohingegen Ă€sthetische Kriterien dabei ohne Relevanz waren. Weiter spricht sich der EuGH gegen eine Betrachtung solcher Sachverhalte aus der Sicht eines «objektiven Beobachters» aus.

Patrick R. Schutte | sic! 2018 Ausgabe 12