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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Das Bundesgericht hat die Anwendung des Kartellverbots zuletzt deutlich verschärft: Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen sind unabhängig von deren Wettbewerbswirkung de facto verboten. Schon früher hat das Bundesgericht das Wettbewerbsrecht mit ähnlich weitreichenden Entscheiden geprägt. Heute können Fusionen kaum noch untersagt werden, und unangemessene Preise werden nicht mehr sanktioniert. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung gefährdet die Kohärenz des Kartellgesetzes: Während im Bereich der Fusionen und unangemessener Preise ein «Laissez-faire»-Ansatz praktiziert wird, wird bei den Abreden eine äusserst interventionistische Politik verfolgt. Den Unternehmen werden dadurch starke Anreize gesetzt, das harte Kartellverbot durch Fusionen zu umgehen.

Michael Funk / Christian Jaag / Samuel Rutz | sic! 2019 Ausgabe 5