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Berichte / Rapports
Susanna Ruder, PatentanwĂ€ltin in Wil SG, prĂ€sentierte zunĂ€chst ausgewĂ€hlte Fragen zum Urteil BPatGer vom 15. Juni 2018, O2015_018, «SchreibgerĂ€t», sowie zum diesbezĂŒglichen Urteil BGer vom 29. Januar 2019, 4A_435/2018 und 4A_441/2018. Betroffen waren ein Schweizer (CH 704 790 C1) sowie ein europĂ€isches (EP 2497 648 B1) Patent mit fast identischem Inhalt bezĂŒglich eines SchreibgerĂ€ts. Die vom EP beanspruchte Erfindung stammte von Herrn Garinaud, wurde aber an die KlĂ€gerin («Guenat») abgetreten. Die KlĂ€gerin («Guenat») klagte insbesondere auf Nichtigkeit des schweizerischen Patents, das auf die Beklagte («Swiss ­Finest») registriert war. Als Reaktion auf die Nichtigkeitsklage klagte SwissFinest auf Abtretung des EuropĂ€ischen Patents sowie auf Verletzung ihres Schweizer Patents.

Estelle Seiler | sic! 2020 Ausgabe 3