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Berichte / Rapports
UWG 3 I b, e; SLK-GS B.6.2. Wird ein Produktetest durchgeführt, sind die Grundsätze der Testkriterien und die Vorgaben für eine Testdurchführung zu beachten; nur dann kann von einem «Test» im Sinne des SLK-Grundsatzes gesprochen werden (E. 3 und 4). Werden diese Kriterien nicht beachtet und werden insb. die Konkurrenzprodukte nicht genannt, liegt eine irreführende Angabe bzw. ein unlauterer Vergleich gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b bzw. lit. e UWG sowie SLK-Grundsatz Nr. B.6 Abs. 2 vor (E. 6).
Mischa Senn | sic! 2020 Ausgabe 4