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Berichte / Rapports
Waren- und Verpackungsformen können als Marke eingetragen und monopolisiert werden, in der Praxis jedoch ist die Registrierung einer Formmarke oder ihre Durchsetzung Dritten gegenĂŒber nicht immer leicht. Das EuropĂ€ische Gericht hat in seinem jĂŒngsten Entscheid den Schutzumfang von Warenformmarken erheblich gestĂ€rkt und namentlich den Erfahrungssatz, dass die angesprochenen Verkehrskreise sich insbesondere an Wortelementen und weniger an Bild- oder Formelementen orientieren, zumindest ins Wanken gebracht.

Eva-Maria Strobel / Sylvia Polydor | sic! 2020 Ausgabe 12