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Berichte / Rapports

Ein Unternehmen erhielt eine Werbe-E-Mail eines Personalberatungsunternehmens und erhob dagegen Beschwerde. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass sie eine direktadressierte Werbung mittels E-Mail-Zustellung zugestellt erhielt, obschon zwischen ihr und der Beschwerdegegnerin keine Kundenbeziehung vorgelegen hätte. Die Beschwerdegegnerin stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Kundenbeziehung aufgrund einer langjährigen Zustellung von Werbung bestünde.

Die I. Kammer hat die Beschwerde gutgeheissen und der Beschwerdegegnerin empfohlen, diesem Unternehmen inskünftig keine Werbe-E-Mails zuzustellen.

Mischa Senn | sic! 2022 Ausgabe 4