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Berichte / Rapports
Mit formaler Kündigungsnote vom 29. Dezember 2021 hat Deutschland das Übereinkommen mit der Schweiz von 1892 gekündigt. Anlass hierfür ist ein Entscheid des EuGH vom 22. Oktober 2020 (verbundene Rechtssache C-720/18 und C-721/18), in welchem das Gericht das Übereinkommen mit später erlassenem EU-Recht (EU-Markenrechtsrichtlinie) als unvereinbar erklärt. Die Kündigung erwächst per 31. Mai 2022 in Rechtskraft. Die Mitteilung der Kündigung wurde am 9. März 2022 in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS 2022 156) publiziert. Das IGE vertritt die Auffassung, dass das Übereinkommen auch in Zukunft für jedes Widerspruchsverfahren, in dem die Einrede des Nichtgebrauchs gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes vom 28. August 1992 über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG, SR 232.11) geltend gemacht wurde, und für jedes Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs anwendbar bleibt, sofern der Zeitraum für die Prüfung des Gebrauchs vor dem Datum der Kündigung des Übereinkommens […]
sic! 2022 Ausgabe 5