Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen, sind vom Schutz durch das Schweizer Markenrecht ausgeschlossen. Die Anwendung der absoluten Ausschlussgründe bei Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen, ist jedoch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. «Öffentliche Ordnung» und «gute Sitten» sind unbestimmte Rechtsbegriffe und gesellschaftliche Konzepte, die je nach Ort und Zeit variieren. Auch der Methode und den Kriterien für die Feststellung, ob eine Marke gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst, fehlt es oft an Klarheit. Um diese beiden absoluten Ausschlussgründe im Schweizer Recht zu klären, befasst sich dieser Artikel mit den Begriffen «öffentliche Ordnung» und «gute Sitten», der Methode und den Kriterien für die Anwendung dieser Ausschlussgründe sowie den Modalitäten und Folgen des markenrechtlichen Schutzausschlusses von Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen.
Boris Catzeflis | sic! 2023 Ausgabe 2