Das «Artificial Inventor Project» rund um Stephen Thaler und die künstliche Intelligenz (KI) DABUS haben in den vergangenen Jahren die international diskutierte patentrechtliche Frage aufgeworfen, ob künstliche Intelligenz als Erfinderin anerkannt bzw. in den Patentregistern als solche eingetragen werden kann. In zahlreichen Rechtsordnungen haben die Gerichte und Behörden diese Frage bisher verneint. Nun hat sich mit Urteil vom 26. Juni 2025 auch das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Frage befasst und der international vorherrschenden Auffassung angeschlossen, wonach KI-Systeme keine Erfinder im Rechtssinne sein können. Ungewöhnlich ist dabei die materielle Einlassung des Gerichts zur möglichen Erfindereigenschaft von Stephen Thaler als Entwickler der KI DABUS. Das Bundesverwaltungsgericht folgt überraschend einem outputbezogenen Erfinderbegriff und stellt damit den bisher im schweizerischen Patentrecht vorherrschenden
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Cyril R. Dörfler | sic! 2026 Ausgabe 6