Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 4. September 2025, LEGO A/S v. Pozitív Energiaforrás Kft. (C-211/24), betont, dass die für die Beurteilung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang eines Geschmacksmusters zentralen Begriffe «informierter Benutzer» und «Gesamteindruck» einheitlich auszulegen sind. Hiernach ist der «informierte Benutzer» eine besonders aufmerksame, mit dem Formenschatz des betreffenden Bereichs vertraute Person, die Unterschiede im Erscheinungsbild bewusst wahrnimmt, ohne diese wie ein Fachmann technisch zu prüfen. Der «Gesamteindruck» ist die visuelle Gesamtwirkung, die ein Geschmacksmuster beim informierten Benutzer hervorruft, ohne technische Analyse. Dies gilt trotz der zugrundeliegenden technischen Merkmale und des Ausnahmecharakters von Art. 8 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 6/2002 auch für Geschmacksmuster modularer Systeme.
Auch bei den «guten Gründen»
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Birgit Weil | sic! 2026 Ausgabe 6