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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente hat zu tiefgreifenden Veränderungen in der Veröffentlichungspraxis zu Patentgesuchen seitens des IGE geführt. Dies führt nicht nur zu Veränderungen für die Schutzrechtsinhaber, sondern tangiert auch die Informationsmöglichkeiten von Dritten. Dabei ergeben sich teilweise überraschende Ergebnisse zu dem, was neu publiziert wird und was nicht (mehr) veröffentlicht wird, sowie hinsichtlich der Daten und ihrer Ersichtlichkeit aus dem Register und hinsichtlich der Auskünfte, welche das IGE nicht mehr abgibt.
Michael Liebetanz | 2008 Ausgabe 9