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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Die Kausalität zwischen der Werknutzung, der Tarifvergütung und ihrer Auszahlung an die Berechtigten ist bei ihrer Berechnung und Weiterleitung zu berücksichtigen. Dieses «Kausalitätsprinzip» regiert das gesamte Verwertungsrecht, es stösst aber in der Praxis auf Schwierigkeiten, wo auszahlbare Vergütungen nur durch Annäherungen und Fiktionen erlangt werden konnten. Kriterien, wie sich die strengen rechtlichen Vorgaben auf die oft indirekten Vergütungsparameter anwenden lassen, sind im Einzelfall festzulegen.
David Aschmann | 2010 Ausgabe 2