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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Das geltende türkische Handelsgesetzbuch (HGB) enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über vergleichende Werbung, sie wird aber unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet. Das neue türkische HGB, das am 1. Juli 2012 in Kraft treten wird, regelt dagegen die vergleichende Werbung ausdrücklich und detailliert in Vorschriften des unlauteren Wettbewerbs. Ob es richtig war, die Vorschriften über die vergleichende Werbung aus dem schweizerischen UWG zu übernehmen und wann die vergleichende Werbung unzulässig werden soll, wird im folgenden Diskussionsbeitrag behandelt.

Savas Bozbel | 2011 Ausgabe 5