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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Garantie- und Kollektivmarken sind im Vergleich zu den Individualmarken im Markenregister untervertreten und finden vergleichsweise wenig Erwähnung in Lehre und Rechtsprechung. In einem Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Januar 2011 (4A_385/2010) waren die Garantiemarken des Schweizer Hoteliervereins SHV Gegenstand. Eine Mitbewerberin des SHV, GastroSuisse, hatte eigene Marken für ihr Bewertungssystem für Beherbergungsbetriebe registriert und dabei auf das vom SHV ebenfalls verwendete Element der Sterne zurückgegriffen. Im Gegensatz zum SHV hat GastroSuisse ihre Marken nicht als Garantie- oder Kollektivmarken, sondern als «normale» Individualmarken angemeldet. Der vorliegende Beitrag nimmt den Entscheid zum Anlass, über Vor- und Nachteile von Garantie- und Kollektivmarken zu diskutieren, unter besonderer Berücksichtigung kartellrechtlicher Aspekte.

Claudia Keller / Delia Bosshard | 2011 Ausgabe 6