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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Der Lieferant kann sich in einem Alleinvertriebsvertrag verpflichten, im Gebiet seines Alleinvertreters selbst keine Kunden zu beliefern. Dies gilt sowohl für Aktiv- wie für Passivverkäufe. Ein solches Direktbelieferungsverbot verletzt Art. 5 KG nicht.
Gion Giger | 2011 Ausgabe 10