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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Erstmals hat sich das Bundespatentgericht mit der Berechtigung an einer Hochschulerfindung befasst. Im Urteil setzte sich das Gericht mit den Voraussetzungen der patentrechtlichen Nichtigkeitsklage gemĂ€ss Art. 26 Abs. 1 lit. d PatG sowie der Abtretungsklage gemĂ€ss Art. 29 Abs. 1 PatG auseinander und machte dabei insbesondere auch klĂ€rende AusfĂŒhrungen in Bezug auf den Nachweis der BösglĂ€ubigkeit eines Patentanmelders. Auf welche Weise die Hochschulen die Rechte an Hochschulerfindungen erwerben, bleibt hingegen weiterhin ungeklĂ€rt. Gerade diese Frage ist fĂŒr die Durchsetzung von patentrechtlichen AnsprĂŒchen gegen Dritte jedoch von entscheidender Bedeutung.

Cyrill Rieder | 2012 Ausgabe 9