Mit Urteil vom 31. Mai 2012 (BGer, 1C_230/2011, sic! 2012, 550 ff., «Street View») hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google Inc. und Google (Switzerland) GmbH gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. MĂ€rz 2011 (BVGer vom 30. MĂ€rz 2011, A-7040/2009) teilweise gutgeheissen. Das Urteil fĂŒhrt die Problematik des heutigen Datenschutzrechts anschaulich vor Augen. Aufgrund des technischen Fortschritts qualifizieren immer mehr Daten als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes kontinuierlich ausgeweitet. Umso wichtiger wird dadurch die Diskussion, welche Pflichten die Datenbearbeiter treffen â auch bei Bearbeitungen, welche kaum eine GefĂ€hrdung fĂŒr die Persönlichkeit darstellen. Das Bundesgerichtsurteil setzt zudem neue MassstĂ€be zum Recht am eigenen Bild, insbesondere zur ZulĂ€ssigkeit von Personenaufnahmen als «Beiwerk» auf einer Fotografie.
Julia Bhend | 2012 Ausgabe 11