Wenn der Wettbewerb die Effizienz eines Systems insgesamt erhöht und sich wohlfahrtssteigernd auswirkt, ist es merkwürdig, dass gerade jene Institutionen, die über ihn wachen, ihm nicht ausgesetzt werden. Diese ökonomische Intuition kann pointiert als Frage gestellt werden: Warum gibt es keinen Wettbewerb unter den Wettbewerbsbehörden? In diesem Beitrag wird ein Modell, das die Schaffung eines begrenzten Wettbewerbs unter den Institutionen ermöglichen wollte, diskutiert. Der «Antrag Schmid» im Ständerat sah vor, dass an Kartellverfahren beteiligte Unternehmen die Wahl haben, welche Behörde den Erstentscheid fällen soll: die WEKO oder das BVGer. Aus ökonomischer Perspektive wird nun gefragt, welche Auswirkungen dies hätte.
Henrique Schneider | 2013 Ausgabe 11