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Aufsätze / Articles

Art. 35 Abs. 4 URG enthält als einzige Bestimmung im Urheberrechtsgesetz einen Gegenrechtsvorbehalt, der an die Nationalität des ausländischen Interpreten anknüpft. Dieses in den ausländischen Gesetzen und den internationalen Abkommen nicht gebräuchliche Anknüpfungskriterium bereitet in der Praxis Schwierigkeiten, weniger im Tonbereich, wo wegen des Rom-Abkommens und des WPPT der nationale Gegenrechtsvorbehalt wenig Bedeutung mehr hat, als vielmehr im audiovisuellen Bereich. Hier hängt die Berechtigung des ausländischen Interpreten allein von der Gesetzgebung seines Herkunftslandes ab, ob diese dem Schweizer Künstler dem Art. 35 URG entsprechende Rechte einräumt. Der vorzunehmende Rechtsvergleich ist mit mannigfaltigen Unsicherheiten verbunden, die dieser Aufsatz aufzeigen soll.

Yvonne Burckhardt | sic! 2011 Ausgabe 11



Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Schutzschrift gemäss Art. 270 ZPO auseinander und untersucht insbesondere, inwieweit die bisherige kantonale Rechtsprechung sich auf die Schutzschrift unter neuem Recht auswirken kann.

Rosana Pfaffhauser | sic! 2011 Ausgabe 10



Mit Aufnahme der Tätigkeit des Bundespatentgerichts am 1. Januar 2012 stellen sich grundlegende übergangsrechtliche Fragen, die von der einzigen Übergangsbestimmung des Patentgerichtsgesetzes (Art. 41 PatGG) nur teilweise erfasst und nicht hinreichend beantwortet werden. Von den Gerichten zu entscheiden sein wird namentlich, welche Patentprozesse vom Bundespatentgericht übernommen werden und welche Verfahrensordnung auf diese Prozesse anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die offenen Fragen zu geben und mögliche Lösungen aufzuzeigen.

Florent Thouvenin | sic! 2011 Ausgabe 9



Die Marktabgrenzung ist heute ein zentraler Bestandteil von Kartellrechtsverfahren. Erst nach der Bestimmung des relevanten Marktes könnten die konkreten Wettbewerbsverhältnisse ermittelt werden. Zentrale Frage bei Kartellrechtsverfahren ist indes, ob ein Unternehmen (oder mehrere Unternehmen gemeinsam) den Wettbewerb beschränken können. Zur Beantwortung dieser Frage reicht es aus, Folgendes empirisch zu klären: Falls das Unternehmen die Preise etwas erhöhen würde, würden seine Kunden in so grosser Anzahl zu anderen Unternehmen abwandern, dass sich die Preiserhöhung als unprofitabel herausstellen würde? Eine Marktabgrenzung ist hiefür nicht notwendig. Es reicht aus, zu wissen, ob und in etwa wie viele Kunden abwandern würden. Wohin diese Kunden gehen würden, ist ausser bei Zusammenschlussverfahren und horizontalen Kooperationen ebenfalls nicht von Belang. Die Marktabgrenzung lenkt den Blick zudem auf Einzelheiten wie Konzentrationsmasse, gute und weniger gute Substitute und

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Adrian Raass | sic! 2011 Ausgabe 7-8



Am 8. März 2011 hat der EuGH sein Gutachten zum Entwurf für ein Übereinkommen über das Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente veröffentlicht. Dabei macht er klar, dass der Übereinkommensentwurf in der vorliegenden Form mit Unionsrecht nicht kompatibel ist. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit dem Gutachten auseinander und versucht, mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen, die den vom EuGH gesteckten institutionellen Rahmen berücksichtigen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Nutzer nach einer qualitativ hochstehenden Patentgerichtsbarkeit in einem Europa mit einem Einheitspatent befriedigen.

Dieter Stauder | sic! 2011 Ausgabe 6



Bei klassischem Verständnis von Marken- und Lauterkeitsrecht koexistieren beide Rechtsregimes im Hinblick auf die Regelung der vergleichenden Werbung friedlich. Insoweit verlangen die einschlägigen lauterkeitsrechtlichen Regelungen das Vorliegen eines Werbevergleichs, der gleichzeitig dafür sorgt, dass die Verwendung eines geschützten Kennzeichens im Rahmen des Werbevergleichs nicht kennzeichenmässig erfolgt. Doch bereits mit der Markenrechtsrevision 1992 wurde das eng verstandene Erfordernis markenmässigen Gebrauchs aufgegeben. Im Europäischen Recht hat der EuGH mit aller Klarheit entschieden, dass die vergleichende Werbung vom Markenrecht erfasst wird. Auf der anderen Seite des Spektrums kann es dazu kommen, dass markenrechtlich geschützte Zeichen oder zumindest schützbare Formen durch Anlehnung der Produkt- oder Zeichengestaltung auch unter die Regelungen über vergleichende Werbung fallen können.

Jochen Glöckner | sic! 2011 Ausgabe 5



Im Prozess über vorsorgliche Massnahmen ist die Verteilung der Glaubhaftmachungslast von zentraler Bedeutung. Bei gewerblichen Schutzrechten stellt sich die Frage, ob an die Glaubhaftmachung der Nichtigkeit höhere Anforderungen als an die Verletzung zu stellen sind. In der immaterialgüterrechtlichen Spezialliteratur wird diese Frage mit unterschiedlicher Begründung seit Jahrzehnten bejaht. Diese Auffassung beruht auf rechtlich nicht haltbaren Annahmen und steht in klarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts. Mit dem Inkrafttreten der neuen Schweizer ZPO ist der Zeitpunkt gekommen, um diese Auffassung kritisch zu hinterfragen.

Christoph Willi | sic! 2011 Ausgabe 4



Die Thematik der Patenttrolle wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kritischen Überblick bezüglich der Massnahmen gegen Patenttrolle im schweizerischen Recht. Er behandelt insbesondere die Anwendung von patentrechtlichen und kartellrechtlichen Zwangslizenzen, bezieht aber auch das Rechtsmissbrauchsverbot und die Idee einer Verhältnismässigkeitsprüfung für den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch in die Untersuchung mit ein. Die Analyse zeigt einige Schwachstellen und offene Fragen im rechtlichen Instrumentarium de lege lata auf und möchte die Diskussion um die Weiterentwicklung von Lösungskonzepten in Bezug auf Patenttrolle, insbesondere über das Rechtsmissbrauchsverbot und eine Verhältnismässigkeitsprüfung, fördern.

Max Wallot | sic! 2011 Ausgabe 3



Seit der Kartellgesetzrevision im Jahre 2003 hat das Whistleblowing in der Schweiz auch im Kartellrecht an Bedeutung gewonnen. Die neue Bonusregelung spielt in dieser neuen Dynamik eine wichtige Rolle. Nach einer begrifflichen Klärung der in der Strafverfolgung eingesetzten verdeckten Ermittler wird die Stellung der Whistleblower im schweizerischen Recht und insbesondere im Kartellverfahren beleuchtet. Der vorliegende Beitrag zeigt zudem auf, dass das Kartellverwaltungsrecht die in der schweizerischen Strafprozessordnung enthaltenen strafrechtlichen Lösungen zur verdeckten Ermittlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unverändert übernehmen kann, selbst wenn sich die Rolle des Selbstanzeigers in gewissen Fällen an die Tätigkeit des verdeckten Ermittlers annähert.

Olivier Schaller / Stefan Keller | sic! 2011 Ausgabe 2



Das Bundesgericht hatte in seiner Rechtsprechung zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Herkunftsangaben unter dem Gesichtspunkt der Irreführungsgefahr bis ins Jahr 1979 regelmässig darauf verwiesen, dass eine geografische Angabe nach der Lebenserfahrung beim Käufer der damit bezeichneten Ware im Allgemeinen die Vorstellung weckt, sie stamme aus dem Land, auf das die Angabe hinweist. Nachdem in den seither bis zum Jahr 2008 ergangenen Urteilen dieser Erfahrungssatz nicht mehr ausdrücklich erwähnt worden ist, wurde er in leicht abgewandelter Form vom Bundesgericht im Jahr 2009 wieder ausdrücklich angeführt – und zwar in allen vier zu Herkunftsangaben gefällten Entscheiden. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 2 lit. c i.V.m. Art. 47 ff. MSchG darzustellen und kritisch zu würdigen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das methodische Vorgehen des Bundesgerichts gerichtet und es wird insbesondere gezeigt werden, dass der

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Franziska Gloor Guggisberg | sic! 2011 Ausgabe 1



In jüngster Zeit sind wichtige Entscheide der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) zu vertikalen Abreden publiziert worden («Sécateurs et cisailles», «Hors Liste» und «Gaba/Elmex»). Am 1. August 2010 trat zudem die neue Vertikalbekanntmachung der (WEKO) in Kraft. Der nachfolgende Beitrag wirft einen kritischen Blick auf diese neuesten Entwicklungen und berücksichtigt dabei auch das europäische Recht.

Gion Giger | sic! 2010 Ausgabe 12



Mit der anstehenden Revision des Kartellrechts geht die in der Schweiz traditionell heftig ausgetragene Diskussion um die kartellrechtliche Behandlung vertikaler Abreden in eine neue Runde. Die Entstehungsgeschichte der Revisionsvorschläge nährt die Befürchtung, die Bedingungen des zu regelnden Gegenstandes – des Wettbewerbs selbst – gerieten zunehmend in Vergessenheit. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag den Besonderheiten des volkswirtschaftlichen Marktes «Schweiz» auf den Grund und setzt sich mit systemischen Unterschieden insbesondere zum Europäischen Kartellrecht auseinander. Die Erkenntnisse dieser Analyse bilden – anders als noch die Resultate der Evaluationsgruppe Kartellrecht – eine belastbare Grundlage, um die Revisionsvorschläge zu bewerten und einen eigenen Vorschlag zur Modifikation der Regelung über Vertikalabreden zu präsentieren.

Reto M. Hilty / Alfred Früh | sic! 2010 Ausgabe 12



Google ist mit seinem Werbeprofil Adwords derzeit sehr erfolgreich im Online-Werbemarkt, ein Umstand, welcher zu zahlreichen Diskussionen führte, ob Google diese Stellung missbrauche. Mehrere Länder führten Untersuchungen und Verfahren gegen den Internetriesen durch, soweit ersichtlich erging jedoch nur ein Urteil gegen Google. Auch die Expansionstätigkeit wurde bis anhin von den untersuchenden Wettbewerbsbehörden nicht beanstandet. Grund dafür dürften die stetigen Marktveränderungen im Internetbereich sein, ebenso wie die zunehmende Verlagerung vom Electronic zum Mobile Commerce, bedingt durch die weit verbreiteten Smart Phones.

Rolf H. Weber / Stephanie Volz | sic! 2010 Ausgabe 11



Der Beitrag behandelt einige praktisch bedeutsame Verfahrensfragen vor der Wettbewerbskommission und setzt sich mit der diesbezüglichen Rechtsprechung auseinander. Nach einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Auslegeordnung werden Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht besprochen. Es folgt eine Diskussion über Geschäftsgeheimnisse und deren Spannungsverhältnis zum rechtlichen Gehör. Ausserdem wird die kartellgesetzliche Sonderbestimmung der Stellungnahme der Parteien zu einem Antrag für eine Verfügung diskutiert. Mit einbezogen werden dabei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 in Sachen Terminierungspreise im Mobilfunk sowie der Vernehmlassungsentwurfs des Bundesrates vom 30. Juni 2010 für eine Teilrevision des Kartellgesetzes.

Stefan Renfer | sic! 2010 Ausgabe 10



Zumindest für das Immaterialgüterrecht waren vorsorgliche Massnahmen bereits bisher bundesrechtlich geregelt gewesen. Mit der neuen CH-ZPO wird eine weitere Vereinheitlichung angestrebt. Aufgrund der vielen «Kann»-Vorschriften werden kantonale Unterschiede aber weiterhin Bestand haben. Durch punktuelle Änderungen will die CH-ZPO die Qualität, Effizienz und Gerechtigkeit der Entscheidungen verbessern. Es sollen die Auswirkungen der neuen CH-ZPO auf vorsorgliche Massnahmen dargelegt werden, auch im Hinblick auf patentrechtliche Verletzungsklagen vor dem Bundespatentgericht.

Christoph Willi | sic! 2010 Ausgabe 9



Gemäss Art. 265 der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Gericht superprovisorische Massnahmen anordnen, wenn besondere Dringlichkeit besteht. Der vorliegende Beitrag plädiert dafür, dass die Gerichte im Rahmen des ihnen durch die «Kann»-Bestimmung eingeräumten Ermessens eine umfassende Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen und schlägt für diese Prüfung relevante Kriterien vor. Daraus wird sodann gefolgert, dass die «besondere Dringlichkeit» als reines Tatbestandsmerkmal zu verstehen ist, bei dessen Interpretation die Verhältnismässigkeit keine Rolle spielt.

Demian Stauber | sic! 2010 Ausgabe 9



Die Gerichte müssen die bei ihnen anhängig gemachten Streitigkeiten auch dann entscheiden, wenn ihnen das Fachwissen für das Verständnis des strittigen Sachverhalts fehlt. Der Umgang mit (komplexem) technischem Sachverhalt kann für die Gerichte und die Parteien denn auch eine grosse Herausforderung darstellen. In der internationalen Schiedsgerichtspraxis sind in den letzten Jahrzehnten Instrumente zum Umgang mit komplexem technischem Sachverhalt entwickelt worden, die auch für die staatliche Gerichtsbarkeit von Interesse sein könnten. Umgekehrt könnten sich die Schiedsgerichte durch gewisse Gebräuche der Handelsgerichte im Umgang mit dem Fachrichterwissen inspirieren lassen.

Werner Stieger | sic! 2010 Ausgabe 7-8



Seit 2008 schützt das URG technische Massnahmen vor Umgehung und stellt Widerhandlungen unter Strafe. Um überschiessende Wirkungen solcher Massnahmen auf erlaubte Schrankennutzungen zu verhindern, wurde gleichzeitig die Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) geschaffen. Der nachfolgende Beitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen der BTM, versucht eine Bilanz ihres ersten Geschäftsjahres und identifiziert Handlungsbedarf für zukünftige Beobachtungen im Wissenschaftsbereich.

Christoph Beat Graber | sic! 2010 Ausgabe 5



Das Kartellrecht in der Krise: Die Doppeldeutigkeit dieses Satzes steht sinnbildlich für die Weggabelung, an der Politik und Wettbewerbsbehörden im Angesicht der Wirtschafts- und Finanzkrise stehen: Soll und kann das Kartellrecht unverändert auch in der Krise angewendet werden, oder befindet es sich selbst in der Krise, weil es für eine Finanz- und Wirtschaftskrise nicht geschaffen ist und daher rechtlich oder jedenfalls faktisch ausser Kraft gesetzt wird? Es ist nicht zuviel vorweggenommen, wenn bereits hier ein klares Votum für die erste Variante abgegeben wird, selbst wenn die dem Kartellrecht zugrunde liegenden Wettbewerbstheorien einer Ausweitung bedürfen sollten. Die Realität lässt dagegen eher das Eintreten der zweiten Variante befürchten. Anhand der verschiedenen Wettbewerbstheorien soll zunächst grundsätzlich die Haltung gegenüber staatlichen Eingriffen herausgearbeitet werden, um dies anschliessend in die Beurteilung ausgewählter Massnahmen, die von Seiten des

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Franz Böni | sic! 2010 Ausgabe 4



Die Übertragung von Datenpaketen über das Internet erfolgt bislang grundsätzlich ohne Identifizierung der Datenpakete bzw. von deren Inhalt durch das Netz selber. Das Netz verhält sich folglich bei der Behandlung einzelner Datenpakete «neutral». Die technologische Entwicklung der letzten Jahre erlaubt es den Netzbetreibern heute aber im Prinzip, Datenpakete anhand verschiedener Kriterien in ihrer Priorität zu beeinflussen oder gar deren Durchleitung zu blockieren. Die Netzbetreiber könnten m.a.W. aus verschiedenen Motivationen von der bisher gewahrten «Netzneutralität» abweichen, beispielsweise durch Behinderung von unabhängigen Internettelefonie-Diensten zum Schutz eigener Angebote. Vor allem in den USA wird seit einiger Zeit öffentlichkeitswirksam über die Netzneutralität diskutiert, nachdem bereits einige entsprechende Vorkommnisse zu beobachten waren. Die US-amerikanische Federal Communications Commission hat kürzlich eine erste Gesetzgebungsvorlage präsentiert und in

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Simon Schlauri / Michael Vlcek | sic! 2010 Ausgabe 3



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