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Berichte / Rapports

On 4 of July WIPO Director General Francis Gurry (DG Gurry) visited the Swiss Federal Institute of Intellectual Property (IPI) and the Federal Department of Foreign Affairs (FDFA) in Bern. He was accompanied by Philippe ­Baechtold, Senior Director of the PCT Services Department, as well as Alexandra Grazioli, Director of the Lisbon Registry for Geographical Indications. DG Gurry also met with Simonetta Sommaruga of the Federal Council. On the occasion of this visit, various IP topics and institutional questions concerning WIPO’s role as a UN organisation and Switzerland’s role as the organi­sation’s host state were discussed.

Kathrin RĂŒegsegger | sic! 2017 Ausgabe 11



Die diesjĂ€hrige Tagung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz INGRES zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in der Schweiz fand wieder unter der Leitung von RA Dr. Michael Ritscher und der Organisation von RA Dr. Christoph Gasser im Anschluss an die Mitgliederversammlung im Lake Side Casino ­ZĂŒrichhorn in ZĂŒrich statt. Auch dieses Jahr wurden die neusten Entwick­lungen und die aktuelle Rechtsprechung im Patent-, Urheber- und Kennzeichenrecht prĂ€sentiert und dem ­Publikum Gelegenheit zu Diskussionen und ­gegenseitigem Austausch gegeben. Mit dem traditionellen ApĂ©ro auf dem ­ZĂŒrichsee bei strahlendem Wetter fand die Tagung ihren Ausklang.

Agnieszka Taberska | sic! 2017 Ausgabe 11



Die Beschwerdegegnerin verwendete ein Logo, in dem die Kantonswappen und die sich auf den Schweizer Wappenschild abstĂŒtzende Helvetia ab­gebildet sind (vgl. Abb.). Die II. Kammer heisst die Beschwerde gestĂŒtzt auf Art. 8 des Wappenschutzgesetzes gut.

Mischa Sein | sic! 2017 Ausgabe 11



Report of Swiss Group

Members of the working group: Frederic Brand, Philipp Groz, James Merz, Roger Staub, Patrick Troller and Thomas Widmer (chair).

sic! 2017 Ausgabe 11



Report of Swiss Group

Members of the working group: Simone Billi, Andreas Gygi, Thomas Kretschmer, Peter Ling, Paul Pliska, Sébastien Ragot, Beat ­Rauber, Cyrill Rieder, Hannes Spillmann, Simon StrÀssle, Marco Zardi.

sic! 2017 Ausgabe 11



Die diesjĂ€hrige Tagung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz INGRES zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in der Schweiz fand wieder unter der Leitung von RA Dr. Michael Ritscher und der Organisation von RA Dr. Christoph Gasser im Anschluss an die Mitgliederversammlung im Lake Side Casino ­ZĂŒrichhorn in ZĂŒrich statt. Auch dieses Jahr wurden die neusten Entwick­lungen und die aktuelle Rechtsprechung im Patent-, Urheber- und Kennzeichenrecht prĂ€sentiert und dem ­Publikum Gelegenheit zu Diskussionen und ­gegenseitigem Austausch gegeben. Mit dem traditionellen ApĂ©ro auf dem ­ZĂŒrichsee bei strahlendem Wetter fand die Tagung ihren Ausklang.

Agnieszka Taberska | sic! 2017 Ausgabe 11



Der EuGH hat im vorgestellten Fall den Verkauf eines MedienabspielgerĂ€ts als urheberrechtlich unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Das macht stutzig. Ausschlaggebend war, dass im GerĂ€t Internetlinks vorinstalliert waren, die den Nutzer auf urheberrechtlich unzulĂ€ssig verfĂŒgbar gemachte Quellen verwiesen. Aufgrund dieser Links stellt der in der Vergangenheit immer ­zulĂ€ssig gewesene Verkauf eine Nutzungshandlung und damit, bei Fehlen der Zustimmung des Rechteinhabers, eine Urheberrechtsverletzung dar. Es stellt sich die Frage, was in der EU die Voraussetzungen sind, damit ein GerĂ€teverkauf eine urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt, und ob dies fĂŒr die Schweiz gleich zu beurteilen ist.

Mathis Berger | sic! 2017 Ausgabe 11



Yes. The Swiss Trademark Act provides that trademark protection shall not be available to signs contrary to applicable law (art. 2 [d]). Art. 2 of the Swiss Unfair Competition Act provides that “[A]ny behaviour or business practice that is deceptive or that in any other way infringes the principle of good faith and which affects the relationship between competitors or between suppliers and customers shall be deemed unfair and unlawful”. Depending on the case at hand, other provisions of the Swiss Unfair Competition Act may also be relevant.

Swiss Group | sic! 2017 Ausgabe 11



The Swiss Patent Act does not contain statutory provisions which specifically apply only to Computer Implemented Inventions, which may include computer programs and hardware com­ponents or only computer programs not as such (“CII”). In fact, there is no mentioning of computers or computer ­programs at all. In particular, neither CII nor computer programs as such are explicitly excluded by statutory pro­visions in Switzerland. Besides the Swiss national patent, patent protection can also be obtained through the European patent in Switzerland. Article 52(2)(c) European Patent Convention (“EPC”) specifically relates to “programs for computers”, which has a narrower meaning than the term “CII” as defined for the purpose of this Study Question.

Swiss Group | sic! 2017 Ausgabe 11



Die Beschwerdegegnerin bietet als Dienstleistung u.a. die Vermittlung von FachkrÀften auf ihrer Website an. Da sie die FachkrÀfte nur vermittelt, werden auf der Website nur «Richtpreise» angegeben; die effektiven Preise werden erst im Vertrag zwischen dem Kunden und der Fachkraft festgelegt.

sic! 2017 Ausgabe 10



Die Beschwerdegegnerin bietet als Dienstleistung u.a. die Vermittlung von FachkrÀften auf ihrer Website an. Da sie die FachkrÀfte nur vermittelt, werden auf der Website nur «Richtpreise» angegeben; die effektiven Preise werden erst im Vertrag zwischen dem Kunden und der Fachkraft festgelegt.

Mischa Senn | sic! 2017 Ausgabe 10



Die kartellrechtliche Beurteilung von Preis-, Mengen-, Gebiets- oder GeschĂ€ftspartnerabreden (harte Kartelle) ist hĂ€ufig entscheidend von der Auslegung des Erheblichkeitskrite­riums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG abhĂ€ngig. Über dessen richtige Auslegung bestand in den letzten Jahren indes Uneinigkeit. Dieser Beitrag stellt die Entwicklung der Auslegung des Erheblichkeitskriteriums dar, in welcher das BGer jĂŒngst mittels seiner «Gaba»-Entscheidung einen Meilenstein gesetzt hat. Damit hat das BGer die Rechtssicherheit erhöht und die Anforderungen fĂŒr den Nachweis eines sanktionierbaren Kartellrechtsverstosses gegenĂŒber der bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehörden herabgesetzt.

David Bruch | sic! 2017 Ausgabe 9



FĂŒr die bisherigen Arbeiten an der Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes war die AGUR12 zentral, eine Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedensten Inte­r­essenvertretern. Allerdings, so begrĂŒsste Prof. Dr. Reto M. Hilty, PrĂ€sident des Forums und Direktor am ­Max-Planck-Institut fĂŒr Innovation und Wettbewerb in MĂŒnchen, die Anwesenden, sei die Wissenschaft im Gesetz­gebungsprozess kaum zu Wort ge­kommen. Der Bundesrat habe diesen unabhĂ€ngigen Sachverstand bislang nicht genutzt. Ziel dieser 16. Urheberrechtstagung, welche 70 Jahre nach der GrĂŒndung des SF-FS wiederum aus Anlass einer Urheberrechtsrevision Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammenfĂŒhre, sei es nun, auch unabhĂ€ngige Meinungen zu Wort kommen zu lassen.

Nadia Kuzniar​ | sic! 2017 Ausgabe 9



Am 23. Januar 2017 ist die erste Revision des Abkommens ĂŒber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) in Kraft getreten. Die Revision des Abkommens soll LĂ€ndern tiefen und mittleren Einkommens einen erschwinglichen Zugang zu gene­rischen Medikamenten ermöglichen, wenn sie ein öffentliches Gesundheitsproblem zu lösen haben. Die Änderung ist ­be­sonders fĂŒr LĂ€nder wichtig, welche ĂŒber keine relevante eigene Pharmaindustrie verfĂŒgen. Es handelt sich hierbei um die erste Revision eines WTO-Abkommens seit der Schaffung der Organisation im Jahr 1995.

Kathrin RĂŒegsegger | sic! 2017 Ausgabe 9



FĂŒr die bisherigen Arbeiten an der Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes war die AGUR12 zentral, eine Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedensten Inte­r­essenvertretern. Allerdings, so begrĂŒsste Prof. Dr. Reto M. Hilty, PrĂ€sident des Forums und Direktor am ­Max-Planck-Institut fĂŒr Innovation und Wettbewerb in MĂŒnchen, die Anwesenden, sei die Wissenschaft im Gesetz­gebungsprozess kaum zu Wort ge­kommen. Der Bundesrat habe diesen unabhĂ€ngigen Sachverstand bislang nicht genutzt. Ziel dieser 16. Urheberrechtstagung, welche 70 Jahre nach der GrĂŒndung des SF-FS wiederum aus Anlass einer Urheberrechtsrevision Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammenfĂŒhre, sei es nun, auch unabhĂ€ngige Meinungen zu Wort kommen zu lassen. Dieser Grundidee folgte denn auch der Aufbau der Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem Center for the Law of Innovation and Competition (CLIC) der UniversitĂ€t Bern durchgefĂŒhrt wurde: In einem ersten Schritt legten Vertreter der [
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Nadia Kuzniar | sic! 2017 Ausgabe 9



Mr David Smadja, EMENA Digital Lead for Nestlé Global Procurement Team in Vevey, explained why and how brands are adapting their advertisements and communications to new consumer expectations in the field of food industry. Mr Smadja explained why developing the brand online, collecting relevant and targeted data and entering into partnerships with new type of ­influencers are essential steps to display the right message at the right time.

Isabelle Bruder / MichĂšle Burnier | sic! 2017 Ausgabe 7-8



On 4 May 2017 took place in Lausanne the Swiss LES seminar entitled “Branding in the digital world: seen through legal eyes”.

Isabelle Bruder / MichĂšle Burnier | sic! 2017 Ausgabe 7-8



Der letztjĂ€hrige Ittinger Workshop des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand traditionsgemĂ€ss in der Kartause Ittingen statt. Geleitet wurde die Tagung zum Thema «KohĂ€renz im Kennzeichenrecht» von Dr. Michael Ritscher, LL.M., wĂ€hrend Dr. Christoph Gasser, LL.M., fĂŒr die Organisation verantwortlich war.

Fortunat Wolf​ / YaĂ«l Heymann​ | sic! 2017 Ausgabe 7-8



Der letztjĂ€hrige Ittinger Workshop des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand traditionsgemĂ€ss in der Kartause Ittingen statt. Geleitet wurde die Tagung zum Thema «KohĂ€renz im Kennzeichenrecht» von Dr. Michael Ritscher, LL.M., wĂ€hrend Dr. Christoph Gasser, LL.M., fĂŒr die Organisation verantwortlich war.

Fortunat Wolf / Yaël Heymann | sic! 2017 Ausgabe 7-8



Die Grosse Beschwerdekammer des EuropĂ€ischen Patentamts optiert in ihrer Stellungnahme G 1/15 fĂŒr eine grosszĂŒgige Zuerkennung von TeilprioritĂ€ten fĂŒr generische «Oder»-AnsprĂŒche und folgt damit dem «konzeptuellen Ansatz» der Entscheidung T 1222/11. Das Problem «giftiger Teilanmeldungen» ist damit entschĂ€rft. Zugleich hĂ€lt die Kammer am «Goldstandard» aus G 2/98, G 1/03 und G 2/10 fĂŒr die einheitliche Bestimmung des Offenbarungsgehalts im Rahmen der PrioritĂ€tsprĂŒfung sowie fĂŒr die PrĂŒfung einer unzulĂ€ssigen Erweiterung fest und macht Vorgaben fĂŒr die Vorgehensweise bei der PrioritĂ€tsprĂŒfung im Zusammenhang mit TeilprioritĂ€ten.

Stefan G. Fuchs | sic! 2017 Ausgabe 6



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