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Bibliographie

Sandra Bienek / Peter Mosimann / Beat Schönenberger | sic! 2011 Ausgabe 11



Kollisionen von Kennzeichen, auch zwischen solchen unterschiedlicher Typologie, sind alltäglich und angesichts der grossen Zahl von Kennzeichen auch nicht zu vermeiden. Das richterliche Ermessen ist dabei sehr gross, und entsprechend schwierig ist oft die Prognose der richterlichen Beurteilung. Jürg Müller präsentiert einen Cicerone, einen «Führer», welcher in diesem kennzeichenrechtlichen «Durcheinandertal» Orientierungshilfe bieten will.

Eugen Marbach / Jürg Müller | sic! 2011 Ausgabe 10



Wer sich mit dem EU-Wettbewerbsrecht oder dem EU-Recht im Allgemeinen näher befasst, stellt sich grossen Herausforderungen. Sowohl auf akademischer und wissenschaftlicher Ebene als auch für den Praktiker stellen die Komplexität, der Umfang und die fortlaufende Rechtsfortbildung enorme Probleme. Einen neuen und interessanten Lösungsansatz zu deren besseren Bewältigung haben Christa Tobler, Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universitäten Leiden und Basel, und der Zürcher Wirtschaftsanwalt Jacques Beglinger entwickelt. Nach den Tafeln zum damaligen EG-Recht («Essential EC Law in Charts», HVG-Orac, Budapest 2007), einem speziellen Online-Kapitel zum Lissaboner Vertrag sowie neuen Tafeln zum revidierten EU-Recht («Essential EU Law in Charts», HVG-Orac, Budapest 2010) haben die beiden Autoren gemeinsam mit Wessel Geursen, Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Freien

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Philipp Zurkinden / Christa Tobler / Jacques Beglinger / Wessel Geursen (Hg.) | sic! 2011 Ausgabe 9



Seit einem Vierteljahrhundert ist das aus dem Jahr 1986 stammende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft und hat in diesem Zeitraum mehrfach Änderungen erfahren. Durch diese wurde versucht, sowohl Anpassungen an das europäische Recht als auch die reiche Gerichtspraxis in den Gesetzestext einzuarbeiten. Bereits steht die nächste Revision an, mit welcher «der Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken verbessert, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und die Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden geschaffen werden sollen» (Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG] vom 2. September 2009, BBl 2009, 6151 f.). Nichtsdestotrotz bleibt das Wettbewerbsrecht schier unüberschaubares Fallrecht. Kaum verwunderlich erscheint es, dass 29 Artikel einer umfangreichen Kommentierung bedürfen, um die einzelnen Fallgruppen überhaupt gerecht aufbereiten zu können.

Birgit Weil / Peter Jung / Philippe Spitz (Hg.) | sic! 2011 Ausgabe 9



La parution du remarquable ouvrage de Trevor Cook et d’Alejandro I. Garcia confirme (si encore besoin) l’intérêt pratique des mécanismes de résolution alternative, et particulièrement de l’arbitrage et de la médiation, pour résoudre les différends internationaux de propriété intellectuelle. L’ouvrage, qui constitue la première monographie à traiter la matière en droit comparé de façon si systématique et approfondie (au-delà de nombreux articles publiés à ce sujet), se concentre sur l’arbitrage commercial des litiges de propriété intellectuelle. Il ne traite ainsi pas des mécanismes de résolution des litiges applicables aux noms de domaine ni de l’arbitrage d’investissement (opposant un investisseur étranger à un Etat hôte), et ce, même si, comme le reconnaissent les auteurs, des questions intéressantes de propriété intellectuelle peuvent également se poser dans ce contexte (p. 4). A titre d’exemple, une affaire est

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Jacques de Werra / Trevor Cook / Alejandro I. Garcia | sic! 2011 Ausgabe 7-8





Ausführlich legt Cebulla nicht allein für Übersetzer und Dolmetscher deutsches Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht, Künstlersozialversicherungsrecht und die geminderte Umsatzsteuer dar. Im Gegensatz zu anderen deutschen Autoren weist er wiederholt auf Publikationen aus der Schweiz hin. War das der Grund, warum die fundierten Ausführungen von Cebulla zum Vergütungsrecht nach § 32 UrhG in einem mangelhaften BGH-Urteil vom 20. Januar 2011 (I ZR 19/09) verschwiegen wurden? Ein Übersetzer, der sich auf ein solch mangelhaftes Urteil, bei welchem sogar die Höhe des konkreten Autorenhonorars und die Fragen des an ihn zu zahlenden angemessenen Honorars als angebliche Basis für die Vergütung des Übersetzers unklar bleiben (vgl. B. von Becker, GRUR-Prax 2011, 96), beruft, kann wohl kaum mit weiteren Aufträgen rechnen.

Klaus Dieter Deumeland / Manuel Cebulla | sic! 2011 Ausgabe 6



Unter harten Kartellen sind Preis-, Mengen- oder Marktaufteilungsabreden zwischen Unternehmen auf gleicher Marktstufe zu verstehen. Der primäre Zweck von harten Kartellen liegt in der Erhöhung der Verkaufspreise, um eine über dem Marktpreis liegende Kartellrente zu erzielen. Unter den zahlreichen Konsequenzen harter Kartelle sind namentlich zwei zu erwähnen: (i) Der aus harten Kartellen resultierende Schaden ist für Volkswirtschaften beträchtlich. Im Tessiner Asphaltkartell hat die öffentliche Hand jahrelang eine 30%ige Kartellrente zu viel bezahlt. (ii) Für Unternehmen selbst kann die Beteiligung an einem harten Kartell in der Schweiz hohe Bussgelder nach sich ziehen, in vor allem angelsächsischen Ländern zudem auch Gefängnisstrafen für die fehlbaren Organe oder Angestellten.

Patrick L. Krauskopf / Juhani Kostka | sic! 2011 Ausgabe 5



Beda Bischof / Yuanshi Bu | sic! 2011 Ausgabe 4



11 Jahre hat es gedauert, bis das 2000 in 3. Auflage bei Stämpfli erschienene Urheberrechts-Lehrbuch von Manfred Rehbinder eine Nachfolge gefunden hat. Herausgekommen ist dabei nicht einfach eine Neuauflage oder Aktualisierung, sondern ein inhaltlich weitgehend neues Werk. Zwar ist die äussere Gliederung des Stoffes die gleiche geblieben, doch haben sich die Gewichtung der einzelnen Kapitel wie auch ihre Inhalte deutlich verändert.

Willi Egloff / Reto M. Hilty | sic! 2011 Ausgabe 3



Die Dissertation von Alexandra Gick-Komondy fällt in eine Zeit, in welcher die Patentgerichtsbarkeit in Europa und namentlich auch in der Schweiz vor grossen Veränderungen und Herausforderungen steht. Die Arbeit spannt einen weiten Bogen und präsentiert in vier Teilen zunächst die rechtlichen Grundlagen, welche einen Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Zivilgerichtsbarkeit im Bereich des Immaterialgüterrechts leisten (Erster Teil), stellt dann die bestehenden nationalen Gerichtssysteme im Patentrecht in der Schweiz sowie in England und Wales, Ungarn, Deutschland und Österreich vor (Zweiter Teil), widmet sich dem Stand der Arbeiten zum europäischen Patentgericht (Dritter Teil) und geht schliesslich auf das neue Bundespatentgericht ein, das voraussichtlich am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufnehmen wird (Vierter Teil).

Simon Holzer / Alexandra Gick-Komondy | sic! 2011 Ausgabe 2



Die Zürcher Habilitationsschrift von Simon Schlauri bearbeitet das bisher in erster Linie in den USA intensiv diskutierte Thema der Network Neutrality (Netzneutralität). Der Autor untersucht, welche Aspekte der Netzneutralität nunmehr auch im Kontext des Schweizerischen Telekommunikationsrechts relevant werden und als Regulierungsziel zu anerkennen sind. An der Schnittstelle von Wettbewerbs-, Telekommunikations- und Vertragsrecht entwickelt Simon Schlauri ein Instrumentarium zur Förderung der Netzneutralität. Diskutiert werden Informationspflichten der Internetzugangsanbieter (Internet Service Provider, ISPs), Diskriminierungsverbote, die Beschränkung von Vertragslaufzeiten, Preisregulierung und monetäre Anreize zur Wahrung der Netzneutralität.

Thomas Steiner / Simon Schlauri | sic! 2011 Ausgabe 1



Nicolas Dutoit / Jacques de Werra (Éd.) | sic! 2010 Ausgabe 12



Seit der Kartellgesetzrevision 2003 und der Einführung direkter Sanktionen hat das schweizerische Kartellrecht zunehmend an Einfluss und praktischer Bedeutung gewonnen. Standen zuvor überwiegend die klassischen Kartelle und das Missbrauchsverhalten marktbeherrschender Unternehmen im Mittelpunkt des Kartellrechts, so sind – wie es die jüngste Fallpraxis zeigt – vor allem auch vertikale Abreden, wie Kooperationen oder Vertriebsstrukturen, neben Fällen von Marktmissbrauch in den Vordergrund getreten. Neben der oftmals fehlenden Fallpraxis zu dem noch jungen Kartellgesetz erschwert die kartellrechtliche Arbeit auch das mancherorts erst noch im Entstehen begriffene Schrifttum. Allfällig vorhandene Lücken kann das vorliegende Werk schliessen: Mit dem neuen Basler Kommentar liegt erstmals eine Kommentierung des Kartellgesetzes in Form eines Grosskommentars vor, der nicht nur sämtliche kartellrechtlichen Themen aufgreift sowie Fragen der Praxis umfassend und weiterführend beantwortet,

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Claudia Seitz / Marc Amstutz / Mani Reinert (Hg.) | sic! 2010 Ausgabe 11



Der Zeitpunkt für das Erscheinen dieses Werkes ist äusserst günstig. In den zwölf Jahren seit der ersten Auflage des vom erfahrenen Praktiker Peter Heinrich verfassten Kommentars hat sich im Patentrecht sehr viel getan und ist eine Aktualisierung dringend nötig geworden. Das Patentgesetz wurde grundlegend reformiert und 72 Artikel, also fast die Hälfte der Bestimmungen, wurden geändert. Zudem wurden das Bundespatentgerichtsgesetz und das Patentanwaltsgesetz erlassen. Die Rechtsprechung der schweizerischen und der ausländischen Gerichte hat natürlich auch zugelegt, und die Anzahl der Entscheide der Beschwerdekammern des EPA ist förmlich explodiert. Auch die schweizerische patentrechtliche Literatur hat sich nach dem langen Einzeldasein des Kommentars von Blum/Pedrazzini inzwischen emanzipiert und darf sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Die Neuauflage des Kommentars von Peter

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Michael Ritscher / Peter Heinrich | sic! 2010 Ausgabe 10



Peter Heinrich / Mario M. Pedrazzini / Christian Hilti | sic! 2010 Ausgabe 9



Mit dem hier angezeigten Werk wird, wie der Verfasser im Vorwort erwähnt, nicht nur eine literarische Lücke geschlossen, sondern es ist ihm gelungen, das Grundlagenwissen zum Preisüberwachungsrecht wesentlich zu mehren und die Notwendigkeit dieses Rechts in einer marktwirtschaftlichen Ordnung, in der Wettbewerb nach geltender Verfassung nicht ausnahmslos, sondern nur grundsätzlich gilt, überzeugend darzutun: Solange es staatliche Vorschriften gibt, die «auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulassen» (Art. 3 Abs. 1 KG), weil Wettbewerb nicht in allen Wirtschaftsbereichen bzw. auf allen Märkten beste wirtschaftliche Ergebnisse gewährleistet, solange gibt es Märkte, auf denen der Wettbewerb als «bester Preisüberwacher» (Rudolf Strahm) von Gesetzes wegen nicht funktionieren kann. Auf solchen Märkten sind Preise für Waren und Dienstleistungen, zu erwähnen sind die Preise bzw. Gebühren von Krankenversicherungen, über Telekommunikation bis hin zur

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Roger Zäch / Rolf H. Weber | sic! 2010 Ausgabe 7-8



12 Bearbeiter, als jüngere Garde der Schweizer Markenrechtsgilde bezeichnet, legen per Ende 2009 einen Kommentar zum Markenschutzgesetz vor, der den Leser sofort in Bann zieht. Nicht nur der Umfang von gegen 1400 Seiten, sondern auch der verwendete Apparat (allein das Literaturverzeichnis umfasst 30 Seiten) sind beeindruckend.

Lucas David / Michael G. Noth / Gregor Bühler / Florent Thouvenin (Hg.) | sic! 2010 Ausgabe 5



Michael Degkwitz / Paul Lange (Hg.) | sic! 2010 Ausgabe 4



Die im Jahr 2008 an der Universität Zürich eingereichte Dissertation von Adrian Künzler ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung des rechtlichen, ökonomischen sowie letztlich auch philosophischen Hintergrunds kartellrechtlicher Regulierungen – darunter auch der Schweizer Regelung. Die Schweiz hat noch keine sehr lange Kartellrechtstradition. Erst im Jahre 1995 wurde ein Kartellgesetz verabschiedet (Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, SR 251), welches erstmals die Grundlage schuf, um eine umfassende, rechtlich abgesicherte Wettbewerbspolitik in der Schweiz betreiben zu können.

Jürg Borer / Adrian Künzler | sic! 2010 Ausgabe 3



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