Marken in lateinischen oder chinesischen Schriftzeichen? Wo und wie anmelden und wohin ausdehnen? Unter-Klassen? FĂŒr den Schweizer Markenanmelder, der China im Visier hat, stellen sich viele Fragen vor der Anmeldung und viele Fallen bei und nach der Umsetzung: Eine Ăbersicht.
Denis F. Berger / Xu Tian | sic! 2013 Ausgabe 2
Christian Hilti / Sarah Henneberger-Sudjana | sic! 2013 Ausgabe 2
Mit Urteil vom 31. Mai 2012 (BGer, 1C_230/2011, sic! 2012, 550 ff., «Street View») hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google Inc. und Google (Switzerland) GmbH gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. MĂ€rz 2011 (BVGer vom 30. MĂ€rz 2011, A-7040/2009) teilweise gutgeheissen. Das Urteil fĂŒhrt die Problematik des heutigen Datenschutzrechts anschaulich vor Augen. Aufgrund des technischen Fortschritts qualifizieren immer mehr Daten als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes kontinuierlich ausgeweitet. Umso wichtiger wird dadurch die Diskussion, welche Pflichten die Datenbearbeiter treffen â auch bei Bearbeitungen, welche kaum eine GefĂ€hrdung fĂŒr die Persönlichkeit darstellen. Das Bundesgerichtsurteil setzt zudem neue MassstĂ€be zum Recht am eigenen Bild, insbesondere zur ZulĂ€ssigkeit von Personenaufnahmen als «Beiwerk» auf einer Fotografie.
Wie die jĂŒngere Praxis der Wettbewerbskommission aufzeigt, gewinnt die einvernehmliche Regelung, mit welcher Kartellverfahren vergleichsweise einfach und schnell abgeschlossen werden können, stark an Bedeutung. Da seit dem 1. April 2004 fĂŒr gewisse kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hohe Bussen ausgesprochen werden können bzw. mĂŒssen, hat sich das rechtliche Umfeld der einvernehmlichen Regelung in solchen Fallkonstellationen stark gewandelt.
Samuel Howald | sic! 2012 Ausgabe 11
Im Urteil des Handelsgerichtes ZĂŒrich vom 27. April 2011 in Sachen «Yello/Yallo II» und dem Urteil des Bundesgerichtes vom 23. Februar 2012 ĂŒber die gegen diesen Entscheid eingereichten Beschwerden (sic! 7/8/2012, 457 ff.) geht es insbesondere auch um die Gebrauchsabsicht bei Marken bzw. die Folgen deren Fehlens sowie die Beweislastverteilung fĂŒr deren Nachweis. In diesem Diskussionsbeitrag wird untersucht, inwiefern diese Entscheide die bisherige Rechtslage beeinflussen. Es wird versucht, die Anforderungen an die Gebrauchsabsicht bei Marken zu bestimmen und Probleme bei deren Nachweis bzw. deren Fehlen aufzuzeigen. Bei Letzterem wird insbesondere auch auf den Standpunkt der Gerichte zur Anwendbarkeit des Ăbereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz von 1892 eingegangen. Schliesslich sollen mögliche Konsequenzen aus den Entscheiden fĂŒr den Markeninhaber bzw. denjenigen, welcher die Nichtigkeit mangels
[âŠ]Erstmals hat sich das Bundespatentgericht mit der Berechtigung an einer Hochschulerfindung befasst. Im Urteil setzte sich das Gericht mit den Voraussetzungen der patentrechtlichen Nichtigkeitsklage gemĂ€ss Art. 26 Abs. 1 lit. d PatG sowie der Abtretungsklage gemĂ€ss Art. 29 Abs. 1 PatG auseinander und machte dabei insbesondere auch klĂ€rende AusfĂŒhrungen in Bezug auf den Nachweis der BösglĂ€ubigkeit eines Patentanmelders. Auf welche Weise die Hochschulen die Rechte an Hochschulerfindungen erwerben, bleibt hingegen weiterhin ungeklĂ€rt. Gerade diese Frage ist fĂŒr die Durchsetzung von patentrechtlichen AnsprĂŒchen gegen Dritte jedoch von entscheidender Bedeutung.
Cyrill Rieder | sic! 2012 Ausgabe 9
Auf den 1. Januar 2012 setzte der Bundesrat neue Verordnungsgrundlagen zur Ăberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft. Der vorliegende Beitrag beschĂ€ftigt sich mit den Neuerungen. Er hinterfragt insbesondere die Vorgehensweise des Bundesrates bei der Revision aus rechtsstaatlicher Sicht.
Simon Schlauri | sic! 2012 Ausgabe 4
Le «cloud computing» est une technique de plus en plus utilisĂ©e pour la distribution en ligne dâĆuvres protĂ©gĂ©es. Le prĂ©sent article examine les questions que cela pose en droit dâauteur suisse, notamment les prĂ©rogatives mises en jeu par cette technique. Les conditions dâapplication de la loi suisse dâaprĂšs le droit international privĂ© sont Ă©galement Ă©tudiĂ©es, de mĂȘme que certains problĂšmes pratiques dus au fait que les droits mis en jeu sont soumis Ă des rĂ©gimes juridiques diffĂ©rents.
Vincent Salvadé | sic! 2012 Ausgabe 3
Dans quelle mesure est-il possible de faire usage dâune marque dont lâenregistrement a Ă©tĂ© refusĂ©? Telle est la question Ă laquelle le prĂ©sent article tente de rĂ©pondre, au travers de lâanalyse de six exemples distincts.
Thomas Widmer | sic! 2012 Ausgabe 3
Aus Anlass des fĂŒnfjĂ€hrigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts haben die Autoren einen Zahlenvergleich zwischen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts im Markenrecht angestrengt. Als Vergleichskriterien zogen sie den eigentlichen Beschwerdeentscheid, die Falldauer, die LĂ€nge der Urteile und die Grösse sowie Zusammensetzung des Spruchkörpers heran. Auch wenn der Zahlenvergleich statistischen AnsprĂŒchen nicht zu genĂŒgen vermag, so lassen sich daraus dennoch aufschlussreiche Erkenntnisse fĂŒr die Markenrechtspraxis gewinnen. Mit ihrem Beitrag stellen die Autoren diese Erkenntnisse in Form von Thesen zur Diskussion.
Nicolas Passadelis / Nicole Furrer | sic! 2012 Ausgabe 2
Redaktionelle TextbeitrĂ€ge im Online-Portal der SRG sollen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der inhaltlichen Aufsicht des Bundesamtes fĂŒr Kommunikation unterliegen. Dieser Beitrag kritisiert das Urteil aus Sicht der Medienfreiheit der Bundesverfassung und wirft dem Gericht vor, den Verpflichtungen von Art. 10 EMRK nicht gerecht zu werden.
Christoph Beat Graber / Andrea Kerekes | sic! 2012 Ausgabe 1
Der Lieferant kann sich in einem Alleinvertriebsvertrag verpflichten, im Gebiet seines Alleinvertreters selbst keine Kunden zu beliefern. Dies gilt sowohl fĂŒr Aktiv- wie fĂŒr PassivverkĂ€ufe. Ein solches Direktbelieferungsverbot verletzt Art. 5 KG nicht.
Gion Giger | sic! 2011 Ausgabe 10
Lâauteur cherche Ă identifier les Ă©lĂ©ments qui dĂ©terminent le recours Ă la procĂ©dure dâopposition par rapport Ă une solution nĂ©gociĂ©e. Lâauteur compare les prĂ©dictions dâun modĂšle Ă©conomique adaptĂ© Ă la procĂ©dure dâopposition aux dĂ©cisions rendues en matiĂšre dâopposition par lâInstitut FĂ©dĂ©ral de la PropriĂ©tĂ© Intellectuelle (IPI) entre 2002 et 2009. Les Ă©carts entre les prĂ©dictions du modĂšle et les donnĂ©es empiriques suggĂšrent que la divergence dâintĂ©rĂȘts en jeu entre les parties est un Ă©lĂ©ment dĂ©terminant dans le choix du recours Ă une dĂ©cision de lâautoritĂ©.
Nicolas Guyot Youn | sic! 2011 Ausgabe 9
Im Lichte der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels analysieren die Autoren den EuGH-Entscheid C-108/09 in Sachen Ker-Optika gegen ĂNTSZ vom 2. Dezember 2010, welcher den Internetvertrieb von Kontaktlinsen thematisiert. Gegenstand der UrteilserwĂ€gungen bildet neben den Bestimmungen zum Binnenmarkt (Art. 34 und 36 AEUV) auch die Richtlinie ĂŒber den elektronischen GeschĂ€ftsverkehr 2000/31; deren Bestimmungen sind gemĂ€ss EuGH dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Vertrieb von Kontaktlinsen nur in FachgeschĂ€ften fĂŒr medizinische Hilfsmittel zulĂ€sst.
Rolf H. Weber / Salim Rizvi | sic! 2011 Ausgabe 7-8
Garantie- und Kollektivmarken sind im Vergleich zu den Individualmarken im Markenregister untervertreten und finden vergleichsweise wenig ErwĂ€hnung in Lehre und Rechtsprechung. In einem Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Januar 2011 (4A_385/2010) waren die Garantiemarken des Schweizer Hoteliervereins SHV Gegenstand. Eine Mitbewerberin des SHV, GastroSuisse, hatte eigene Marken fĂŒr ihr Bewertungssystem fĂŒr Beherbergungsbetriebe registriert und dabei auf das vom SHV ebenfalls verwendete Element der Sterne zurĂŒckgegriffen. Im Gegensatz zum SHV hat GastroSuisse ihre Marken nicht als Garantie- oder Kollektivmarken, sondern als «normale» Individualmarken angemeldet. Der vorliegende Beitrag nimmt den Entscheid zum Anlass, ĂŒber Vor- und Nachteile von Garantie- und Kollektivmarken zu diskutieren, unter besonderer BerĂŒcksichtigung kartellrechtlicher Aspekte.
Claudia Keller / Delia Bosshard | sic! 2011 Ausgabe 6
Das geltende tĂŒrkische Handelsgesetzbuch (HGB) enthĂ€lt zwar keine ausdrĂŒckliche Regelung ĂŒber vergleichende Werbung, sie wird aber unter bestimmten Voraussetzungen als zulĂ€ssig erachtet. Das neue tĂŒrkische HGB, das am 1. Juli 2012 in Kraft treten wird, regelt dagegen die vergleichende Werbung ausdrĂŒcklich und detailliert in Vorschriften des unlauteren Wettbewerbs. Ob es richtig war, die Vorschriften ĂŒber die vergleichende Werbung aus dem schweizerischen UWG zu ĂŒbernehmen und wann die vergleichende Werbung unzulĂ€ssig werden soll, wird im folgenden Diskussionsbeitrag behandelt.
Savas Bozbel | sic! 2011 Ausgabe 5
Die bisher praktizierte BeschrĂ€nkung des Wissens des Durchschnittsfachmanns auf sein allgemeines Wissen verstösst gegen den Wortlaut von Art. 7 PatG. Deswegen sollte auf die fiktive Person «Durchschnittsfachmann» verzichtet werden. Um die Beurteilung von Erfindungen nicht zu behindern, soll diese anhand der Definition einer naheliegeden Lösung durchgefĂŒhrt werden.
Sava V. Kulhavy | sic! 2011 Ausgabe 4
BGE 4A_302/2010 (in dieser Ausgabe auf Seite 104 publiziert) ist unter dem geltenden Markenschutzgesetz von 1992 der erste Entscheid, in dem das BGer zum Ausschlussgrund der Sittenwidrigkeit gemÀss Art. 2 lit. d MSchG Stellung nimmt. Es werden einige wichtige Fragen zu diesem Ausschlussgrund beantwortet, andere offengelassen. Nachfolgend ein paar erste Gedanken und Anmerkungen dazu.
Michael Noth | sic! 2011 Ausgabe 2
Im Entscheid «Etanercept» vom 13. September 2010 [wiedergegeben in dieser sic!, 113] hat das Bundesverwaltungsgericht dafĂŒr gehalten, dass die Erteilung eines Schutzzertifikats an einen Gesuchsteller auch möglich sein soll, wenn fĂŒr einen Dritten bereits ein Zertifikat fĂŒr dasselbe Erzeugnis besteht. Die Autoren nehmen die damit einhergehende PraxisĂ€nderung zum Anlass, die aktuelle Rechtslage zur Erteilung von ergĂ€nzenden Schutzzertifikaten (ESZ) fĂŒr Arzneimittel in der Schweiz darzustellen.
JĂŒrg Herren | sic! 2011 Ausgabe 1
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