Swiss law provides for protection against dilution of famous trademarks in Art. 15 para. 1 of the Swiss Trademark Act (MSchG).
Report of Swiss Group | sic! 2010 Ausgabe 7-8
Mit der vorrangigen Anwendbarkeit des Madrider Markenprotokolls (MMP) hat die Möglichkeit der Umwandlung einer internationalen Marke erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Umwandlung mildert die Folgen eines erfolgreichen Angriffs auf die Basismarke der internationalen Marke, sofern der Angriff innerhalb der zeitlichen Abhängigkeit von fünf Jahren erfolgt. Die Konsequenzen der Umwandlung werden im schweizerischen Recht nur in Art. 46a Abs. 2 MSchG geregelt, indem die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine umgewandelte Marke ausgeschlossen wird. Diese Regelung ist nicht in jedem Fall sachgerecht.
Robert Flury | sic! 2010 Ausgabe 5
Drei Monate nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Belgien und Luxemburg wird dieser Vertrag für die Niederlande verbindlich.
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer / Mathias Schäli / Emanuel A. Meyer | sic! 2010 Ausgabe 5
Anhand von neuerer französischer, englischer und europäischer Rechtsprechung wird aufgezeigt, wie heikel die Übertragung von Prioritätsrechten sein kann. Dies, weil entsprechende Übertragungserklärungen in den Ländern der Nachanmeldungen unter Umständen nach dem nationalen Recht beurteilt werden und nicht z.B. nach dem Vertragsstatut. Die Anforderungen an solche Übertragungserklärungen sind nach nationalem Recht unterschiedlich, und die Übertragungserklärungen können nach Ablauf des Prioritätsjahres auch nicht mehr nachgebessert werden. Wenn den nationalen Anforderungen an solche Übertragungen in einem Nachanmeldeland nicht genügt wird, kann von jedem Dritten die Ungültigkeit der Priorität und damit häufig des Patentes in diesem Nachanmeldeland geltend gemacht werden. Es werden am Ende einige Tipps gegeben, wie Probleme weitgehend vermieden werden können.
Tobias Bremi | sic! 2010 Ausgabe 4
Der Entscheid des BGer 4A_447/2009, vorgesehen zur Aufnahme in der amtlichen Sammlung, verdient Aufmerksamkeit. Dies deshalb, weil er einen exemplarischen Fall des Zusammenspiels zwischen Immaterialgüter-, Vertrags- und Verwaltungsrecht zum Gegenstand hatte, nämlich die Registereintragung einer Lizenz.
Gregor Wild | sic! 2010 Ausgabe 4
Im «CoopForte»-Entscheid aus dem Jahr 2005 erkennt die Weko auch dann auf eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens, wenn lediglich ein einzelnes Unternehmen von diesem abhängig ist. Aus vertragsrechtlicher Perspektive fragt sich allerdings, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen Abhängigkeit in einer solchen Konstellation nicht vielmehr eine tatbestandliche Schranke der Vertragsfreiheit darstellt als ein Aufgreifkriterium für eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle.
Christoph Lüscher | sic! 2010 Ausgabe 4
Für nähere Informationen betreffend die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum anerkannten Sammelstellen (Art. 45c Abs. 3 PatV), siehe die Webseite des Instituts: https://www.ige.ch/juristische-infos/echtsgebiete/patente/erfindungen-auf-mikrobiologischemgebiet.html.
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer | sic! 2010 Ausgabe 4
Nach dem Erfolg der letztjährigen Veranstaltung zum Immaterialgüterrecht in der Europäischen Union auf dem Üetliberg luden die Organisatoren Christoph Gasser und Michael Ritscher im Namen von INGRES dieses Jahr zu einer dem gleichen Thema gewidmeten Tagung auf dem Zürichberg ein.
Simon Holzer | sic! 2010 Ausgabe 4
Wer Ton- und Tonbildträger verwendet, hat dafür nach Art. 35 URG eine Vergütung zu bezahlen. Wo Geld fliesst, stellt sich natürlich stets die Frage, wer davon profitieren darf. Gemäss der erwähnten Norm haben die ausübenden Künstler und Künstlerinnen und die Hersteller und Herstellerinnen des benutzten Ton- oder Tonbildträgers Anspruch auf die einkassierten Vergütungen. Bei der Bestimmung der Berechtigten kann es Abgrenzungsschwierigkeiten geben, auf die nachstehend eingegangen wird.
Sandra Künzi | sic! 2010 Ausgabe 3
Der Begriff des im Handel erhältlichen Tonbildträgers grenzt die in Art. 33 Abs. 2 URG gewährten Exklusivrechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler im Audiovisionsbereich von ihrer Reduktion auf einen blossen Vergütungsanspruch nach Art. 35 Abs. 1 URG ab. Weder der Wortlaut, noch die Gesetzessystematik noch die Gesetzesmaterialen führen jedoch zu einer klaren Auslegung dieses Begriffs. Nach Meinung des Autors ist eine Auslegung zu suchen, die am wenigsten in Konflikt zu anderen gesetzgeberischen Zielsetzungen der Regelung in Art. 35 URG steht.
Ernst Brem | sic! 2010 Ausgabe 3
Art. 35 URG gewährt einen Vergütungsanspruch bei der Verwendung im Handel erhältlicher Ton- oder Tonbildträger zum Zwecke der Sendung, der Weitersendung, des öffentlichen Empfangs oder der Aufführung. Mit dieser Bestimmung werden die Regelungen von Art. 12 Rom-Abkommen und von Art. 15 WPPT in das schweizerische Recht umgesetzt. Allerdings gehen die genannten international-rechtlichen Vorgaben teilweise von andern Begriffen aus als das URG. Dies führt zu unterschiedlichen Anwendungsbereichen des im schweizerischen Recht statuierten Vergütungsanspruchs.
Willi Egloff | sic! 2010 Ausgabe 3
vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco (1961), die Ergänzungsvereinbarung von Stockholm (1967) und das Protokoll von Genf (1975), und geändert 1979) und in Genf am 2. Juli 1999
Alexandra Grazioli / Karin Strub | sic! 2010 Ausgabe 3
Am 18. November 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) sowie für ein neues Wappenschutzgesetz (WSchG) verabschiedet. Die vorgeschlagene Revision stärkt den Schutz der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im Inland und erleichtert die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Die dafür vorgesehenen Änderungen im Markenschutzgesetz beinhalten Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft von Produkten oder Dienstleistungen.
Bianca Maier | sic! 2010 Ausgabe 3
Hintergrundunterhaltung in Bahnen, Schiffen, Flugzeugen, Reisecars, Schaustellergeschäften und mittels Reklame-Lautsprecherwagen
sic! 2010 Ausgabe 3
Der Artikel analysiert die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Tonträgersendevergütung im Vergleich von internationalen Verträgen und EU-Richtlinien und geht auf die praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung in Deutschland ein. Thematisiert werden die aktuellen Probleme bei der rechtlichen Einordnung gesendeter Tonträger, die in Filme eingebunden wurden. Hier spricht sich der Verfasser für die Anwendbarkeit der Vergütungsregeln aus. Ausserdem werden die Probleme bei der Einordnung neuer linearer Übertragungsformen wie Webcasting analysiert. Der Artikel schliesst mit der aktuellen Auseinandersetzung in Deutschland, inwieweit die Tonträgerhersteller zusätzlich zu ihrem eigenen Anteil aus der Tonträgersendevergütung auch die Ausschüttung des Künstleranteils aus abgetretenem Recht verlangen können mit der Folge, dass ihnen sämtliche Erlöse zustehen. Hier sieht der Verfasser angesichts der internationalen Vorgaben keine Spielräume.
Tilo Gerlach | sic! 2010 Ausgabe 2
Art. 35 URG ist eine auf den ersten Blick klare Regelung. Sie ist aber in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben. Mit dem Bundesgerichtsentscheid «Tarif S» und der damit einhergehenden Klärung des Begriffs «Verwendung zu Sendezwecken» wurde eine zentrale Frage gelöst. Der vorliegende Beitrag, der auf einem Referat zur Fachtagung «Der Vergütungsanspruch für Senden und öffentliche Wiedergabe im revidierten URG» beruht, gibt eine Übersicht über weitere Punkte, die einer Klärung bedürfen.
Emanuel Meyer | sic! 2010 Ausgabe 2
Die Kausalität zwischen der Werknutzung, der Tarifvergütung und ihrer Auszahlung an die Berechtigten ist bei ihrer Berechnung und Weiterleitung zu berücksichtigen. Dieses «Kausalitätsprinzip» regiert das gesamte Verwertungsrecht, es stösst aber in der Praxis auf Schwierigkeiten, wo auszahlbare Vergütungen nur durch Annäherungen und Fiktionen erlangt werden konnten. Kriterien, wie sich die strengen rechtlichen Vorgaben auf die oft indirekten Vergütungsparameter anwenden lassen, sind im Einzelfall festzulegen.
David Aschmann | sic! 2010 Ausgabe 2
Für nähere Informationen betreffend die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum anerkannten Sammelstellen (Art. 45c Abs. 3 PatV) siehe die Webseite des Instituts: https://www.ige.ch/juristische-infos/echts gebiete/patente/erfindungen-auf-mikrobiologischemgebiet.html.
Alexandra Grazioli / Karin Strub | sic! 2010 Ausgabe 2
Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und dabei unter anderem der Rechtsprechung und der Änderung der gemeinsamen Ausführungsordnung (GAFO), welche am 1. September 2009 in Kraft getreten ist (siehe Newsletter 2009/08 Marken), Rechnung getragen. Bei dieser Gelegenheit sind auch einige redaktionelle Überarbeitungen sowie kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen worden.
Eric Meier | sic! 2010 Ausgabe 2
Alexandra Grazioli / Karin Strub | sic! 2010 Ausgabe 1
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