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Rechtsprechung / Jurisprudence
ZPO 136, 137, 140, 141. Im Zivilverfahren über Schutzrechte begründet der Eintrag als Vertreter im Schutzrechtsregister kein Zustellungsdomizil. Es besteht somit keine Pflicht des ­Gerichts, dem im Schutzrechts­register eingetragenen Vertreter ­Verfahrensanordnungen zuzustellen (E. 2.2.2-2.2.5).

Patrick Degen | sic! 2017 Ausgabe 5





KG 2 Ibis, 7. Inländische Importverbote und ausländische Exportverbote sind im Lichte der konzernweiten Vertriebspolitik zu beurteilen. Der Einwand einer Unkenntnis von Vertriebsverträgen der Schwester- oder Muttergesellschaft ist eine Frage der Zurechnung der Sanktion und keine Frage des persönlichen Geltungsbereichs des Kartellgesetzes. Eine Tochtergesellschaft muss sich die kumulierte Konzernmacht aus ausländischen Exportverboten anrechnen lassen (E. 4.1.5, 8.2.6).

Karola Krell Zbinden | sic! 2017 Ausgabe 5



PVÜ 6quinquies B 2., 3.; MSchG 2 a, c. Im Gegensatz zu den Zeichen des Gemeinguts werden Grenzfälle irreführender oder gegen geltendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die ­guten Sitten verstossender Zeichen nicht zur Eintragung zugelassen (E. 3.5).

Yves Stucki | sic! 2017 Ausgabe 5



PatG 1 I, 7 I; EPÜ 54 I. Der Öffentlichkeit zugänglich ist solches Wissen, welches den Kreis der dem Erfinder zur Geheimhaltung verpflichteten Personen verlässt und einem wei­teren interessierten Publikum offensteht, das wegen seiner Grösse oder wegen der Beliebigkeit seiner Zusammensetzung für den Urheber der ­Information nicht mehr kontrollierbar ist. Die Offenbarung selbst muss daher nicht einem unbestimmten Personenkreis gegenüber erfolgen. Es reicht aus, dass die Weitergabe und damit die öffentliche Zugänglichkeit nicht auszuschliessen sind (E. 2).

Daniel Alder | sic! 2017 Ausgabe 4



MSchG 2 c. Bei der Prüfung des Irreführungsschutzes ist auf den irreführungsanfälligsten Teil des Adressatenkreises (hier: Raucher und potentielle Raucher) abzustellen, ohne dabei den Teil mit spezifischen Fachkenntnissen (hier: Zwischen- und Fachhandel) aus den Augen zu verlieren (E. 3.1).

Thomas Kohli | sic! 2017 Ausgabe 4





PatG 77; ZPO 261 I. Die zu verbietende Ausführungsform (hier: Kapsel), wie in den Rechtsbegehren definiert, darf – wortsinngemäss oder äqui­valent – nicht über den Schutzbereich des Klagepatents hinausgehen (E. 4.3, 4.3.3).

Barbara Abegg | sic! 2017 Ausgabe 4



UWG 9 I a, b. Reagiert die Beklagte nicht auf eine Abmahnung und unterlässt sie nach Klageeinreichung das beanstandete Verhalten nur teilweise, ohne eine vorbehaltlose Abstandserklärung abzugeben, so ist ernsthaft zu befürchten, dass sie – ohne Beurteilung der Rechtmässigkeit des Spiderings – ihr diesbezüg­liches Verhalten wiederholen wird (E. 1c).

Philippe Probst | sic! 2017 Ausgabe 4



DSG 3 j II; SIS-II-Verordnung; SIS-II-Beschluss. Die Rechtsgrundlage für das SIS II bilden der SIS-II-Beschluss (Beschluss des Rates der Euro­päischen Union 2007/533/JI vom 12. Juni 2007) und die SIS-II-Verordnung (Verordnung [EG] 1987/2006), welche beide per Bundesbeschluss als für die Schweiz verbindlich erklärt wurden (E. 3.3).

Christian Laux | sic! 2017 Ausgabe 4





MSchG 3 I c. Demoskopische Gut­achten eignen sich grundsätzlich zum Nachweis der Bekanntheit einer Marke. Das Gericht hat die Eignung des Gutachtens zu prüfen, ob es korrekt erstellt wurde und ob die Kriterien der Wiederhol-, Überprüf- und Nachvollziehbarkeit beachtet wurden (E. 8.2, 8.6).

Philipp Groz / Michael Ritscher / Mark Schweizer | sic! 2017 Ausgabe 3



BV 44; DSG 19. Die Amts- und Rechtshilfebestimmung für Bund und ­Kantone in Art. 44 BV hat program­ma­tischen Charakter und ist nicht jus­tiziabel. Sie findet für die informationelle Amtshilfe eine gesetzliche Konkretisierung in Art. 19 DSG (E. 5).

Michael Meer | sic! 2017 Ausgabe 3



StGB 293; EMRK 10. Beim Tatbestand von Art. 293 StGB ist weiterhin von einem formellen Geheimnisbegriff auszugehen: Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Behörde ist keine Voraussetzung, da bereits die Missachtung der behördlichen Geheimhaltungserklärung bestraft wird (E. 1-1.6).

Marcel Bircher | sic! 2017 Ausgabe 3



OR 544 III. Personen, die gemeinsam in der Form einer einfachen Gesellschaft ein Musiklokal betreiben, ­haften solidarisch für die im Zusammenhang mit diesem Betrieb geschuldeten Urheberrechtsentschädigungen. Dies betrifft auch jene Gesellschafter, die selbst nicht mit der Organisation von Musikanlässen befasst sind (E. IV).

Fabian Wigger | sic! 2017 Ausgabe 3





ZPO 55 I. Der Behauptungslast ist ­Genüge getan, wenn im Tatsachenvortrag sämtliche Tatsachen in den Grundzügen, aber immerhin genügend detailliert, benannt werden, sodass sie unter die ihr Begehren stützenden Normen subsumiert werden können (E. 4.2).

Esther Baumgartner | sic! 2017 Ausgabe 2



UWG 3 I b. Um nicht unlauter zu sein, müssen Mailings an kleinere Unternehmen betreffend Einträge in Verzeichnisse bzw. deren Aktualisierungen schon bei oberflächlicher ­Lektüre in den wesentlichen Punkten ohne weiteres klar und verständlich sein. Vorliegend wurde in den ­Mailings namentlich nicht klar genug zwischen der unentgeltlichen Leistung einerseits und der entgeltlichen Leistung andererseits unterschieden (E. 5.2-5.4).

Markus Kaiser | sic! 2017 Ausgabe 2



PatG 66 a. Damit eine patentierte technische Lehre mit abgewandelten Mitteln verwirklicht wird, muss das abgewandelte Merkmal objektiv die gleiche Funktion erzielen wie das im Patent beanspruchte Merkmal (sog. Gleichwirkung), es muss dem Fachmann durch die patentierte Lehre nahegelegt sein (sog. Auffindbarkeit) und als zusätzliches drittes Kriterium muss der Fachmann die abgewandelte Ausführung bei Orientierung am Anspruchswortlaut im Lichte der Beschreibung als gleichwertige Lösung in Betracht ziehen (Gleichwertigkeit) (E. 6.1, 6.2.1, 6.2.3).

Simon Holzer | sic! 2017 Ausgabe 2



Der EuGH befasste sich im GS-Media-Urteil einmal mehr mit der urheberrechtlichen Beurteilung von Hyperlinks. Anders als in den Rechtssachen Svensson und BestWater wurde diesmal jedoch zu Werken verlinkt, die ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers im Internet veröffentlicht wurden. Der EuGH stellte bei der Beantwortung der Frage, ob das Setzen eines solchen Hyperlinks als «öffentliche Wiedergabe» i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zu qualifizieren ist, u.a. auf die subjektiven Kriterien der «Gewinnerzielungsabsicht» und der «vollen Kenntnis» ab. Diese Kriterien sind nicht ganz unproblematisch, insb. auch im Hinblick auf eine allfällige Übernahme der Rechtsprechung für die Schweiz.

Gaspare T. Loderer | sic! 2017 Ausgabe 2



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