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Rechtsprechung / Jurisprudence
MSchG 11, 12, 52. Die Marke «Cristalino Jaime Serra» wird aufgrund der Benutzung des Zeichens «Cristalino Jaume Serra» nicht rechtserhaltend gebraucht (ohne BegrĂŒndung, wieso dies eine wesentliche Abweichung bilden soll) (E. 3.1, 3.2).

sic! 2016 Ausgabe 1







LBI 68; CPC 156. ConfrontĂ©e Ă  un jugement partiel qui l’enjoint Ă  une reddition de comptes, la dĂ©fenderesse ne peut pas, Ă  ce stade du procĂšs, requĂ©rir du tribunal la mise en Ɠuvre de la protection de secrets d’affaires. Si elle souhaite bĂ©nĂ©ficier d’une telle protection, la partie concernĂ©e doit la solliciter durant la procĂ©dure prĂ©cĂ©dant le jugement partiel (consid. 5).

sic! 2015 Ausgabe 12



KG 3 I; LwG 8 I. Soweit die staatliche Markt- oder Preisordnung eines wirtschaftlichen Teilbereichs wettbewerbliches Verhalten zulĂ€sst, ist das Kartellgesetz anwendbar. Ein besonderes Recht begrĂŒndet i.d.R. keine allgemeine Markt- oder Preisordnung; Unternehmen mit besonderen Rechten haben sich daher nach wettbewerblichen GrundsĂ€tzen zu verhalten, soweit sie sich ausserhalb des Ausnahmebereichs bewegen (E. 4.1-4.3).

sic! 2015 Ausgabe 12



StPO 197, 248, 264 I c, 16 II, 18 I; BV 5 II. Die Ausscheidung Àrztlicher Korrespondenz darf im Rahmen der ersten Sichtung durch die Staatsanwaltschaft gemÀss den Durchsuchungsauflagen des Entsiegelungsrichters erfolgen, sofern eine entsprechende ausreichende Substanziierung des Beschuldigten gegeben ist (E. 5.2.2.).

sic! 2015 Ausgabe 12



URG 10, 19, 20 II, IV. Das VervielfĂ€ltigungsrecht des Urhebers ist im Falle des Eigengebrauchs eingeschrĂ€nkt. Gewisse Nutzungen sind gesetzlich lizenziert, aber an eine durch Verwertungsgesellschaften geltend zu machende VergĂŒtung geknĂŒpft (E. 3.1).

sic! 2015 Ausgabe 11





ZPO 107 I e. Wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben, sind die Prozesskosten nach Ermessen zu verteilen. Zu berĂŒcksichtigen ist, welche Partei Anlass zur Klage gegeben hat, welches der mutmassliche Prozessausgang gewesen wĂ€re, bei welcher Partei GrĂŒnde eingetreten sind, die zur Gegenstandslosigkeit des Verfahrens gefĂŒhrt haben und welche Partei unnötigerweise Kosten verursacht hat (E. 5.1).

sic! 2015 Ausgabe 11



ZPO 58. Ein Rechtsbegehren, das die Unterlassung einer Werbeaussage «einschliesslich deren Übersetzung in eine andere Landessprache oder Englisch» verlangt, ist zu unbestimmt. Übersetzungen sind, um vollstreckbar zu sein, wörtlich aufzufĂŒhren (E. 4.1, 4.2).

sic! 2015 Ausgabe 11



BGG 93 I a. Die mit der Parteistellung im Kartellverfahren verbundene Möglichkeit zur Einflussnahme sowie zur Beweismittel- und Informationsbeschaffung bewirkt keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zulasten der Untersuchungsadressaten (E. 3).

sic! 2015 Ausgabe 11



BGG 74 I b. Steht die Feststellung einer vermeintlich erlittenen Persönlichkeitsverletzungen im Vordergrund, so unterliegt diese Zivilsache nicht dem Streitwerterfordernis gemÀss Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG (E. 1).

sic! 2015 Ausgabe 10



CC 28. Une atteinte Ă  la personnalitĂ© peut rĂ©sulter d’une dĂ©cision prise sur la base d’une rĂ©glementation associative, notamment de sanctions rĂ©sultant de la lutte contre le dopage qui sont susceptibles de porter atteinte Ă  l’intĂ©gritĂ© psychique, Ă  l’honneur ainsi qu’au droit au dĂ©veloppement et Ă  l’épanouissement Ă©conomique de l’athlĂšte (consid. 5.1).

sic! 2015 Ausgabe 10



BGG 99 I; DSG 2 II c. Der Umstand, dass eine KlÀgerin nach Abschluss des Schriftenwechsels, aber vor FÀllung des Urteils der Vorinstanz, eine anderweitige Klage gegen die Beklagte erhebt, ist keine neue Tatsache, welche durch den vorinstanzlichen Entscheid veranlasst ist (E. 7).

sic! 2015 Ausgabe 10



MSchG 13 I und II e, 55 I b; StGB 292; ZPO 343 I b und c. Um einer gerichtlichen Anordnung zur FirmenÀnderung Nachdruck zu verleihen, kommt vorab die Androhung indirekter Zwangsmittel in Betracht, nÀmlich die Strafandrohung nach Art. 292 StGB sowie die damit kombinierbare Androhung einer Tagesbusse nach Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO (E. 2.5.3).

sic! 2015 Ausgabe 10



ZPO 261 I, 265; PatG 1, 59 IV, 86 I. Bei Vorliegen eines negativen vorlĂ€ufigen internationalen PrĂŒfungsberichts ist ein Antrag auf superprovisorische Massnahmen abzuweisen, wenn aufgrund der Darlegungen der Gesuchstellerin nicht «prima facie» erkennbar ist, dass das aus der fraglichen Anmeldung hervorgegangene Schweizer Patent dennoch neu und erfinderisch ist (E. 6.1-6.3).

sic! 2015 Ausgabe 10



ZPO 5 I a. Eine vertragsrechtliche Forderung, bei der das den Vertragsgegenstand bildende Schutzrecht nur vorfrage- oder einredeweise oder ĂŒberhaupt nicht zu prĂŒfen ist, ist – entgegen der herrschenden Lehre und der Praxis des HGer ZĂŒrich – keine Streitigkeit im Zusammenhang mit geistigem Eigentum i.S.v. Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO (E. 3).

sic! 2015 Ausgabe 10



BGG 90, 91, 92, 93. Ein RĂŒckweisungsentscheid ist nur dann kein Zwischenentscheid, wenn ausgeschlossen werden kann, dass das BGer sich ein zweites Mal mit der Streitsache befassen muss. Wird die Schiedskommission durch den RĂŒckweisungsentscheid beauftragt, die EntschĂ€digung fĂŒr einen Verwertungstarif festzulegen bzw. deren Angemessenheit zu prĂŒfen, geht dies ĂŒber eine bloss rechnerische Umsetzung von weitgehend abschliessend Angeordnetem hinaus (E. 2.1, 2.2.1).

sic! 2015 Ausgabe 10



MSchG 3 I c, 31 I. Die Waren der Nizza-Klasse 25 sind im Allgemeinen marktĂŒblich eng verknĂŒpft, richten sich an Ă€hnliche oder gleiche Abnehmer und verfĂŒgen typischerweise ĂŒber gleiche VertriebsstĂ€tten (E. 3.2).

sic! 2015 Ausgabe 9





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