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Berichte / Rapports
Upon request by the IP owner or the licensee, licenses granted on registered IP rights for Switzerland, namely patents, trademarks and designs, can be registered (art. 29 Trademark Ordinance and, rule 20bis of the Common Regulations under the Madrid Protocol [for IR trademarks with protection in Switzerland], art. 34 para. 3 Patent Act and art. 73 EPC [for EP patent applications], and art. 15 para. 2 Design Act).

Report of Swiss Group | sic! 2014 Ausgabe 9



Die Bereitstellung von anklickbaren Links auf einer Internetseite zu urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken auf einer anderen Seite ist zulĂ€ssig i.S.d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, wenn die verlinkten BeitrĂ€ge frei zugĂ€nglich sind und daher kein neues Publikum geschaffen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Nutzer den Eindruck erlangt, dass der verlinkte Inhalt auf der Ausgangsseite erscheine. Anders wĂ€re der Fall zu beurteilen, wenn durch den Link ZugangsbeschrĂ€nkungen der Ursprungsseite umgangen wĂŒrden, dann sei die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers erforderlich.

Birgit Weil | sic! 2014 Ausgabe 7-8







Die rechtsvergleichende Bearbeitung von aktuellen immaterialgĂŒterrechtlichen Fragen ist eine der Kernkompetenzen von AIPPI: Jedes Jahr bereiten die nationalen Gruppen Berichte zu aktuellen Themen vor, den sog. Questions oder kurz Qs, welche dann auf internationaler Ebene diskutiert werden und Eingang in die Resolutionen von AIPPI International finden. Die Resolutionen haben in zahlreichen LĂ€ndern und Gremien Einfluss auf die Rechtsetzung, Weiterentwicklung und internationale Harmonisierung des Rechts des geistigen Eigentums. Alle LĂ€nderberichte, Zusammenfassungen und Resolutionen sind zudem auf www.aippi.org (unter Questions/Committees sowie Resolutions) verfĂŒgbar.

sic! 2014 Ausgabe 7-8



1 A patent may not be invoked against any person who, prior to the filing or priority date of the patent application, was commercially using the invention in good faith in Switzerland or had made special preparations for that purpose.

Report of Swiss Group | sic! 2014 Ausgabe 7-8



For the sake of completeness it should be reminded that the general exclusions from patentability (in particular of inventions whose exploitation is contrary to human dignity or that disregard the integrity of living organisms or that are in any other way contrary to public policy or morality) also apply to second medical use inventions.

Report of Swiss Group | sic! 2014 Ausgabe 7-8



The Swiss Group assumes that cost-effectiveness may be the main reason why the system of international registrations is often used by practitioners in Switzerland.

Report of Swiss Group | sic! 2014 Ausgabe 7-8



Die diesjĂ€hrige Winterversammlung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im ZĂŒrichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europĂ€ischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, wĂ€hrend RA Dr. Christoph Gasser die Verantwortung fĂŒr die Organisation ĂŒbernommen hatte. Auch dieses Jahr trugen herausragende Persönlichkeiten aus Richterschaft, Wissenschaft und Industrie die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zum in der EuropĂ€ischen Union harmonisierten und vereinheitlichten Patent-, Urheber-, Design- und Kennzeichenrecht vor und es bestand trotz des dichten Programms ausreichend Gelegenheit fĂŒr Diskussionen.

Celine Herrmann | sic! 2014 Ausgabe 7-8





Eric Meier | sic! 2014 Ausgabe 7-8



Das Inverkehrbringen von rechtsverletzenden Waren fĂŒgt dem Rechtsinhaber, der Volkswirtschaft sowie dem Konsumenten erheblichen Schaden zu. Im Kampf gegen FĂ€lschungen und Piraterieprodukte stellen die Kontrollen der Zollbehörden ein wichtiges Element dar. Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 608/2013 legt fest, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten Waren zurĂŒckhalten, bei denen ein Verdacht auf eine ImmaterialgĂŒterrechtsverletzung besteht.

Lukas LĂŒthi | sic! 2014 Ausgabe 6





Mit dem Urteil «Geburtstagszug» vollzieht der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) eine historische PraxisĂ€nderung bei der Beurteilung der UrheberrechtsschutzfĂ€higkeit von Werken der angewandten Kunst. Er nimmt Abschied von der seit Jahrzehnten angewandten «Stufentheorie», die besonders hohe Anforderungen an Werke der Gebrauchskunst gestellt hat und beendet damit deren pauschale Ungleichbehandlung gegenĂŒber den anderen Werkkategorien.

Michael Ritscher / Peter Schramm | sic! 2014 Ausgabe 5



Mit Urteil vom 12. Dezember 2013 hat der EuGH die Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichts erster Instanz (EuG) zur Geltung des deutschschweizerischen Abkommens zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken vom 13. April 1892 im Rahmen des Gemeinschaftsmarkenrechts bestĂ€tigt. Das Gemeinschaftsmarkenrecht regelt in Art. 42 Abs. 2 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) abschliessend die Frage der rechtserhaltenden Benutzung. Abweichende nationale oder bilaterale Abkommen sind unbeachtlich. Mit dieser Entscheidung ist nicht nur die Anwendung des deutsch-schweizerischen Abkommens fĂŒr das gemeinschaftsrechtliche Widerspruchsverfahren, sondern aufgrund der identischen Regelung zur rechtserhaltenden Benutzung in Art. 10 der Markenharmonisierungsrichtlinie auch eine Anwendbarkeit im nationalen deutschen Markenrecht ausgeschlossen.

Dirk Jestaedt | sic! 2014 Ausgabe 5



Das chinesische Markenschutzgesetz steht vor einem grossen Wandel. Die Neuerungen werden vor allem auch auf das Anmeldeverfahren und -verhalten auslĂ€ndischer Markenanmelder und -inhaber Einfluss haben. Welche Auswirkungen wird die Revision haben, wo wird es zu Erleichterungen bei der Anmeldung kommen und wo zu VerschĂ€rfungen? Eine Übersicht.

Denis F. Berger / Xu Tian / Laura KĂŒnzli | sic! 2014 Ausgabe 5



Le Tribunal fĂ©dĂ©ral des brevets a commencĂ© son activitĂ© le 1er janvier 2012. Deux ans aprĂšs, il est intĂ©ressant de revenir sur la jurisprudence rendue depuis lors. Pour ce faire, il est proposĂ© d’analyser des questions, notamment de procĂ©dure civile, rendues par le nouveau Tribunal fĂ©dĂ©ral des brevets Ă  diffĂ©rentes Ă©tapes de la procĂ©dure.

Pascal Fehlbaum | sic! 2014 Ausgabe 5



Die Tagung «Big Data» wurde von den Tagungsleitern Prof. Dr. Rolf H. Weber, Ordinarius an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und Leiter des Zentrums fĂŒr Informations- und Kommunikationsrecht der UniversitĂ€t ZĂŒrich, und Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor fĂŒr ImmaterialgĂŒter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle fĂŒr Informationsrecht an der UniversitĂ€t St. Gallen, im ZĂŒrcher Zunfthaus zur Schmiden eröffnet.

Aurelia TamĂČ | sic! 2014 Ausgabe 5



Unter dem Titel «Das Geistige Eigentum im 21. Jahrhundert – Standortbestimmung und Herausforderungen fĂŒr die Schweiz» lud das Eidg. Institut fĂŒr Geistiges Eigentum (IGE) am 22. November 2013 nach Bern zur Geburtstagsfeier. Die Gratulanten – neben BundesrĂ€tin Simonetta Sommaruga zahlreiche geladene GĂ€ste aus Wissenschaft und Praxis, Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte, der Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaft – erlebten eine interessante und anregende, bisweilen gar familiĂ€r-heitere JubilĂ€umstagung.

Lukas LĂŒthi / Annatina Menn | sic! 2014 Ausgabe 4



Mit dem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs in den Verfahren C457/11 – C460/11 sind eine ganze Reihe von Auslegungsfragen hinsichtlich des urheberrechtlichen Schutzes im Bereich der Privatkopie einer KlĂ€rung zugefĂŒhrt worden. Das Gericht hĂ€lt insbesondere fest, dass die Einwilligung der Berechtigten oder der Verzicht auf die Anwendung von technischen Schutzmassnahmen die von Art. 5 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2001/29 verlangte VergĂŒtungspflicht fĂŒr die Erstellung von Kopien zum privaten Gebrauch nicht entfallen lasse. Diese Ausnahmeregelung gelte – sowohl bei analogen wie auch bei digitalen Vorlagen und unabhĂ€ngig von der verwendeten Verfahrenstechnik – grundsĂ€tzlich fĂŒr alle VervielfĂ€ltigungsprozesse, an deren Ende ein analoges Werkexemplar entstehe. Bei der Ausgestaltung der VergĂŒtungssysteme bestehe fĂŒr die Mitgliedstaaten ein erheblicher Spielraum.

Willi Egloff | sic! 2014 Ausgabe 3



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