Nach der spanischen und der niederländischen «Abgabe für Privatkopie» stand jüngst die österreichische Leerträgervergütung auf dem Prüfstand des EuGH. Der Gerichtshof nutzte die Gelegenheit, die unionsrechtlichen Vorgaben für diese pauschalen Vergütungssysteme weiter zu präzisieren. Er relativierte dabei seine frühere Rechtsprechung, wonach die unterschiedslose Anwendung einer «Abgabe für Privatkopie» auf Geräte oder Medien, die eindeutig nicht zur Anfertigung von Privatkopien verwendet werden, unzulässig sei. Neu erlaubt der EuGH, dass die Mitgliedstaaten dieser Problematik mit einem wirksamen Rückerstattungssystem begegnen. Von Interesse für die Schweiz dürften ferner die Ausführungen des Gerichts zur Zulässigkeit von Abzügen zugunsten kultureller oder sozialer Einrichtungen sein.
Fabian Wigger | sic! 2014 Ausgabe 2
Bei der Auslegung materiellen Patentrechts spielte der EuGH bisher nur in Randbereichen eine Rolle. Durch die neue Entscheidung in Rs. C-414/11 «Daiichi Sankyo» könnte der EuGH das Patentrecht über den Umweg des TRIPS-Abkommens erobern: Der EuGH erklärt sich für dessen Auslegung ausschliesslich zuständig und gesteht offenbar den Mitgliedstaaten keine Kompetenz mehr zu, TRIPS unmittelbare Wirkung beizumessen. Der Eroberungsdrang des EuGH ist zwar getragen von einer konsequenten Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechungslinie. Er geht aber einher mit Zuständigkeitsfriktionen und ernüchternden Auslegungsergebnissen.
Diana Liebenau / Ralf Uhrich / Herbert Zech | sic! 2014 Ausgabe 2
Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe «Immaterialgüterrecht unter Beschuss» begrüsste Tagungsleiter Prof. Dr. Reto M. Hilty, Ordinarius an der Universität Zürich und Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, die zahlreichen Gäste zum Thema «Urheberrecht: Filesharing». Er wies einleitend auf die Durchsetzungsschwierigkeiten hin, die sich in diesem Bereich ergeben, und die sehr gegensätzlichen Ansichten und Lösungsvorschläge der verschiedenen Interessenvertreter. Im Anschluss machte Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Universität St. Gallen, den Einstieg in die Thematik.
Sandra Brändli | sic! 2014 Ausgabe 2
Die eingangs gestellte Frage beschlägt eine Thematik, die auch in der Schweiz immer wieder Gegenstand vor allem politischer, im Besonderen aber auch kartellrechtlicher Auseinandersetzungen ist. Anlässlich der Revision des schweizerischen Kartellgesetzes (KG) im Jahre 2003 wurde eine Bestimmung eingeführt, die auf die «Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen» abzielt (Art. 6 Abs. 1 lit. e KG). Zuvor wurde in der öffentlichen Debatte die Kritik aufgebracht, die Wettbewerbsbehörden richteten ihre Tätigkeit zu stark auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zu wenig auf grosse Marktteilnehmer aus.
Nicolas Birkhäuser | sic! 2014 Ausgabe 1
Das Schweizer Patentgesetz kennt mit Artikel 35 ein Mitbenützungsrecht aufgrund einer Vorbenutzung. Ein Patent kann demjenigen nicht entgegengehalten werden, der bereits vor dem Anmelde- oder Prioritätsdatum die Erfindung im guten Glauben im Inland gewerbsmässig genutzt hat oder besondere Anstalten dazu getroffen hat.
Eine zweite medizinische Anwendung, z. B. die Behandlung einer neuen Indikation, die Behandlung einer neuen Patientengruppe, eine neue Verabreichungsform, ein neues Dosierungsregime oder eine neue Anwendung beruhend auf einem anderen technischen Effekt, kann in der Schweiz mittels eines nationalen schweizerischen oder eines europäischen Patents geschützt werden. Das schweizerische Patentgesetz schreibt dabei für nationale Patente die sogenannte schweizerische Anspruchsform, vor, während unter dem EPÜ nur noch das Format des zweckgebundenen Stoffanspruchs zur Verfügung steht. Möglicherweise hat ein für eine zweite medizinische Anwendung erteilter Swiss-type claim in einem Schweizer Patent einen kleineren Ausschliesslichkeitsbereich als ein unter dem EPÜ für dieselbe Erfindung erteilter zweckgebundener Stoffanspruch eines europäischen Patents. Rechtsprechung und Literatur haben dies bisher allerdings nicht im Detail analysiert.
Die diesjährige Winterversammlung des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im Zürichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europäischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, während RA Dr. Christoph Gasser die Verantwortung für die Organisation übernommen hatte. Auch dieses Jahr trugen herausragende Persönlichkeiten aus Richterschaft, Wissenschaft und Industrie die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zum in der Europäischen Union harmonisierten und vereinheitlichten Patent-, Urheber-, Design- und Kennzeichenrecht vor und es bestand trotz des dichten Programms ausreichend Gelegenheit für Diskussionen.
Nur wenige dem EuGH vorgelegte Rechtssachen haben Anlass zu so intensiven politischen Auseinandersetzungen gegeben wie die Rechtssache «Onel/Omel». Die Entscheidung des Benelux-Amtes für gewerblichen Rechtsschutz, dass eine ernsthafte Benutzung in den Niederlanden nicht ausreichte, den Widerspruch gegen die Eintragung der Benelux-Marke «Omel» auf die ältere Gemeinschaftsmarke «Onel» zu stützen, löste in betroffenen Wirtschaftskreisen wie auch bei der Kommission Bestürzung aus. Jetzt, fast ein Jahr, nachdem der EuGH seine Entscheidung verkündete, sind die Kommentatoren bemerkenswert still geworden. Das scheint jedoch nicht für eine allgemeine Zufriedenheit mit den in der Entscheidung gegebenen Antworten zu sprechen. Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Entscheidung lässt so viele Fragen offen, dass niemand sagen kann, was sie eigentlich bedeutet.
Annette Kur | sic! 2013 Ausgabe 12
Am 13. Juni 2013 hat das höchste Gericht der Vereinigten Staaten Patente auf isolierte DNA für ungültig befunden. Die Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Diskussion über die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen dar. Sie bricht auch mit einer jahrzehntelangen Praxis des US-Patentamtes und erklärt im Ergebnis Tausende von US-Patentansprüchen an isolierter DNA für ungültig. Schliesslich unterstreicht sie erneut die unterschiedlichen Ansichten zu diesem Thema auf beiden Ufern des Nordatlantiks, allerdings in einer ungewöhnten Konstellation, da sie die US-Patentierungspraxis um einiges restriktiver macht als jene des Europäischen Patentamtes.
Peter Ling | sic! 2013 Ausgabe 12
Währenddem sich der letztjährige Ittinger Workshop dem Verhältnis von Design- und Markenrecht widmete, stand die vom INGRES, dem IGE und dem Bundesverwaltungsgericht organisierte Tagung dieses Jahr wiederum ganz im Zeichen des Markenrechts. Thema bildete die Wechselwirkung zwischen Registereintrag und Benutzung einer Marke. Die Thematik wurde im Lichte der jüngsten schweizerischen und europäischen Rechtsprechung präsentiert und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dabei aktiv mit den unterschiedlichen Tatbeständen, bei denen der tatsächliche Gebrauch eines Kennzeichens eine Rolle spielt, auseinandersetzen. Dabei zeigte sich, dass Fragen rund um die Zeichenbenützung, z.B. bei der Beurteilung von Markenverletzungen, dem rechtserhaltenden Gebrauch, der Verkehrsdurchsetzung oder der berühmten Marke gleichermassen praxisrelevant wie komplex sind. So dürfte es kein Zufall sein, dass sich die Rechtsprechung gerade in letzter Zeit beachtlich häufig mit Fragen des Markengebrauchs zu beschäftigen hatte, was dem Thema besondere Aktualität verlieh. Die Analyse der Entscheide zeigte aber nicht nur die praktische Relevanz des Themas, sondern auch, dass Detailfragen rund um den Markengebrauch den Ausgang eines Verfahrens zunehmend entscheidend beeinflussen.
Stefan Hubacher | sic! 2013 Ausgabe 12
Le 5 juin 2013, s’est tenu à Genève le séminaire annuel organisé conjointement par le Licensing Executive Society et l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle, ayant pour thème les «Développements récents en droit des marques».
Isabelle Bruder / Michèle Burnier | sic! 2013 Ausgabe 11
Das Institut für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) führte die mittlerweile traditionelle alljährliche Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich durch. Für die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, Präsident von INGRES, und für die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, Geschäftsführer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren präsentierten auch an der diesjährigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.
Samuel Lötscher | sic! 2013 Ausgabe 11
Depuis l’entrée en fonction du Tribunal administratif fédéral (TAF) le 1er janvier 2007, sa jurisprudence en matière de propriété intellectuelle fait chaque année l’objet d’un compte rendu dans la revue sic! Consacrée aux arrêts rendus entre le 1er janvier et le 31 décembre 2012, la présente publication est, pour la première fois, rédigée en français.
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