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Berichte / Rapports


Die Beschwerdegegnerin führte auf ihrer Website u.a. die Aussage an, sie gehöre zu den 10 besten Hotelfachschulen («X ranked in the top 10 international hospitality schools favoured by international industry recruiters»). Die Beschwerdeführerin machte sinngemäss geltend, diese Aussage sei irreführend, da die indirekt zitierte Studie keinerlei hinreichende Grundlage dazu biete. Die Beschwerdegegnerin beantragte aufgrund der fehlenden Passivlegitimation Nichteintreten; materiell führte sie aus, dass die Hinweise keine unlauteren Tatbestände erfüllen würden.

Mischa Senn | sic! 2013 Ausgabe 3



Im Rahmen zweier von den Parteien in gegenseitiger Absprache konstruierter Testfälle befasste sich die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes mit dem Einfluss von Dokumenten im World Wide Web sowie von über das Internet versandten E-Mails auf die Beurteilung des patentrechtlich relevanten Standes der Technik i.S.v. Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Während die Beschwerdekammer betreffend Dokumente im World Wide Web einen Prüfungskatalog mit den massgebenden Voraussetzungen definierte, schloss sie in Bezug auf E-Mails grundsätzlich aus, dass diese einzig wegen ihres Versandes über das Internet – sowohl in verschlüsselter wie in unverschlüsselter Form – öffentlich zugänglich werden. Bemerkenswert ist schliesslich, dass die Technische Beschwerdekammer überhaupt Testfälle wie die vorliegenden beurteilt, ist doch das Vorhandensein eines Rechtsschutzinteresses i.S.v. Art. 107 EPÜ in derartigen Konstellationen zumindest fraglich.

Adrian M. Gautschi | sic! 2013 Ausgabe 2





Die Tagungsleiter Prof. Dr. Rolf H. Weber, Ordinarius an der Universität Zürich und Leiter des Zentrums für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich sowie Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Universität St. Gallen, eröffneten die Tagung in einem vollen Saal des Zunfthauses zur Schmiden in der Zürcher Altstadt.

Patrick Eggimann | sic! 2013 Ausgabe 2



Auf Ersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs befand der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, dass das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms aus dem Internet mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zur Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung dieser Kopie führt. Damit können auch nicht körperliche Programmkopien Gegenstand der Erschöpfung bilden. Online heruntergeladene Programmkopien dürfen folglich weiterveräussert werden, und zwar ungeachtet dessen, ob die ursprünglich erworbene Programmkopie als Folge eines Wartungsvertrags später repariert oder aktualisiert worden ist. Der Ersterwerber muss aber im Veräusserungszeitpunkt seine eigene Programmkopie unbrauchbar machen, ansonsten eine unzulässige Vervielfältigung vorliegt. Daran anschliessend befand der EuGH, dass der Erwerber gebrauchter Lizenzen als «rechtmässiger Erwerber» im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 anzusehen ist, was dazu führt, dass auch dem zweiten sowie jedem weiteren

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Roland Fischer / Flavio Delli Colli | sic! 2012 Ausgabe 12



Der EuGH kommt in einem Entscheid zur Frage der Auslegung des Wortlauts von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen zum Schluss, dass Produkte in einer Markenanmeldung so klar und eindeutig anzugeben sind, dass der Schutzumfang des Zeichens allein auf dieser Grundlage bestimmt werden kann (Antwort auf die Vorlagefrage 1). Bei der Antwort auf die Frage nach den Wirkungen einer Verwendung der vollständigen Klassenüberschrift stellt er aber nicht nur auf den Wortlaut der in der Überschrift enthaltenen Oberbegriffe ab. Vielmehr soll es dem Anmelder offenstehen, durch eine geeignete Klarstellung Schutz für sämtliche in der alphabetischen Liste dieser Klasse enthaltenen Produkte zu beanspruchen (Antwort auf die Vorlagefrage 3). Bezüglich der Umsetzung dieser Vorgaben innerhalb der EU ist zum heutigen Zeitpunkt noch vieles unklar, weshalb es sich bei nachfolgender Besprechung eher um eine Zusammenfassung erster Gedanken zum Urteil handelt. Unabhängig vom Urteil gewinnt das

[…]

Alexander Pfister | sic! 2012 Ausgabe 12



Mit seiner Entscheidung «Solvay» hat der EuGH seine frühere Rechtsprechung «Roche» und «GAT» im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich von Art. 6 Ziff. 1 und Art. 22 Ziff. 4 EU-Verordnung 44/2001 in grenzüberschreitenden europäischen Patentstreitigkeiten weiterentwickelt und wieder ein Stück weit geöffnet. Solchen Streitigkeiten, die seit den vorgenannten letzteren Entscheidungen weitgehend zur Theorie wurden, dürfte damit wieder neues Leben eingehaucht werden.

Stefan Luginbühl | sic! 2012 Ausgabe 12



Bei schönstem Wetter haben sich rund 25 LES-Freunde im Hotel Flora Alpina in Vitznau zum traditionellen LES-Rigi-Wochenende, dieses Jahr unter dem Thema «Lizenzvertragspraxis mit besonderem Fokus auf den Wert der lizenzierten IP», getroffen. Wie jedes Jahr war es Ziel, im bewusst persönlich gehaltenen Workshop-Rahmen Lizenzbeispiele durchzuspielen und sich immaterialgüterrechtlich auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Besonders erfreulich war, dass auch junge LES-Mitglieder und solche aus der Romandie den Weg nach Vitznau fanden! Grosser Dank gilt den Referenten, die sich am Freitagnachmittag bzw. am Samstagmorgen Zeit genommen haben, um die «LES-Gemeinde» mit ihrem Wissen zu bereichern.

Franziska Strebel Preiswerk | sic! 2012 Ausgabe 12



Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein fünftes Tätigkeitsjahr zurück. Auffallend viele Fälle in den Bereichen Marken- und Urheberrecht hatten die Beantwortung verfahrensrechtlicher Fragen zum Inhalt. Bei den Markeneintragungen sind drei Fälle herauszuheben, nämlich zum einen zwei Formmarken sowie zum anderen eine olfaktorische Marke. Weiter befasste sich das Gericht auch in diesem Jahr mit einigen englischsprachigen Zeichen und diversen Herkunftsangaben, woraus geschlossen werden kann, dass sich deren Verwendung als Markenbestandteile ungebrochener Beliebtheit erfreut. Ein weiterer Schwerpunkt im Markenrecht war die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung bzw. des rechtserhaltenden Gebrauchs.

Sabine Büttler / Philipp J. Dannacher | sic! 2012 Ausgabe 11



Mitte 2011 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken vorgestellt, das Massnahmen anregt, um den Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt besser gerecht zu werden. Die Überlegungen diskutieren die Problematik des Urheberrechts im Internetzeitalter sehr breit und gehen damit über die audiovisuellen Werke hinaus; neben spezifischen Anpassungen von Regulierungen kommt die Schaffung eines unionsweiten Urheberrechtskodexes oder eines fakultativen Urheberrechtstitels zur Sprache. Weil diese Themen kontrovers beurteilt werden, ist es bisher noch nicht zu konkreten Folgevorschlägen gekommen.

Rolf H. Weber | sic! 2012 Ausgabe 11





Der von INGRES und dem IGE unter der Verantwortung von Dr. Christoph Gasser organisierte Ittinger Workshop vom 7./8. September 2012 in der Kartause Ittingen stand im Lichte des Verhältnisses zwischen Designrecht und Markenrecht, das sowohl aus der Sicht des schweizerischen als auch des europäisch harmonisierten und vereinheitlichten Rechts betrachtet wurde. Die provokante Titelthese des Workshops konnte nicht eindeutig beantwortet werden. Die angeregten Diskussionen zeigten jedoch deutlich, dass das Designrecht aus seinem Dornröschenschlaf erwacht ist und in der Praxis immer mehr eine eigenständige, vom Markenschutz unabhängige Bedeutung erlangt. Dies vor allem auch deshalb, weil Formmarken immer restriktiver gehandhabt und die Vorteile des Schutzes durch Designrecht zunehmend erkannt werden. Der Workshop zeigte darüber hinaus, dass im Designrecht zentrale Fragen noch ihrer Beantwortung harren.

Michael Reinle | sic! 2012 Ausgabe 11



Ein Urteil zwischen Himmel und Hölle: So kann man die geballte Ladung des EuGH zum Rechtsrahmen der audiovisuellen Vermarktung von Satelliten-Live-Ausstrahlungsrechten an massenattraktiven Fussballspielen in der EU zusammenfassen. Einerseits überzeugt das Urteil mit seiner konsequenten Subsumtion des Sachverhalts unter das regulatorische Konzept eines grenzenlosen Satellitenrundfunks zu den generellen Bedingungen des EU-Binnenmarktes, die zum Schluss führt, dass nationale Rechtsordnungen gegen Unionsrecht verstossen, wenn darin Beschränkungen für den Empfang von Sendungen enthalten sind, die von anderen Mitgliedstaaten aus über Satellit gesendet werden. An anderer Stelle überrascht das Urteil mit einem verblüffend klaren Obiter Dictum für den Fall, dass in nationalen Rechtsordnungen einem Sportveranstalter de lege ferenda an den von ihm organisierten Liga-Fussballspielen (urheberrechtliche) Leistungsschutzrechte zuerkannt werden würden. Der EuGH lässt dabei durchblicken, dass

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Simon Osterwalder | sic! 2012 Ausgabe 10





Die diesjährige Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz fand im Lake Side Casino Zürichhorn im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) statt. Die Veranstaltung wurde von RA Dr. Christoph Gasser, Geschäftsführer des Instituts, organisiert und von RA Dr. Michael Ritscher, Präsident von INGRES, geleitet.

Annatina Menn | sic! 2012 Ausgabe 10





Yes, in Switzerland one and the same industrial product can be protected by both a design right and a copyright, provided it fulfils the requirements for both copyright and industrial design protection. While the differences in the respective protection requirements and scopes of protection between copyright and design right have been intensively debated in Swiss doctrine, the principle of cumulative protection as such is generally acknowledged.

Report of Swiss Group | sic! 2012 Ausgabe 9



No explicit definition of the term “Traditional Knowledge” can be found in Swiss legislation, even though the term itself appears in Article 49a Patent Law.

Report of Swiss Group | sic! 2012 Ausgabe 9



Die alljährlich, bereits zum dritten Mal unter diesem Titel durchgeführte Tagung des INGRES fand wieder unter der inhaltlichen Leitung von RA Dr. Michael Ritscher und unter der organisatorischen Leitung von RA Dr. Christoph Gasser auf dem Zürichberg statt. Mit der hiesigen Immaterialgüterrechtsgemeinde und zahlreichen Besuchern aus insgesamt neun Ländern, von welchen einige bereits am vorgängigen Skitag teilgenommen hatten, war die Tagung ausgesprochen gut besucht und scheint sich als Anlass zu etablieren, an welchem sich die am europäischen Immaterialgüterrecht interessierten Kreise gerne treffen. Neu war dieses Jahr, dass die Veranstaltung – durch die jüngsten institutionellen Entwicklungen im Patentrecht bedingt – bereits am Vormittag begann und dem Patentrecht mehr Zeit gewidmet wurde als früher.

Agnieszka Taberska | sic! 2012 Ausgabe 9



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