En février 2011, le Tribunal cantonal du Jura s’est penché sur le fonctionnement de la «saisie automatique» («Google Suggest») proposée par le moteur de recherche Google depuis quelques années. L’auteur présente succinctement l’arrêt du Tribunal, le compare avec deux décisions rendues par les tribunaux français dans des affaires similaires et revient brièvement sur une décision de la Cour d’appel de Paris rendue en matière de droit d’auteur.
Thomas Widmer | sic! 2012 Ausgabe 2
Am letztjährigen Executive Committee Meeting in Hyderabad hat die AIPPI Resolutionen zu verschiedenen Themen verabschiedet, namentlich zu den Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz und erlaubten Benutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke in den Branchen der Hochtechnologie und der Digitaltechnologie (Q 216B), zu den Patentierungsvoraussetzungen der erfinderischen Tätigkeit (Q 217), zum Erfordernis des rechtserhaltenden Gebrauchs bei Marken (Q 218) sowie zu den Unterlassungsgeboten bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten (Q 219).
sic! 2012 Ausgabe 2
Exceptions to copyright protection and the permitted uses of copyright works in the hi-tech and digital sectors (Q 216B)
Report of Swiss Group | sic! 2012 Ausgabe 2
Switzerland being a member state of the European Patent Convention (EPC) and having a national Patent Office without substantial examination, it is not surprising that the courts apply the standard of the Boards of Appeal of the European Patent Office (EPO) – see e.g. Federal Supreme Court decision BGE 133 III 229, 331, section 3.
Report of Swiss Group | sic! 2012 Ausgabe 2
Nicolas Birkhäuser | sic! 2012 Ausgabe 2
Les réseaux sociaux et les univers virtuels sont en quelques années devenus incontournables pour les entreprises. Ces nouvelles formes de médias comportent toutefois des risques que les entreprises doivent évaluer et gérer.
Tanja Schmidt | sic! 2012 Ausgabe 2
In seiner bisherigen Auslegung der Richtlinie 98/44/EG definierte der EuGH den «menschlichen Embryo» nicht. Dieser Begriff wird vom EuGH nun weit ausgelegt. Eine Zelle oder ein Zellhaufen ab der Befruchtung kann demzufolge als menschlicher Embryo bezeichnet werden. Weil die an ein Patent geknüpften Rechte sich grundsätzlich auf Handlungen industrieller oder kommerzieller Art beziehen, kann die Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken vom Patent selbst und den daran geknüpften Rechten nicht getrennt werden. Die Verwendung menschlicher Embryonen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung kann deshalb gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. c der Richtlinie 98/44/EG nicht patentiert werden. Die Patentierung ist zudem ausgeschlossen, wenn die technische Lehre die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert. Gegenstand eines Patents kann gemäss EuGH einzig die Verwendung menschlicher Embryonen zu therapeutischen oder
[…]Pascal Fehlbaum / Claudia Mund / Renée Hansmann | sic! 2012 Ausgabe 1
Die Tagung des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) mit den Netzwerkpartnern Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF•ꟻƧ), Schweizerische Informatikgesellschaft (SI), Swiss Internet Industry Association (simsa), Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO), Schweizerischer Verband der Informations- und Kommunikationstechnologie (SwissICT), Zentrum für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich (ZIK), fand am 1. September 2011 im Metropol Zürich statt und drehte sich um «ICT – Recht und Praxis Online Social Networks». Die Tagungsleiter, Dr. Rolf auf der Maur und Prof. Dr. Hans Rudolf Trüeb, begrüssten die über 100 Teilnehmer von Anwälten, Unternehmensjuristen und IT-Spezialisten und konstatierten mit der grossen Teilnahme das wachsende Interesse für die Problematik von Social Media.
Yaniv Benhamou | sic! 2012 Ausgabe 1
Mit der Empfehlung 2006/585/EG forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Rechtsvorschriften über die Nutzung von verwaisten Werken auf. Die Initiative verpuffte praktisch wirkungslos. Nun schlägt die EU-Kommission den Erlass einer Richtlinie vor, mit welcher die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, solche Regelungen einzuführen.
Willi Egloff | sic! 2011 Ausgabe 11
Nach dem viel beachteten Padawan-Urteil (vgl. sic! 2011, 191 ff.) befasste sich der EuGH im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens zum zweiten Mal mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Systeme der «Abgabe für Privatkopie». Der Gerichtshof unterstrich dabei erneut die Notwendigkeit wirksamer Ausgleichssysteme für den Fall, dass die private Vervielfältigung von der urheberrechtlichen Verbietungsbefugnis ausgenommen wird. Entsprechend seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rechtsinhaber für sämtliche in ihrem Hoheitsgebiet stattfindenden Privatvervielfältigungen zu entschädigen. Der inländischen Privatkopievergütung unterstellt werden sollten daher auch ausländische Versandanbieter, deren Angebot sich an inländische Kunden richtet. Trotz fehlender Bindungswirkung ist dieses Urteil auch für die Schweiz von Interesse, zumal auch die hierzulande mit der Umsetzung der Leerträgervergütung betrauten Institutionen mit den Spezialitäten des
[…]Erstmals nach dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsmarkenverordnung eröffnete sich dem Gerichtshof der Europäischen Union die Möglichkeit, sich zur Reichweite des Verbots einer Verletzungshandlung zu äussern, das auf der Grundlage einer Gemeinschaftsmarke ergeht. Das Gericht entschied, dass solche Verbote grundsätzlich EU-weite Geltung haben. Für Inhaber von Gemeinschaftsmarken vereinfacht dies die Durchsetzung ihrer Rechte. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, die eine sorgfältige Abwägung der Reichweite erfordern.
Martin Viefhues | sic! 2011 Ausgabe 10
Ende März 2011 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein weiteres Urteil zwischen den notorisch zerstrittenen Parteien Anheuser-Busch Inc. (Anheuser) und Budějovický Budvar, národní podnik (Budvar) gefällt. Diesmal ging es um die Frage, ob sich die tschechische Brauerei Budvar in einem Widerspruchsverfahren gestützt auf die von ihr in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geltend gemachten Rechte an der Ursprungsbezeichnung «Bud» unter Art. 8 Abs. 4 Gemeinschaftsmarkenverordnung erfolgreich gegen den Schutz verschiedener von der amerikanischen Brauerei Anheuser hinterlegten Gemeinschaftsmarken mit dem Wortelement «Bud» zur Wehr setzen kann, auch wenn nicht nachgewiesen ist, dass Budvar die Bezeichnung «Bud» in den Staaten, in denen die geografische Angabe geschützt ist, auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gebraucht. Der Gerichtshof hiess das Rechtsmittel von Anheuser weitgehend gut und kam zum Schluss, dass die für Budvar in einzelnen Mitgliedstaaten geschützte
[…]Alexandra Linder / Simon Holzer | sic! 2011 Ausgabe 10
Lena Leuenberger | sic! 2011 Ausgabe 10
Die jüngste Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz fand im Anschluss an die jährliche Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich statt und wurde von RA Dr. Christoph Gasser organisiert. RA Dr. Michael Ritscher, der die Tagungsleitung innehatte, wies eingangs darauf hin, dass der Fokus der Tagung nicht auf dem Patentprozessrecht liege, da am 22. November 2011 eine eigene Veranstaltung zu diesem Thema stattfinden wird.
Silvana Schweri | sic! 2011 Ausgabe 10
Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein viertes Tätigkeitsjahr zurück. Eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist insbesondere bei den sittenwidrigen Zeichen und bei den Ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel zu verzeichnen. Ins Auge fallen zwei Widerspruchsfälle, in denen die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke aus einem Freihaltebedürfnis abzuleiten war. Bemerkenswert ist ausserdem, dass die Gutheissungen des BVGer im Bereich der geografischen Herkunftsangaben nicht vor Bundesgericht angefochten wurden.
Miriam Sahlfeld / Kathrin Bigler Schoch | sic! 2011 Ausgabe 9
Seit der Ausdehnung des Markenschutzes auf nicht konventionelle Markenformen im Jahr 1993 ist insbesondere für Formmarken eine reiche Kasuistik zu deren Markenfähigkeit und den Eintragungsvoraussetzungen entstanden. Weniger Leitlinien findet der Praktiker dagegen zur Frage, was unter das Ausschliesslichkeitsrecht des Markeninhabers fällt bzw. welcher Gebrauch fremder Marken einem Dritten ohne Einwilligung erlaubt ist. Durch die aktuelle Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die immer wichtiger werdende Nutzung von Online-Dienstleistungen wie Suchmaschinen oder Handelsplattformen sind zudem neue Formen von Kennzeichenrechtsverletzungen entstanden. Wo beim Gebrauch von Marken im Internet Stolpersteine liegen und wer bei Markenrechtsverletzungen haftet, ist sowohl für Markeninhaber als auch für Anbieter von Online-Angeboten von grossem Interesse.
Lukas Lüthi / Raffaella Massara | sic! 2011 Ausgabe 7-8
Seite 33 von 37 | 727 Beiträge