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Berichte / Rapports

vom 6. November 1925 ĂŒber die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960, ergĂ€nzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco (1961), die ErgĂ€nzungsvereinbarung von Stockholm (1967) und das Protokoll von Genf (1975), geĂ€ndert 1979 und in Genf am 2. Juli 1999.

sic! 2011 Ausgabe 3



Der in den Mitgliedstaaten massiv regulierte Gesundheitsbereich soll nach dem Willen der EuropĂ€ischen Kommission stĂ€rker fĂŒr den Wettbewerb geöffnet werden. Das komplette kartellrechtliche Instrumentarium wird zu diesem Zweck eingesetzt. Neben dem traditionellen Fokus auf BeschrĂ€nkungen des Parallelhandels mit Arzneimitteln ist nunmehr mit der Anwendung des Missbrauchsverbots auf den Erwerb eines ImmaterialgĂŒterrechts neues Terrain betreten worden. Der Beitrag beleuchtet die neueste Rechtsprechung in beiden Feldern sowie die Entwicklungen in den DurchsetzungsaktivitĂ€ten der Kommission nach der Sektoruntersuchung des Pharma-Bereiches.

Beatriz Conde Gallego / Rupprecht Podszun | sic! 2011 Ausgabe 2





Die neue Praxis gilt, wenn ein Patentinhaber, dessen Patent erst nach der ersten Marktzulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel erteilt worden ist, fristgerecht ein Gesuch um Erteilung eines ergĂ€nzenden Schutzzertifikats einreicht. Neu kann auch diesem Gesuchsteller ein Zertifikat erteilt werden, selbst wenn im Gesuchszeitpunkt einem oder mehreren anderen Patentinhabern fĂŒr das gleiche Erzeugnis bereits ein Zertifikat erteilt worden ist.

Pascal Fehlbaum / Christine Vetter | sic! 2011 Ausgabe 2



In seiner jĂŒngeren Rechtsprechung hat das Bundesgericht Anlehnungen an fremde Kennzeichen und Ausstattungen wiederholt nicht nur unter dem Titel der Verwechslungsgefahr, sondern auch unter dem Stichwort der Rufausbeutung bzw. der unnötig anlehnenden Werbung i.S.v. Art. 2 bzw. 3 lit. e UWG auf ihre ZulĂ€ssigkeit hin ĂŒberprĂŒft. Der diesjĂ€hrige Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht widmete sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kennzeichen durch das lauterkeitsrechtliche Verbot unnötig anlehnender Werbung geschĂŒtzt werden können. Die Veranstaltung fand heuer erstmals unter der Woche statt. Erfreulicherweise nahmen sich dennoch rund 40 Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie der Gerichts- und der Anwaltspraxis Zeit, sich bereits an einem Dienstag in der idyllischen Kartause Ittingen einzufinden.

Roman Baechler | sic! 2011 Ausgabe 2



Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten der neuen – und ersten – eidgenössischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 und der ebenfalls anstehende – wenn auch im Datum noch nicht bestĂ€tigte – Start des Bundespatentgerichts (BPatGer) werden dem ImmaterialgĂŒterrechtsprozess ein neues GeprĂ€ge verleihen. Mit einem attraktiven Referenten-Line-up möchten die Veranstalter den Praktiker auf diese teilweise recht weit reichenden VerĂ€nderungen vorbereiten. Sie tun dies mit grossem Erfolg: Die stattliche Zahl von 160 Teilnehmern, die Tagungsleiter Dr. Werner Stieger begrĂŒssen darf, ist dafĂŒr Beleg genug.

Fabian Wigger | sic! 2011 Ausgabe 2



Die Tagung widmet sich der Diskussion, wie das PhÀnomen der TÀuschung im Kunstkontext verarbeitet wird und welche rechtlichen Fragen sich dabei stellen.

Sandra Bienek | sic! 2011 Ausgabe 2



Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union zur Frage der Vereinbarkeit des Entwurfes eines Übereinkommens ĂŒber das Gericht fĂŒr europĂ€ische Patente und EU-Patente (GEPEUP) könnte umfassende Änderungen erforderlich machen. Denn die GeneralanwĂ€lte beim Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union halten den Entwurf mit geltendem Recht nicht vereinbar. Die GeneralanwĂ€lte schĂŒtteln damit zwar am Fundament des Entwurfes, billigen aber grundsĂ€tzlich die völkerrechtliche Konstruktion, wonach die EU mit dritten Staaten einen alle Beteiligten bindenden Vertrag schliessen kann, um ein in den EU-VertrĂ€gen genanntes Ziel zu erreichen. Auch eine gemeinsame EU-Patentgerichtsbarkeit unter Beteiligung dritter Staaten – unter anderem auch der Schweiz – sehen die GeneralanwĂ€lte als grundsĂ€tzlich vereinbar mit dem EU-Recht an. Dies ist – an sich – eine gute Nachricht.

Eva-Maria Strobel | sic! 2011 Ausgabe 1





Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und ergÀnzt. Dabei wurde insbesondere die neuste Rechtsprechung eingearbeitet.

Eric Meier | sic! 2011 Ausgabe 1



Ab dem 1. Januar 2011 muss jeder Anmelder eines europĂ€ischen Patents, der die PrioritĂ€t einer Voranmeldung in Anspruch nimmt, die Recherchenergebnisse des Voranmeldeamts beim EPA einreichen. Das neu eingefĂŒhrte Verfahren provoziert nicht zuletzt verschiedene praktisch relevante Fragen. Der Beitrag versucht Antworten auf diese Fragen zu geben.

Stefan LuginbĂŒhl | sic! 2010 Ausgabe 12



Mit der Verabschiedung des internationalen Standards ISO 10668 «Brand valuation – Requirements for monetary brand valuation» sollen die methodischen Vorgaben zur monetĂ€ren Markenwertmessung auf internationaler Ebene im Sinne einer «Best Practice-Anleitung» vereinheitlicht werden. Der Beitrag stellt den neuen internationalen Standard und seine Anforderungen an die Bewertung sogenannter «Brands» vor. Von Bedeutung ist, dass neben finanzorientierten und verhaltenswissenschaftlichen Aspekten eine materielle rechtliche Analyse zwingend in den Bewertungsprozess einzubeziehen ist.

JĂŒrg Simon / Patrick Schutte | sic! 2010 Ausgabe 12



Die Möglichkeiten und Grenzen der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen sind im EuropĂ€ischen Patentrecht bis heute nicht hinreichend geklĂ€rt. Vor diesem Hintergrund hat die PrĂ€sidentin des EuropĂ€ischen Patentamts (EPA) von ihrem Recht Gebrauch gemacht, der Grossen Beschwerdekammer vier Rechtsfragen vorzulegen, welche fĂŒr die Erteilungspraxis des EPA bei computerimplementierten Erfindungen und fĂŒr die Grenzziehung gegenĂŒber der Patentierung von Computerprogrammen «als solchen» von grundsĂ€tzlicher Bedeutung sind. Zur Beantwortung der Vorlagefragen hat sich die Grosse Beschwerdekammer eingehend mit dem Ansatz der Beschwerdekammern des EPA auseinandergesetzt und die bisherige Praxis bestĂ€tigt. Die Entscheidung bringt damit zwar nichts Neues, fasst aber die Rechtslage in wichtigen Streitpunkten zusammen und bringt den Status quo im EuropĂ€ischen Patentrecht auf den Punkt.

Florent Thouvenin | sic! 2010 Ausgabe 11



Am 15. Februar 2010 ist die lange erwartete und aussergewöhnlich umfangreiche Entscheidung G 1/07 zum Patentierungsausschluss chirurgischer Verfahren ergangen, in der die Grenzen dieses Patentierungsausschlusses durch die Grosse Beschwerdekammer des EPA neu gezogen werden. Im vorliegenden Beitrag sollen die wesentlichen Aussagen der Entscheidung vorgestellt und diskutiert werden. Abschliessend werden einige praktische Überlegungen zur Abfassung von Patentanmeldungen im medizintechnischen Bereich angestellt.

Andreas Detken | sic! 2010 Ausgabe 10



Der Schutz des geistigen Eigentums ist fĂŒr europĂ€ische Unternehmen eine der kritischen Herausforderungen, die sich aus der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit in China ergeben. WĂ€hrend frĂŒher verbreitet Resignation darĂŒber herrschte, dass eine gerichtliche Durchsetzung von Rechten gegen chinesische Verletzer kaum aussichtsreich war, hat sich der Schwerpunkt in den letzten Jahren verlagert. Es geht inzwischen stĂ€rker darum, das komplexe Instrumentarium der juristischen Möglichkeiten zu verstehen und optimal auszunutzen. Hinzu kommt, dass chinesische Unternehmen inzwischen auch zu strategischen Wettbewerbern beim Aufbau und der Durchsetzung eines IP-Portfolios geworden sind.

Jörg-Michael Scheil / Paolo Beconcini | sic! 2010 Ausgabe 10



Les services Ă  valeur ajoutĂ©e peuvent s’avĂ©rer fort dangereux pour le consommateur, eu Ă©gard notamment aux factures parfois exorbitantes qui en dĂ©coulent. AprĂšs avoir cernĂ© la notion de «services Ă  valeur ajoutĂ©e» ainsi que ses principaux cas d’application, l’auteur passe en revue les dispositions lĂ©gales visant Ă  protĂ©ger le consommateur contre ces pratiques, en s’intĂ©ressant plus particuliĂšrement aux derniĂšres modifications lĂ©gislatives entrĂ©es en vigueur en janvier et juillet 2010.

Nicolas Dutoit | sic! 2010 Ausgabe 10



Die Urteile haben klargestellt, dass Google mit seinem Keyword-Advertising-Angebot keine Markenverletzung begeht, obschon das Unternehmen die technischen Voraussetzungen zur VerfĂŒgung stellt, damit Werbekunden fĂŒr das Aufschalten der von ihnen bezahlten Anzeigen Zeichen als Keyword auswĂ€hlen können, die mit geschĂŒtzten Marken Dritter identisch oder Ă€hnlich sind.

Heike Schulz / Simon Holzer | sic! 2010 Ausgabe 9



Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein drittes TĂ€tigkeitsjahr zurĂŒck. Es war im Bereich der EintragungsfĂ€lle vornehmlich mit Zeichen englischer Sprache befasst und hatte zahlreiche, unterschiedlich gelagerte FĂ€lle zu Herkunftsangaben zu entscheiden. Eine PrĂ€zisierung der Rechtsprechung ist insbesondere bei den notorisch bekannten Marken zu verzeichnen.

Miriam Sahlfeld / Kathrin Bigler | sic! 2010 Ausgabe 9



Acht Jahre nach dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung eröffnete sich dem Gericht der EuropĂ€ischen Union erstmals die Möglichkeit, sich zu Hauptfragen der GĂŒltigkeit bzw. der Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu Ă€ussern. Das Gericht entschied, dass ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster fĂŒr «Werbeartikel fĂŒr Spiele» mit einem prioritĂ€tsĂ€lteren Gemeinschaftsgeschmacksmuster kollidiert. Die Ähnlichkeiten seien selbst bei einer WĂŒrdigung des geringen dem Entwerfer zur VerfĂŒgung stehenden Gestaltungsspielraums so ausgeprĂ€gt, dass beim informierten Benutzer kein anderer Gesamteindruck erweckt werde.

Christoph Gasser | sic! 2010 Ausgabe 7-8



Erfolgt die Kritik am Einsatz des Kennzeichens eines Wettbewerbteilnehmers unter Verwendung eben dieses Kennzeichens in abgeĂ€nderter Form, stellt sich die Frage, wie viel und welche Art Parodie die MeinungsĂ€usserungsfreiheit zulĂ€sst bzw. ob durch Kritik in dieser Form das Persönlichkeitsrecht des Wettbewerbteilnehmers verletzt und er in unlauterer Art und Weise herabgesetzt wird. Der Einzelrichter entschied im Massnahmeverfahren betreffend «Davidoff» gegen «Davideath» anlĂ€sslich der BestĂ€tigungsverhandlung zugunsten der MeinungsĂ€usserungsfreiheit. Das Urteil wurde mĂŒndlich eröffnet und begrĂŒndet. Die wesentlichen ErwĂ€gungen werden in diesem Beitrag zusammengefasst.

Andreas Heierli / Salome Wolf | sic! 2010 Ausgabe 5



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