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«Wer nichts beweisen kann, hat auch kein Recht zu klagen.»

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union hat mit seinem Urteil vom 18. Januar 2024 – Hewlett Packard v. Senetic (C-367/21) – klargestellt, dass die Beweislast fĂŒr die Erschöpfung des Rechts aus einer Unionsmarke grundsĂ€tzlich zwar beim Beklagten einer Verletzungsklage liegt. Unter bestimmten UmstĂ€nden, wenn nachweislich die Gefahr einer Marktabschottung beste

Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in Europa 2024

Diese traditionelle, wieder von Michael Ritscher konzipierte und geleitete und von Christoph Gasser organsierte Tagung zu den neuesten Entwicklungen im europĂ€ischen ImmaterialgĂŒterrecht fand erneut auf dem ZĂŒrichberg und im Anschluss an ein Wochenende im Schnee statt und war wiederum sehr gut besucht.Cette traditionnelle confĂ©rence sur les derniers dĂ©velopp

KĂŒnstliche Intelligenz und Urheberrecht: Stand zu Training und Output 2024

Vertiefte Analysen von Tatsachen, der Frage des anwendbaren Rechts, vom VervielfĂ€ltigungsbegriff und von Schranken de lege lata und de lege ferenda legen den Bedarf nach Transparenz, Kontrolle und VergĂŒtungslösungen beim KI-Training offen. Urheberrechtliche Qualifikationen des KI-Outputs sowohl zu SchutzfĂ€higkeit wie auch zu Verletzungen sind bei sorgfĂ€ltig

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