«Wer nichts beweisen kann, hat auch kein Recht zu klagen.»

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union hat mit seinem Urteil vom 18. Januar 2024 – Hewlett Packard v. Senetic (C-367/21) – klargestellt, dass die Beweislast fĂŒr die Erschöpfung des Rechts aus einer Unionsmarke grundsĂ€tzlich zwar beim Beklagten einer Verletzungsklage liegt. Unter bestimmten UmstĂ€nden, wenn nachweislich die Gefahr einer Marktabschottung beste