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Berichte / Rapports

Die Rechtswissenschaften und insbesondere auch die in diesem Bereich Forschenden leben und profitieren vom interdisziplinären und internationalen Austausch. Die am 18. und 19. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten des Exzellenzcluster Normative Orders der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgehaltene Tagung war ein ausgezeichnetes Zeugnis dafür. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis sowie aus dem Bibliotheks- und dem Verlagswesen trafen sich unter dem Titel Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?, um schweizerische, österreichische und deutsche Perspektiven auf das Thema zu diskutieren. Sie alle waren der Einladung zur ersten Veranstaltung dieser Art durch Hanjo Hamann, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn, sowie Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Informationsrecht von der Universität St. Gallen, und Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht von der heimischen Goethe-Universität, gefolgt.

Le droit et en particulier les chercheurs actifs dans ce domaine vivent et profitent des échanges interdisciplinaires et internationaux. Le séminaire tenu les 18 et 19 octobre 2018 à l’Exzellenzcluster Normative Orders de l’Université Johann Wolfgang Goethe à Francfort en atteste une fois de plus. Des représentantes et représentants du monde scientifique et de la pratique ainsi que des domaines de la bibliothèque et de l’édition se sont rencontrés sous le titre «Accès libre au droit – obligation ou affaire privée?» afin de discuter du sujet du point de vue suisse, autrichien et allemand. Ils étaient tous invités à cette manifestation, la première du genre, par Hanjo Hamann, Senior Research Fellow au Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern de Bonn, ainsi que par Daniel Hürlimann, professeur assistant en droit économique avec spécialisation en droit de l’information à l’Université de Saint-Gall, et Alexander Peukert, professeur de droit civil et de droit économique avec spécialisation en droit de la propriété intellectuelle à l’Université Johann Wolfgang Goethe de Francfort.

I. Einleitung

Das rege Interesse zeugte von der Relevanz und Aktualität des Tagungsthemas. Kein Platz blieb leer, zumal die Organisatoren vorab um eine feste Zusage gebeten hatten, um eventuelle Nachrücker zulassen zu können.

Der erste Konferenztag begann mit einem Grusswort von Alexander Peukert. Es folgte das Impulsreferat «Recht und Open Access – was soll das?» von Daniel Hürlimann und Hanjo Hamann, das bereits eine erste Möglichkeit zur Diskussion bot. Anhand von acht Thesen wurde aufgezeigt, wieso Open Access für die Rechtswissenschaft vermeintlich uninteressant sei:

  • 1. Rechtswissenschaft interessiert nur Juristen?
  • 2. Deutsches Jura interessiert nur Deutsche?
  • 3. Juristische Karrieren kommen ohne Metriken aus?
  • 4. Juristen kennen keinen Peer Review?
  • 5. Rechtswissenschaft ist drittmittelfern?
  • 6. Rechtswissenschaft ist papierbasiert und IT-avers?
  • 7. Verlage müssen marktgerechte Preise setzen?
  • 8. Juristische Verlagspreise sind angemessen?

Diese mündeten in einem ersten Fazit: Open Acess (OA) in der Rechtswissenschaft? Warum nicht?! Ziel der Tagung war es, so viel wurde deutlich, gemeinsam länderübergreifende Perspektiven aus und für die Rechtswissenschaften im deutschsprachigen Raum zu erarbeiten. Vertreterinnen von Fachverlagen, Bibliotheken und akademischen Institutionen sollten dabei von interaktiven Präsentationsmodi und der Sicherstellung eines Diskurses auf Augenhöhe profitieren.

II. Keynote-Vortrag

Im Anschluss folgte der Keynote-Vortrag von Maximilian Herberger von der Universität des Saarlandes. Er skizzierte die Vorteile des Internet-Archivs, welches seines Erachtens OA vorantreibe. So werden etwa elektronische Verlagsangebote zugänglich gemacht, wofür juris, mit RSS Feeds als frei verfügbare Randnummern sowie  wohl zur Überraschung vieler  der Beck Verlag mit der Möglichkeit des Zugangs zu Aufsätzen per Autorenlink als Beispiele zu nennen seien. In diesem Zusammenhang wurden Werkzeuge zur Nachverfolgung eines Impacts (verstanden als Nutzung, Zitation und Verbreiten via soziale Medien) wie auch Möglichkeiten zur unmittelbaren Darstellung auf der Aufsatzseite, wie etwa crossref.org, besprochen. Der Vortragende verwies auf die Notwendigkeit bzw. Möglichkeit rechtswissenschaftlicher Forschung in diesem Kontext und weiter insbesondere auf die ökonomische Analyse des Rechts. Ferner rief er die Verlage dazu auf, weiter an der einheitlichen Implementierung der Darstellungsmöglichkeiten zu arbeiten.

Auf eine Frage aus dem Publikum, welche die Bedeutung des über das Internet neu angesprochenen Publikums betraf, stellte Herberger fest, dass zwischen Zugänglichkeit und Verständlichkeit zu unterscheiden sei. Diese Differenz betreffe insbesondere Fachaufsätze und würde auch eine andere Form des Schreibens bedingen. An diese Fragestellung knüpfte eine These, welche die Gefahr eines zu breiten Publikums aufgrund von fehlender Bekanntheit der Foren, mangelhafter Vernetzung und Erreichbarkeit sowie der Übergabe von Arbeiten von Verlagen an Algorithmen verneinte. Was ist also zu unternehmen, um bessere Voraussetzungen der Erreichbarkeit zu schaffen? Herberger betonte in seiner Antwort die essenzielle Aufgabe der Suchmaschinen und sprach in diesem Zusammenhang vom «Google Charma», wonach OA durch die oftmals sehr gute Auffindbarkeit der Arbeiten profitiere. Weiter sei zwischen Lesen, Suchen und Nachschlagen – allesamt Kernhandlungen der juristischen Tätigkeit – zu unterscheiden. Wobei gefundene kurze Auszüge, bezeichnet als Schnipsel, einen Kaufanreiz darstellen würden. Ferner liess sich der Referat noch ein Plädoyer für einen «DFG-Fördertopf für OA», als Beleg für die wichtige Rolle der «wissenschaftlichen Umwelt» an Institutionen, entlocken. Angeregt durch Fragen aus dem Publikum rief er dann zum Hinterfragen von Kategorien wie «herrschende Meinung» oder «führende Zeitschrift» auf. Dass zum Schluss gleichwohl Nachwuchswissenschaftlerinnen geraten wurde, nicht partout den goldenen OA-Weg einzuschlagen, bzw. wenn doch, dann mit «Autoritäten» zu publizieren, schien zu überraschen – zumal diese Aussage in Kontrast zu der am Folgetag noch zu diskutierenden Möglichkeit einer «OA-Pflicht für Dissertationen» stand.

III. Interaktives Forum und Ausklang

Die ersten Beiträge hatten zu diesem Zeitpunkt schon eine gute Basis für weitere Diskussionen geschaffen, sie sollte im Rahmen eines auf rechtswissenschaftlichen Tagungen bis dato eher unbekannten Formats im Folgenden noch weiter ergänzt werden. Organisator Hanjo Hamann stellte das am Modell World-Cafés orientierte Forum Perspektiven auf Open Access im Recht vor. Zu diesem Zweck waren auf den Namensschildern der Teilnehmerinnen Buchstabenkombinationen angebracht: B für Bibliotheken, V für Verlage, F für Forschungsförderung und R für Rechtspraxis. Die Teilnehmenden konnten sich dazu an den entsprechenden Tischen einfinden, sich vorstellen und mitdiskutieren, um dann, nach einer vorgegebenen Zeit, zum nächsten Forum weiterzuziehen. Auf diese Weise wurden engagierte und kritische Diskussionen ermöglicht, zumal etwa Akteurinnen aus dem Verlagsbereich erstmals direkt auf Kolleginnen aus dem Wissenschaftsbereich trafen und sich austauschen konnten.

Das von Ellen Euler von der Fachhochschule Potsdam geleitete Forum setzte sich mit den verschiedenen Perspektiven auf OA innerhalb der Rechtswissenschaft auseinander. Während einerseits auch Generationsprobleme bei der Speicherung auf Repositorien zu erkennen seien, ginge es andererseits auch um ein Hinterfragen von Grundhaltungen. In diesem Kontext kamen Beharrungskräfte in der Rechtswissenschaft zur Sprache, welche in anderen Sparten bereits von OA-freundlichen Praktiken abgelöst wurden. Beispielhaft sei etwa auch das Völkerrecht zu erwähnen, das aufgrund der internationalen Ausrichtung bereits seit geraumer Zeit Peer-Reviewing-Verfahren anwende.

Insgesamt überraschten die lebhaften Diskussionen in den vergleichsweise geringen Zeitfenstern. Im durch Johannes Rux vom Nomos Verlag geleiteten Forum Verlage wurde etwa gar gefordert, dass Sammelbände gesetzlich verboten werden sollten. In dieser Bemerkung wurde die Divergenz in der Verlagsarbeit bei den verschiedenen Formen des Publizierens angesprochen. Philipp Zimbehl vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fragte die Teilnehmerinnen, was aus ihrer Sicht wichtig sei, um innovative und passgenaue Ausgestaltungsmöglichkeiten von Förderansätzen diskutieren zu können. Dabei blieb er eine Antwort auf die Frage schuldig, warum die Förderinstitutionen selber bisher keine solche Tagung auf die Beine stellen konnten. Die Runde Bibliotheken, geführt von Ivo Vogel, konzentrierte sich insbesondere auf die institutionellen Herausforderungen der Bibliotheken sowie deren Koordinationsmöglichkeiten mit anderen Akteuren.

Nach diesen inspirierenden und zumeist erstaunlich offenen Gesprächen konnte der Ausblick von der Dachterrasse des Gebäudes Normative Orders genossen werden. Bevor jedoch auch für leibliches Wohl gesorgt wurde, durften sich die Teilnehmerinnen eines lebendig-leichten und doch gehaltvollen Dinner Talks von Eric W. Steinhauer von der Universitätsbibliothek der Fernuniversität Hagen erfreuen.

IV. Open Access in der Rechtswissenschaft – Beispiele und Best Practices

Gut gestärkt konnten sich die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn des zweiten Tages Beispielen und Best Practices von OA in den Rechtswissenschaften zuwenden. Die im ersten Veranstaltungspunkt vorgestellten Projekte sollten den Blick für die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von OA sowie die gewählten Herangehensweisen öffnen. Hanjo Hamann führte in das Thema ein und verschaffte einen Überblick über die bestehenden Infrastrukturen, wobei er auch auf bereits vorhandene Fachliteratur verwies. Die heute bestehenden Verzeichnisse von juristischen OAZeitschriften und -Inhalten seien weder vollständig noch aktuell, würden aber als Übersicht dienen. Genannt wurde etwa die Website open-access.net von Ulrike Verch und Julia Wiesner, <blogdroiteuropeen.com>, <lexetius.com> von Thomas Fuchs sowie insbesondere das Directory of Open Access Books (<doabooks.org>) und das Directory of Open Access Journals (<doaj.org>). Neben den Zeitschriften – erfreulicherweise fand auch das von den Autoren dieses Berichts in Luzern mitbegründete Projekt cognitio (cognitio-zeitschrift.ch) Erwähnung – war dem Vortragenden insbesondere die Erwähnung der OA publizierenden Verlage wichtig. Dazu sei neben den mit Vertreterinnen anwesenden Verlagen – wovon mit Nomos, De Gruyter und Carl Grossmann noch drei am Panel teilnehmen würden – etwa auch Mohr Siebeck mit der OA-Schriftenreihe des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft zu zählen.

1. Journal of Intellectual Property, Information Technology and Electronic Commerce Law (JIPITEC)

Gerald Spindler von der Georg-August-Universität Göttingen stellte das Journal of Intellectual Property, Information Technology and Electronic Commerce Law vor. Betont wurde von ihm insbesondere das gut funktionierende Double-blind-Review-Verfahren, welches eine hohe Qualität gewährleiste. Auch deshalb könne sich das Journal einer breiten und insbesondere auch internationalen Leserschaft erfreuen, zumal die Artikel-Aufrufe schwerpunktmässig in den USA zu verorten seien. Doch trotz dieser Erfolge stelle sich auch weiterhin die Frage nach längerfristigen Finanzierungsmöglichkeiten, bei weiterhin gebührenfreier Publikation. Stimmen aus dem Publikum führten deshalb die Möglichkeiten des Crowdfundings und der Crowddonation (Schwarmfinanzierung) als mögliche Werkzeuge an. Mit der Kostenfrage seien auch die OA Incentives (Anreizeffekte) angesprochen, welche letztlich auf die Wissenschaftsmärkte zurückzuführen seien. Zum Ende des Vortrags wurde noch der Status von OA als «Malus» für die OA-Autorinnen und -Autoren bei späteren Bewerbungs- und Auswahlverfahren aufgeworfen und hinterfragt.

2. German Law Journal (GLJ)

Matthias Goldmann, an der Goethe-Universität in Frankfurt heimisch, stellte das seit knapp 20 Jahren bestehende German Law Journal vor. Dieses entstand aus einem Newsletter zur deutschen Rechtsprechung und wandelte sich schliesslich in das heutige Zeitschriftenformat. Nicht ohne Stolz betonte er, dass im GLJ auch «nicht etablierte» oder eventuell gar «riskante» Ansätze ein Forum finden könnten. Darüber hinaus, und als Besonderheit des Journals, wurden Beispiele von Special Issues aus den letzten Jahren präsentiert. Diese richten sich nach aktuell jeweils besonders relevanten Themenkomplexen und erscheinen, unter anderem gefördert durch Mittel der elektronischen Kommunikation und mit relativ kurzen Abgabefristen für die Autorinnen, meist zügig. Er verblüffte die Zuhörerinnen mit der Bekanntgabe, dass die Zeitschrift ab 2019 beim Verlag Cambridge University Press erscheinen werde. Beruhigung trat sogleich ein, als angeführt wurde, dass am OA-Prinzip und an der Gebührenfreiheit festgehalten werde. Goldmann begründete die Verlagskooperation unter anderem mit der Einbettung in eine IT-Infrastruktur, der Bereitstellung einer gegen Hacking-Angriffe sicheren Website sowie eines erhöhten Impact Factor.

3. Ordnung der Wissenschaft (OdW)

Im Anschluss stellte Manfred Löwisch von der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg das Projekt Ordnung der Wissenschaft vor. Dieses Periodikum solle ein Forum bilden, in dem Forschende und in der Wissenschaft tätige Personen ihre Arbeiten vorstellen und besprechen können.

4. Völkerrechtsblog

Für frischen Wind sorgte sodann Raffaela Kunz vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, welche Arbeit, Ziele und Perspektiven des Völkerrechtsblogs (voelkerrechtsblog.org) präsentierte. Dank des Formats, welches kürzere, bisweilen thesenhafte Texte mit einer Länge von 1000 bis 1500 Wörtern, weniger Fussnoten und Mehrsprachigkeit vorsieht, könnten Diskussionen einfach angeregt werden. Auf diese Weise sollen neue Ideen und Ansätze auf dieser Plattform transparent ausprobiert werden. Das Forum versteht sich als «Wissenschaftsblog», welcher sich nicht auf rechtswissenschaftliche Beiträge beschränkt, sondern auch andere Fachbereiche miteinbezieht. So gehören interdisziplinäre Diskussionen zum Konzept – zumal der Dialog durch Auftaktbeiträge und darauffolgende Repliken forciert wird. Zur Freude des gesamten Teams seien erst vor Kurzem DFG-Fördermittel zur Finanzierung einer Stelle zugesprochen worden. Die Besetzung, so das Ziel, soll insbesondere eine weitere Professionalisierung ermöglichen. Wie die Finanzierung nach Ablauf der Förderung gesichert werden kann, liess Kunz offen.

5. Sui generis

Vor der Überleitung zur Paneldiskussion der Verlage bestand auch für Tagungsleiter Daniel Hürlimann die Möglichkeit, seine in der Schweiz inzwischen fest etablierte OA-Zeitschrift sui generis (<sui-generis.ch>) vorzustellen. 2014 lanciert, sei das Projekt von Beginn an zu grossen Teilen in Eigenarbeit getragen worden. Als Herausgeber der Zeitschrift sei es ihm mittlerweile gelungen, kontinuierlich Fördermittel einzuwerben, um auf diese Weise zwei Mitarbeitende zu beschäftigen. Hürlimann betonte, dass es sich bei sui generis um die erste rechtswissenschaftliche Zeitschrift handle, welche in der Schweiz das Double-blind-Reviewing-Verfahren anwende. Seit Kurzem bestehe zudem die Möglichkeit, Dissertationen und weitere Monografien, in Zusammenarbeit mit dem Carl Grossmann Verlag, OA zu veröffentlichen. Herausgeber dieser Werke, welche hohen Qualitätsstandards entsprechen müssen, sind Daniel Hürlimann und Marc Thommen.

V. Die Perspektive der Verlage – Paneldiskussion

Alexander Peukert liess für das von ihm moderierte Panel Johannes Rux von der Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden), Jan Schmidt von de Gruyter (Berlin) und Alexander Grossmann vom Carl Grossmann Verlag (Berlin / Bern) auf der Bühne Platz nehmen.

Als Erster ergriff Rux das Wort und betonte, dass OA grundsätzlich eine gute Form des Publizierens sei. Jedoch würde die Arbeit für viele Zeitschriftenprojekte aufgrund monetärer Aspekte, wie in den Wissenschaften allgemein bekannt, Züge der Selbstausbeutung aufweisen; hohen Standards entsprechendes Publizieren, demgemäss zeitintensiv, was nur ungenügend kompensiert werde. Dem wurde angefügt, dass zwar die Universitäten den grossen Markt für Wissenschaftsliteratur bilden, jedoch würde – so betonte der Panelleiter – der Erwerb der entsprechenden Publikationen primär durch die Bibliotheken erfolgen.

Im Anschluss daran wurde von Schmidt versucht, die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile zwischen dem OA-Publizieren und den hergebrachten Publikationsprozessen von Programmverlagen aufzuzeigen. Insbesondere sei zwischen Inhalt und Form der Werke sowie nach der Zielgruppe – Wissenschaft oder Praxis – zu unterscheiden. Während das Publizieren im Bereich der Praxis unangetastet bleibe, befinden sich die Wissenschaftspublikationen im Wandel. Ferner seien, so Grossmann, auch die jeweiligen Marktmechanismen zu beachten. In der Schweiz zeige sich, bedingt durch die Verpflichtungen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der damit verbundenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, eine besondere Förderlandschaft. Jedoch sei die Preisvergleichbarkeit bei OA – welche in diesen Punkten von besonderer Bedeutung ist – bisher nur ungenügend ausgeprägt.

Nach den initialen Äusserungen der drei Verlagsvertreter wurde die von Peukert gestellte Frage nach der Trennung von Wissenschaft und Praxis wieder aufgegriffen. Diesbezüglich wurde die Meinung vertreten, dass sich eine vermeintlich klare Trennung zwischen Wissenschaft und Praxis zu einem gewissen Grade als willkürlich erweise, da die Bibliotheken im Bereich der Praxis nur eine subsidiäre Rolle spielen. Nach Schmidt läge die Schwäche zudem auch darin begründet, dass es in der Forschung – im Gegensatz zur Rechtspraxis – primär darum gehe, Erkenntnisse zu gewinnen. Nichtsdestotrotz würden sich auch Schnittbereiche ergeben; etwa wenn Autorinnen für die Praxis, beispielsweise im Rahmen der DSGVO-Kommentierung, auf neue Rechtssituationen stossen. An diesen Schnittstellen sei eine verstärkte Zusammenarbeit wünschenswert und OA wiederum relevant.

Als zweiter Hauptdiskussionspunkt wurde der der Open-Access-Forderung inhärente reaktive Geist besprochen. Es stelle sich die Frage, ob OA die Verlage etwa ereile oder die Reaktivität die Verlage gerade auszeichne? Einstimmig war man der Ansicht, dass die reaktive Herangehensweise vielmehr in den Wissenschaften zu verorten sei.

Drittens wurden Aufgaben besprochen, welche die Verlagsarbeit speziell auszeichnen würden. Dabei wurden insbesondere Marketingleistungen und der Rückgriff auf bestehende Netzwerke erwähnt, welche auch den Bücherpreis beeinflussen würden.

Offen blieb am Ende die Rolle und Haltung der Wissenschaft selbst. Einerseits schien es, als solle, so Peukert, der «schwarze Peter» bezüglich fehlender OA-Umsetzung den in der Forschung tätigen Personen zugeschoben werden. Andererseits wurde jedoch auch selbstkritisch angemerkt, dass die Wissenschaftsgemeinschaft sich durchaus stärker in die Community einbringen könne und Einigkeit bezüglich der Ausrichtung anstreben sollte.

VI. Perspektiven aus der akademischen Infrastruktur

Nach dem Ausklingen der Paneldiskussion gab Ivo Vogel von der Staatsbibliothek zu Berlin zunächst einen Überblick über die cOAlition S. Dabei handelt es sich um eine von momentan dreizehn nationalen Forschungsförderern gezeichnete Deklaration, welche darüber hinaus durch die Europäische Kommission und den Europäischen Forschungsrat unterstützt wird. Die Deklaration verpflichtet die unterzeichnenden Akteure zu einer Implementierung von Open Access bis zum 1. Januar 2020. In der ersten Phase der cOAlition S war die Arbeit durch bestimmte Schwerpunkte, etwa die verstärkte Verbindung von OA mit Lizenzierungsfragen oder kooperative Finanzierungsansätze, gekennzeichnet. In einer zweiten Phase solle nun die Lobbyarbeit ausgedehnt werden.

Darauf bauend wurde betont, dass es sich beim wissenschaftlichen Publikationssystem und beim Recht für Wissenschaft im digitalen Zeitalter um zwei einzelne Handlungsfelder handle. Für die Fachinformationsdienste in Deutschland wurde auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verwiesen. Daneben sei die seit 2016 bestehende OA-Strategie des BMBF zentral. Gesamthaft sei festzustellen, dass infolge der Initiative für eine offene Wissenschaft und für Innovationen im Allgemeinen breite Infrastrukturen und eine grosse Zahl an Projekten bestünden.

1. Fachinformationsdienst (FID) für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung

Christian Mathieu präsentierte als Fachreferent die Perspektive des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung. Indem sie das kostenfreie Digitalisieren gemeinfreier Werke ermögliche, trete die deutsche Staatsbibliothek als starker Akteur der Retrodigitalisierung auf. Ein grosses Anliegen stellte für den Vortragenden das Bestreben dar, Open Access mehr Prestige zukommen zu lassen. Aus diesem Anlass verwies er beispielhaft auf die Zeitschrift eLife, welche unter anderen von der Max-Planck-Gesellschaft mitbegründet wurde, und rühmte das bisher gute Gelingen. Nichtsdestotrotz wurde auch auf die weiterhin bestehenden, verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf OA verwiesen.

2. Max Planck Digital Library (MPDL)

Ergänzt wurden diese ersten Perspektiven aus der akademischen Infrastruktur durch einen Vortrag von Ralf Schimmer von der Max Planck Digital Library. In seiner Funktion als Bereichsleiter Information würdigte er das starke Engagement der Max-Planck-Gesellschaft für OA. Es gehöre zum internen Standard, dezentrale Einrichtungen und lokale Autonomie einzurichten und zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz und obschon OA2022 als starke und zentrale Praxis gelte, wären konkrete Kennzahlen und Feststellungen aus der Praxis erforderlich. Bisher existierten nur wenige anerkannte Quellen, zumal die vorhandenen Ergebnisse aus den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen nicht zusammengeführt werden. Seiner Ansicht nach böte jedoch insbesondere 1findr die Möglichkeit, sich zu diesem Problem hinzuwenden. Die Anwendung ziele darauf ab, den grossen, nicht sichtbaren Teil der vorhandenen Forschungsergebnisse vernetzt erkennbar zu machen. Mithilfe metrischer Analysen wäre etwa die Suche nach einer grossen Anzahl juristischer Zeitschriften einfacher möglich, zumal seit April 2018 auch eine kostenfreie Version stehe.

Aus dem zuvor Gesagten und den Erkenntnissen der bisherigen Praxis ergeben sich für den Referenten vier Feststellungen. Erstens seien genügende finanzielle Mittel im System vorhanden, um die Transformation zu OA zu ermöglichen. Davon könne insbesondere die Rechtswissenschaft profitieren, da finanzielle Mittel in anderen Disziplinen freigegeben würden. Damit stelle die Transformation also das Ende der Unterfinanzierung in den Sozial- und Geisteswissenschaften dar. Mit einer Umschichtung der Bibliotheksetats würde die Finanzierung von OA aber auch insgesamt erleichtert. Drittens könnten sich die Sozial- und Geisteswissenschaften als grösste Profiteure aus dem Modellwechsel zu OA zeigen; textbasierte Forschungsfelder profitierten von freien Nachnutzungsmöglichkeiten und neuer wissenschaftlicher Software. Wichtige Methoden wären dabei die Zusammenstellung von Textbausteinen (Text- und Data-Mining/Analyse). Viertens seien aber, trotz grosser Verheissungen, Verharrungstendenzen festzustellen. Diese seien, so sein kritisches Schlusswort, in der Rechtswissenschaft auch weiterhin besonders ausgeprägt.

3. Universitätsbibliothek Hagen

Eric Steinhauer, Stellvertretender Direktor der Universitätsbibliothek Hagen, legte – an seinen Dinnertalk anschliessend – sein Hauptaugenmerk auf die Publikation juristischer Dissertationen. Dazu hinterfragte er zunächst, was überhaupt unter Open Access zu verstehen sei. Seinen eigenen Recherchen zufolge seien im Jahr 2013 nur 2,9% der Arbeiten OA veröffentlicht wurden. Gleichwohl sei auch festzustellen, dass juristische Dissertationen in den Bibliotheken per se nicht weit verbreitet seien. Veranschaulichend wurden die an der Goethe-Universität in Frankfurt im Jahr 2015 erschienenen Dissertationen analysiert. Diese waren in der Form des gedruckten Buches oder aber als E-Book durchschnittlich an 16 Standorten zu finden. Mit Blick auf die 45 juristischen Fakultäten innerhalb Deutschlands sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz über die Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen vom 29. April 1977 (überarbeitet am 30. Oktober 1997) wären indes 20–25 Hochschulstandorte als «angemessene Verbreitung» anzusehen. Dagegen würde eine «OA-Pflicht für Dissertationen» zur Folge haben, dass mehr als 1300 neu erscheinende Dissertationen pro Jahr frei zugänglich wären. Diese Weichenstellung hänge jedoch massgeblich von den jeweiligen Promotionsordnungen ab.

4. Schweizerischer Nationalfonds (SNF), Pilotprojekt OAPEN-CH

Daniel Krämer aus der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften des SNF stellte das von 2014 bis 2017 aktive Pilotprojekt OAPEN-CH vor. Dieses bilde einen «gemeinsamen Lernprozess» ab und sei an Referenzprojekte in Grossbritannien, den Niederlanden und der OAPEN Foundation (<oapen.org>) im Allgemeinen angelehnt. Für die Konzeption des Projekts sei die Selektion von Bücherpaaren («matched pairs») massgeblich gewesen. Die Vergleichbarkeit der Experimental- und der Vergleichsgruppe musste dafür über diverse Faktoren gesichert werden. Im Rahmen des Projekts erschienen 103 Dissertationen, wovon 53 die Experimentalgruppe bildeten. Ein Verkaufseinbruch zeigte sich sieben Monate nach der Erstpublikation, eine weitere deutliche Abnahme nach zwölf Monaten. Gleichwohl seien Unterschiede in den Verkaufszahlen der beiden Vergleichsgruppen sehr gering und daher statistisch vernachlässigbar. Wesentlich sei dagegen die festgestellte Differenz in der Wahrnehmung von OA durch die Autoren und Autorinnen. Sie würden viel OA lesen, gleichzeitig aber mit etwa 30% nur einen geringen Teil ihrer eigenen Arbeiten OA zugänglich machen. Damit seien auch unterschiedliche Erwartungen verbunden. Ein neuer Ansatz bilde die Book Processing Charge als Finanzierungsmodell.

5. BMBF, Pilotprojekt Open-Access-Hochschulverlag

Philipp Zimbehl vom BMBF stellte in seinen einleitenden Worten die für die Förderentscheide massgeblichen Leitprinzipien der OA-Strategie vor. In den Projektbeschrieben werde die schon von Krämer festgestellte Divergenz in den Haltungen und Praktiken der Forschenden ersichtlich. Die besprochene OA-Klausel vom November 2016 sei relativ streng, was auch im Rahmen des Pilotprojekts zwischen dem Peter Lang Verlag und der Universität Duisburg deutlich wurde. Dennoch könnten auf diese Weise etwa 40 Publikationen pro Jahr veröffentlicht werden. Aus dieser Anstrengung heraus ergebe sich zudem die Frage nach einer weiteren Förderrichtlinie für Fachrepositorien. Dies sei in der ersten Förderperiode aussen vor geblieben, da sich eine solche Massnahme auf Entwicklungen von bereits bestehenden Communitys oder Plattformen beschränke und damit zweitrangig sei.

Nach dieser kurzen Einführung ergriff Antonia Schrader von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig), als wissenschaftliche Mitarbeiterin das Wort. Sie stellte das vom BMBF geförderte Pilotprojekt des Open-Access-Hochschulverlags vor. Der Umstand, dass der OA-Anteil bei Zeitschriften wesentlich höher sei als bei Fachbüchern, führe zu einer grossen Einschränkung für Disziplinen wie die Rechtswissenschaft, wo Erkenntnisse primär in Buchform publiziert werden. Die derzeitige Situation sei jedoch auch das Resultat der Zeitschriftenkrise, im Sinne der signifikanten Erhöhung der Preise von Close-Access-Zeitschriften, welche das Aufkommen von OA-Zeitschriften letztendlich auch befeuert habe. Um das Ziel einer breiteren Verankerung von OA auch im Buchmarkt zu erreichen, könne die Gründung von Universitätsverlagen einen Lösungsansatz darstellen. Zu den ihr aus der Projektpraxis bekannten Vorteilen zählt sie mitunter den Umstand, dass kein Gewinnstreben vorhanden sein müsse, dort publiziert werde, wo die Ergebnisse entstehen, eine externe Autorenakquise unterbleiben könne und insbesondere auch eine Stärkung des wissenschaftlichen Profils, also eine Markenbildung, ermöglicht werde. Als Forschungsziel sei vorliegend die Entwicklung eines Publikationsflusses für OA festgelegt worden. Er solle unter anderem auch Merkmale der Nachhaltigkeit und Medienzentralität aufweisen. Zum Schluss der Präsentation wurde noch auf die Ergebnisse des Stakeholder-Workshops verwiesen, welche in Form eines Papers veröffentlicht wurden und eine detaillierte Auswertung der Zielsetzung beinhalten.

VII. Schlussworte

Nach zwei intensiven Tagen gewährten die drei Mitorganisatoren dem Publikum einen Abschluss und einen Ausblick. Neben der Verdankung von Frau Hoffmann wollte sich Peukert kurz halten und drückte sein persönliches Fazit in drei Worten mit der «Ethik des Publizierens» aus. Als Betreuer von Dissertationen müsse es möglich sein zu beantworten, wie es zu den momentanen Praktiken des Publizierens käme.

Hamann stellte anschliessend fest, dass es in den vergangenen zwei Konferenztagen gelungen sei, eine grosse Palette von Themen zu behandeln. In Anbetracht dieser Fülle an Diskussionsstoff sei es umso erstaunlicher, dass es sich um die erste Tagung zu OA in den Rechtswissenschaften in Deutschland gehandelt habe. Zuvor hatte im deutschsprachigen Raum lediglich 2016 eine halbtägige, von der Universität Bern und der Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen organisierte Tagung in Bern stattgefunden. Ein Umdenken in den wissenschaftlichen Publikations- und Arbeitsprozessen sei anzustreben, was auch neue Strategien beinhalte. Dafür müssten neue Formen und Wege der Erkenntnis- und Wissensvermittlung verortet werden.

Zum Schluss sprachen Hürlimann und Vogel den möglichen Aufbau eines Netzwerks für OA in den Rechtswissenschaften an. Ein solches könnte sich, entsprechend den möglichen Funktionen, mehrheitlich aus schreibenden Juristinnen und Juristen sowie aus Bibliotheken und Fachverlagen zusammensetzen. Auf einer dazugehörigen Website könnten auch aktuelle und möglichst vollständige Verzeichnisse von OA-Publikationen geführt werden – deren Fehlen in den vergangenen zwei Konferenztagen wiederholt bemerkt worden war. So könne weiter eine Anlaufstelle für Schreibende ebenso wie für Herausgebende, welche auf OA umstellen möchten, entstehen. Neben strategischen Unterstützungen, wie der Sicherung der juroa-Domain, wären dafür weitere organisatorische Massnahmen wie etwa eine Vereinsgründung zu tätigen. Auch ein mögliches erstes Projekt wurde schon benannt: der Aufbau einer Open Library der Rechtswissenschaften. Ein allfälliges Zustandekommen setze aber die Beteiligung von mindestens 20 Einrichtungen voraus.

VIII. Fazit

Auch wenn es schwerfällt, am Ende ein knappes Fazit zu ziehen, sticht diese Tagung doch insbesondere durch die Wahl und deren inhaltlich sehr breit aufgestellte Bearbeitung einer in den Rechtswissenschaften bisher nur unzureichend diskutierten Ausrichtung aus dem Veranstaltungsmeer heraus. Dies geschah in diesen beiden Tagen innerhalb eines Rahmens, welcher das Optimum zwischen fachlichen Diskussionen und freier Zeit zum persönlichen Austausch mehr als nur anzustreben versuchte.

Gleichwohl bleiben konkrete Rechtsfälle und damit zusammenhängende Fragen, welche im Kontext einer potenziellen weiteren Etablierung von Open Access in den Rechtswissenschaften jedoch als der Klärung wert erscheinen, mitunter aussen vor. So scheint insbesondere die Frage einer «Pflicht zu Open Access» im deutschsprachigen Raum auch weiterhin ungeklärt. Gleichzeitig wurde die Open-Access-Strategie des SNF von vielen Tagungsteilnehmerinnen sehr begrüsst, zumal sie zumindest teilweise Lösungsansätze für die soeben aufgeworfene Problemstellung bieten könnte.

Insgesamt stellt die Tagung einen wichtigen Schritt für eine breitere Verständigung über OA und die Koordination von entsprechenden Anstrengungen dar. Dieser Erfolg ist auch am Engagement der Tagungsteilnehmer zu messen, welche während der gesamten Veranstaltung engagiert und offen den Austausch suchten – eine Feststellung, die sämtliche Interessenvertreter miteinbezieht.

Nicht nur die Vertreterinnen der jungen Rechtswissenschaft aus Luzern freuen sich auf den bei Nomos erscheinenden Tagungsband und sind gespannt darauf, die weiteren Entwicklungen auf <www.jurDA.de> oder mittels des Twitter-Hashtags #jurOA nachzuverfolgen.

Fussnoten:
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Internationale Konferenz an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, ausgerichtet von Hanjo Hamann, Daniel Hürlimann und Alexander Peukert.

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BLaw, Hilfsassistentin am Lehrstuhl von Prof. Gruber, Universität Luzern.

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Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Gruber, Universität Luzern.