Über Martina Aepli

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V Vorgestellt

Caroline Gaul – «Der Arbeitsmarkt der Zukunft gehört denen, die sich schnell anpassen und in Technologie investieren.»

Caroline Gaul ist Legal Partnerin bei MME. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung im IT-Vertragsrecht, die Begleitung von Vertragsverhandlungen, die Datenschutz-Compliance nach DSGVO und schweizerischem Recht sowie die Unterstützung bei Projekten in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Caroline Gaul berät seit 2015 im Schweizer Recht und

U Urteilsbesprechungen

Beweislast bei der Spesenrückforderung

BGer 4A_249/2025, 4A_261/2025 vom 08.10.2025Art. 327c OR Art. 8 ZGBSpesen Der Kläger war Mitgründer und Geschäftsführer der A. AG, verlor jedoch 2017 seine Stelle, worauf eine gerichtliche Auseinandersetzung über Entschädigungs- und Lohnansprüche seitens des Klägers sowie Schadenersatzansprüche seitens der Beklagten folgte. Nach einem rechtskräftig geworden

V Vorgestellt

Xenia Theocharides – «Viele Arbeitnehmer halten sich mit Feedbacks zurück, weil sie negative Konsequenzen befürchten.»

Xenia Theocharides absolvierte 2011 ihren Bachelor in Wirtschaftsrecht an der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). In der Folge war sie im Bereich Global Mobility tätig, wobei sie auch ihr Interesse an HR-Themen entdeckte, die Ausbildung zur HR-Fachfrau durchlief und von da an in verschiedenen HR-Positionen, u.a. im Bereich Grosshand

U Urteil des Monats

Eventuelle passive Streitgenossenschaft

BGer 4A_251/2025 vom 15.09.2025 (Publikation vorgesehen)Art. 71 ZPOpassive Streitgenossenschaft Die A. liess ihre Ware von der B. per Seefracht transportieren, doch gingen auf der Überfahrt neun von zehn Containern verloren, weshalb sie Schadenersatz verlangte. Sie leitete in der Schweiz zunächst ein Schlichtungsverfahren gegen die Schweizer Tochtergesellsc

U Urteilsbesprechungen

Lohnfortzahlung bei Suchterkrankungen

BGer 4A_221/2025 vom 11.09.2025 (Publikation vorgesehen)Art. 321e ORLohnfortzahlung, Krankheit B. war seit dem 1. Februar 2007 als Servicetechniker Öl/Gas bei der A. AG angestellt. Am 26. September 2022 verursachte B. mit einem Blutalkoholgehalt von 1.9 Promille einen Verkehrsunfall, der zum sofortigen Entzug des Führerausweises und einer Verurteilung durch

V Vorgestellt

Linda Staeger-Wedge – «Führungskräfte verstehen nicht, wie sehr eine Kündigung die Mitarbeiter beeinträchtigen kann.»

Linda Staeger-Wedge hat einen Masterabschluss in Human Resource Management vom Birkbeck College der University of London und ist Coach für leistungsstarke Teams. Seit über 17 Jahren unterstützt sie Unternehmen dabei, durch durchdachte Personalstrategien und echte kulturelle Veränderungen zu wachsen. Als Senior HR Business Partner bei EY betreut sie über 400

U Urteilsbesprechungen

Verweigerungshaltung im Arbeitszeugnis?

BGer 4A_630/2025 vom 08.05.2025Art. 330a ORArbeitszeugnis Die Arbeitgeberin B. ist eine Stiftung, welche Bildung, Betreuung, Pflege, Wohnen, Arbeit und Förderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlich-motorischer Beeinträchtigung anbietet. Bei ihr war A. seit dem 15. November 2008 angestellt, zuletzt in einem Arbeitspensum von 60%. B. kündigt

U Urteilsbesprechungen

Schadenminderungspflicht und Insolvenzentschädigung

BGer 8C_629/2024 vom 08.05.2025Art. 51 AVIG Art. 55 AVIGSozialversicherungen A. war seit 2014 bei der B. angestellt. B. Kündigte ihm am 15. November 2022 und teilte mit, sie könne aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Löhne nur noch teilweise zahlen sowie ab dem 1. Dezember 2022 keine Arbeit mehr anbieten. Am 1. Dezember 2022 erhielt A. eine Akontoz

U Urteil des Monats

Neues zur Einsprache

BGer 4A_33/2025 vom 06.05.2025Art. 336b ORmissbräuchliche Kündigung Der Arbeitnehmer erhob am 2. November 2022 schriftlich Einsprache gegen seine Kündigung und klagte in der Folge auf Bezahlung einer Entschädigung für die missbräuchliche Kündigung. Der Streitwert betrug CHF 43'074. Die Einsprache reichte der Arbeitnehmer zusammen mit einem Schlichtungsgesuc

U Urteilsbesprechungen

Haftung des Arbeitnehmers für Indiskretion

BGer 4A_159/2024 vom 23.04.2025Art. 321e ORHaftung A. war seit 2008 in leitender Position bei B. tätig, die zur Gruppe C. gehörte. Im Jahr 2011 kündigte B. das Arbeitsverhältnis und forderte A. auf, sich an seine Geheimhaltungspflichten zu halten. Im Sommer 2014 geriet die Gruppe C. und namentlich auch B. in den Fokus der Presse im Zusammenhang mit dem Konk

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