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AufsÀtze / Articles

Le systĂšme mis en place par le lĂ©gislateur en 2003 pour renforcer l’effet prĂ©ventif de la Loi sur les cartels comporte deux Ă©lĂ©ments complĂ©mentaires. Le premier est incitatif: le programme de clĂ©mence. Le second est dissuasif: les sanctions directes. Ensemble, ils forment une combinaison Ă©tonnante qui soulĂšve encore bien des questions dont certaines mĂ©ritent d’ĂȘtre dĂ©veloppĂ©es Ă  la lumiĂšre de la jurisprudence rĂ©cente des autoritĂ©s de la concurrence.

Olivier Schaller / Patrick L. Krauskopf | sic! 2010 Ausgabe 2



Mutmasslich gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der CH-ZPO wird das Bundespatentgericht (BPGer) seine TĂ€tigkeit aufnehmen. Insbesondere fĂŒr patentrechtliche Bestandes- und Verletzungsklagen wird das BPGer als erstinstanzliches Gericht des Bundes ausschliesslich, fĂŒr andere Zivilklagen, die in Sachzusammenhang mit Patenten stehen, wird es neben den kantonalen Gerichten konkurrierend zustĂ€ndig sein. Die sachliche ZustĂ€ndigkeit der kantonalen Gerichte fĂŒr ImmaterialgĂŒterrechtsstreitigkeiten wird mit dem Inkrafttreten der CH-ZPO ebenfalls grundlegend Ă€ndern. Kurz: «Der Patentprozess» in der Schweiz wird ab 2011 kaum wiederzuerkennen sein.

Werner Stieger | sic! 2010 Ausgabe 1



Nach allen gĂ€ngigen Definitionsversuchen ist ein Patenttroll ein Patentinhaber, der die patentierte Lehre nicht selbst ausĂŒbt, sondern sein Patent und insbesondere den Unterlassungsanspruch als rein finanzielle Forderungen untermauerndes Druckmittel verwendet. Patenttrolle wurden spĂ€testens seit dem Urteil des US Supreme Court in der Auseinandersetzung zwischen eBay und MercExchange im Jahre 2006 auch in Europa zum Thema. In jenem Urteil hatte das höchste Gericht der USA entschieden, dass der patentrechtliche Unterlassungsanspruch nicht automatisch und vorbehaltlos, sondern nur nach den im US-Recht fĂŒr den Erlass von Unterlassungsanordnungen allgemein geltenden Regeln, d.h. dem insbesondere auf Interessen- und VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeitsgesichtspunkte abstellenden «four-factors Test», zu gewĂ€hren sei. Der vorliegende Beitrag geht den Fragen nach, welche Instrumente zum Schutz vor Patenttrollen das Schweizer Recht bereithĂ€lt und inwiefern Raum und Bedarf fĂŒr vom «fourfactors Test»

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Andri Hess-Blumer | sic! 2009 Ausgabe 12



Si la convergence des mĂ©dias est un terme Ă  la mode, tel n’est pas encore le cas en Suisse des contributions juridiques s’y rapportant. Pourtant, les enjeux juridiques sont nombreux. L’auteur s’efforce d’en aborder quelques-uns en s’attachant Ă  de nouveaux modĂšles Ă©conomiques comme la tĂ©lĂ©vision sur Internet (IPTV), la tĂ©lĂ©vision mobile (Handy TV), les enregistreurs numĂ©riques (PVR) ou les offres combinĂ©es (Triple Play), et en examinant tour Ă  tour les problĂšmes suscitĂ©s par la transmission de contenus protĂ©gĂ©s sous l’angle de l’utilisateur, du fournisseur de services ou de l’organisme de diffusion.

Philippe Gilliéron | sic! 2009 Ausgabe 11



Die Madrider VertrĂ€ge ermöglichen die internationale Ausdehnung einer nationalen oder regionalen Marke oder Markenanmeldung auf ausgewĂ€hlte Mitgliedstaaten der Madrider Union. Auf Grund der teilweise unumgĂ€nglichen QualitĂ€tseinbussen bei der Kopie einer nationalen Marke fĂŒr das internationale Register entstehen dabei jedoch gelegentlich Abweichungen zwischen der Abbildung im nationalen und im internationalen Register. Der Beitrag untersucht anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche Abbildung in einem solchen Fall in der Schweiz gelten soll, welche Rolle der gute Glaube eines Dritten betreffend den falschen internationalen Registereintrag spielt und inwiefern der Inhaber einer im internationalen Register falsch abgebildeten Marke gegen einen gutglĂ€ubigen Verletzer vorgehen kann.

Peter Ling | sic! 2009 Ausgabe 10



Zwischen den Herstellern und den Endverbrauchern stehen bei vielen Produkten Absatzmittler (HĂ€ndler), die sowohl als Abnehmer der Produkte als auch als Konkurrenz der Hersteller auftreten. Geht es um die Beurteilung der Unterscheidungskraft eines angemeldeten Zeichens, ist der Handel in der ĂŒberwiegenden Zahl der FĂ€lle in quantitativer Hinsicht zu unbedeutend, um als erheblicher Teil des Publikums ins Gewicht fallen zu können. Ist das FreihaltebedĂŒrfnis eines Zeichens zu beurteilen, sind die Absatzmittler zwar ein relevanter Publikumskreis – in diesem Fall ist aber nicht das ZeichenverstĂ€ndnis der Handelsstufe, sondern die MarktĂŒbung von Bedeutung.

Alexander Pfister | sic! 2009 Ausgabe 10



Weil die fĂŒr den Benutzer des Internet oft unsichtbare Aufzeichnung seiner IP-Adresse durch andere Internet-Teilnehmer verschiedene Gefahren in sich bergen kann, stellt sich die Frage nach dem legalen Umgang mit IP-Adressen und damit auch nach deren datenschutzrechtlicher Qualifikation. Diese in der Informationsgesellschaft wichtige und aktuelle Frage ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz noch nicht endgĂŒltig beantwortet. Nach einer kurzen technischen Darstellung der IP-Adresse werden die Regelung und die Rechtsprechung zu den Personendaten und zur IP-Adresse in der EuropĂ€ischen Union, in Deutschland und in der Schweiz detailliert diskutiert, damit hernach die datenschutzrechtliche Qualifikation der IP-Adresse nach diesen Rechtsregimes erfolgen kann.

Rolf H. Weber / Orsolya Fercsik Schnyder | sic! 2009 Ausgabe 9



Das Kartellgesetz bedroht harte Kartelle wie Preis-, Mengen- oder Gebietsabsprachen, aber auch Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern wie Preisvorgaben und exklusive Gebietszuweisungen sowie missbrĂ€uchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen mit hohen Sanktionen. Diese TatbestĂ€nde unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer vermuteten Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit, dass sie von den Behörden entdeckt und geahndet werden. Harte Kartelle sind fast ausnahmslos schĂ€dlich und werden nur schwer entdeckt. Preisvorgaben und exklusive Gebietszuweisungen dĂŒrften in den meisten FĂ€llen unschĂ€dlich und prokompetitiv sein; sie werden zudem leicht entdeckt. Welche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen tatsĂ€chlich schĂ€dlich sind, lĂ€sst sich nicht mit Sicherheit feststellen. Das Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens liegt fĂŒr die Betroffenen aber offen zu Tage und wird dementsprechend leicht entdeckt. Eine Kosten- und NutzenabwĂ€gung der

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Adrian Raass | sic! 2009 Ausgabe 7-8



Die beiden von der Wettbewerbskommission unter Auflagen zugelassenen ZusammenschlĂŒsse Migros/Denner und Coop/Carrefour haben den Detailhandelsmarkt in der Schweiz nachhaltig verĂ€ndert. Dieser Beitrag beleuchtet die Argumentationslinie der Wettbewerbskommission in den beiden Verfahren und erlĂ€utert die damit verbundenen ökonomischen Konzepte.

Andrea Graber / Markus Langenegger | sic! 2009 Ausgabe 6



L’utilisation du nom de la commune vaudoise de Champagne pour dĂ©signer des produits fait l’objet de diverses restrictions. Une clause spĂ©ciale dans l’Accord relatif aux Ă©changes de produits agricoles conclu entre la Suisse et la CE en 1999 exclut son utilisation pour le vin. Plus rĂ©cemment, l’utilisation du nom de la commune par une biscuiterie domiciliĂ©e Ă  Champagne a elle aussi Ă©tĂ© remise en question. L’article qui suit a pour but de clarifier le cadre juridique dans lequel se dĂ©roule cette affaire. Il contient Ă©galement une analyse critique de ses implications politiques dans l’optique du renforcement de la protection internationale des indications gĂ©ographiques.

Sébastien Vitali | sic! 2009 Ausgabe 5



Die Verwirkung patentrechtlicher AnsprĂŒche hat bisher in der schweizerischen Rechtsprechung kaum eine Rolle gespielt. Im letzten Jahr haben sich nun gerade zwei publizierte Urteile mit ihr befasst, darunter erstmals ein Bundesgerichtsurteil. Es bildet Anlass zur vertieften Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen der Verwirkung patentrechtlicher AnsprĂŒche und insbesondere dazu, die Unterschiede zur besser verstandenen Verwirkung kennzeichenrechtlicher AnsprĂŒche herauszuarbeiten.

Mark Schweizer | sic! 2009 Ausgabe 5



Das harmonisierte Markenrecht gilt als AushĂ€ngeschild europĂ€ischer Rechtsangleichung. Auch das schweizerische Markenschutzgesetz wurde im Wege des autonomen Nachvollzugs dem europĂ€ischen Modell angeglichen. Die legistische QualitĂ€t der Gemeinschaftsrechtsakte und ein inzwischen umfangreicher Corpus an konkretisierender Rechtsprechung europĂ€ischer Gerichte haben zu einem hohen Mass an dogmatischer Durchdringung und Entwicklung dieses Rechtsgebiets beigetragen. Gleichwohl zeigen immer wieder weitgehend gleich gelagerte FĂ€lle, die in unterschiedlichen Jurisdiktionen abweichend entschieden werden, ein erhebliches Mass an Rechtsunsicherheit auf. Das wird im Folgenden anhand von schweizerischen und deutschen Entscheidungen dargestellt und es wird ein Versuch unternommen, vor allem die methodischen GrĂŒnde der Abweichungen zu ermitteln und Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Entscheidungsdivergenzen aufzuzeigen.

Jochen Glöckner | sic! 2009 Ausgabe 4



Le piratage informatique est une prĂ©occupation, notamment juridique, d’une grande actualitĂ©. La prĂ©sente contribution vise Ă  faire un point de situation, eu Ă©gard – les dispositions applicables Ă©tant entrĂ©es en vigueur en 1995 – Ă  l’évolution de l’état de fait soumis au pĂ©naliste. Cette analyse nous conduira Ă  prĂȘter une attention toute particuliĂšre Ă  l’esprit de la loi, soit Ă  la volontĂ© du lĂ©gislateur, autant qu’à un rĂ©cent arrĂȘt rendu par le Tribunal fĂ©dĂ©ral. Elle nous permettra Ă©galement d’aborder, en marge des art. 143 et 143bis CP, les art. 144bis, 150, 179, 179novies CP ainsi que les nouveaux art. 39a et 69a LDA.

Gilles Monnier | sic! 2009 Ausgabe 3



Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass die verwertungsrechtlichen Tarife, die zwischen den Verwertungsgesellschaften und den massgebenden NutzerverbĂ€nden ausgehandelt werden, fĂŒr sĂ€mtliche Nutzer und die Gerichte verbindlich sind, sobald die Eidgenössische Schiedskommission sie genehmigt hat. Die entsprechende Autonomie der Tarifparteien in diesem Verfahren erfĂ€hrt eine EinschrĂ€nkung durch die inhaltlichen Leitlinien, die das Urheberrechtsgesetz aufstellt. Wie die Grenzen zwischen Tarifautonomie und gesetzlichen Vorgaben zu ziehen sind, wird nachfolgend an den Beispielen von Gerichtsstandsvereinbarungen und VerletzerzuschlĂ€gen untersucht.

Andreas Abegg / Mathis Berger | sic! 2009 Ausgabe 2



Im Unterschied zum UWG hat das Bundesgericht fĂŒr die Beurteilung firmenrechtlicher Konflikte bisher keine verbindliche Methodik festgelegt. Gleichwohl lĂ€sst sich aus den einschlĂ€gigen Urteilen des Bundesgerichts eine Reihe von entscheidsrelevanten Kriterien herausarbeiten, die im vorliegenden Beitrag zu einem dreistufigen PrĂŒfraster verdichtet und erlĂ€utert werden. Weiter zeigt der Beitrag anhand einer Analyse des Kriteriums der BeeintrĂ€chtigung einen möglichen, differenzierteren Ansatz bei der Beurteilung firmenrechtlicher Konflikte auf.

Peter Widmer | sic! 2009 Ausgabe 1



GemÀss Art. 15 KG haben die Zivilgerichte dann, wenn in einem zivilrechtlichen Verfahren die ZulÀssigkeit einer WettbewerbsbeschrÀnkung in Frage steht, die Sache der Wettbewerbskommission zur Begutachtung vorzulegen. Dabei ist man sich grundsÀtzlich einig, dass das Gutachten der Wettbewerbskommission ein Zivilgericht nicht zu binden vermag.

David RĂŒetschi | sic! 2008 Ausgabe 12



Am 2. Juli 2007 erliess die Wettbewerbskommission die revidierte Vertikalbekanntmachung. Diese trÀgt namentlich der Kartellrechtsrevision 2003 Rechnung und strebt eine weitgehende Harmonisierung mit dem europÀischen Wettbewerbsrecht an. Der vorliegende Beitrag prÀsentiert in praxisnaher Weise die wichtigsten Neuerungen, erlÀutert die Vorgehensweise zur Beurteilung vertikaler Abreden und beleuchtet damit verbundene juristische und ökonomische Fragestellungen.

Patrick L. Krauskopf / Andrea Graber | sic! 2008 Ausgabe 11



In markenrechtlichen Verfahren sind Beweise oft Mangelware. FĂŒr viele Behauptungen mĂŒssen indirekte Beweise mĂŒhsam recherchiert und Umwege ĂŒber Hilfstatsachen gemacht werden. Gesuchsteller ziehen es deshalb oft vor, an das Erfahrungswissen der urteilenden Behörde zu appellieren und den relevanten Sachverhalt möglichst glaubwĂŒrdig zu behaupten, anstatt Beweise dafĂŒr anzubieten. Der Beitrag empfiehlt Beweisofferten aus taktischen GrĂŒnden, erlĂ€utert, wo solche gefunden werden können, und erörtert die BeweiswĂŒrdigung aus Sicht der Behörden.

David Aschmann | sic! 2008 Ausgabe 10



Durch die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Änderung des Patentgesetzes wurden auch die Strafbestimmungen aller immaterialgĂŒterrechtlichen Spezialerlasse verschĂ€rft. Ferner wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007 die bisherigen kantonalen Strafprozessordnungen ersetzen. Nachfolgend soll der strafrechtliche Rechtsschutz im Rahmen einer aktuellen Übersicht dargestellt werden. Sodann wird kurz auf die Wahl zwischen straf- und/oder zivilprozessualem Vorgehen eingegangen.

Felix Locher | sic! 2008 Ausgabe 9



Kunstgalerien sehen sich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Abbildungen von Werken in ihren Katalogen, Inseraten oder Plakaten vergĂŒtungspflichtig sind und der Zustimmung des KĂŒnstlers bzw. der Verwertungsgesellschaft ProLitteris bedĂŒrfen. Dieser Beitrag zeigt AnsĂ€tze auf, die gegen die VergĂŒtungspflicht sprechen. Die möglichen verkaufsfördernden Massnahmen des Kunsthandels werden dabei einer differenzierten Betrachtung unterzogen.

Monika McQuillen | sic! 2008 Ausgabe 7-8



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