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Bibliographie

Wettbewerb ist in unserer modernen Welt allgegenwärtig. Auf ihn vertraut die Marktwirtschaft. Er gilt als «Funktionsbedingung des Marktsystems»; ein «Markt ohne Wettbewerb» erscheint im Kontext dieses Systems so undenkbar «wie ein Theater ohne Stücke». Darüber hinaus wird Wettbewerb mitunter als «menschlicher Urtrieb» oder auch als «Urkraft menschlichen Handelns» bezeichnet. So richtig entfesselt wurde diese (offenbar im Menschen schlummernde) Kraft allerdings erst in der von Kapitalismus und Technisierung getriebenen Wirtschaftsentwicklung der letzten 200 bis 250 Jahre – und erst in deren Gefolge kam auch das moderne Wettbewerbsrecht auf. Die Schweiz schuf 1911 mit dem damaligen Art. 48 OR eine erste wettbewerbsrechtliche Spezialnorm, an deren Stelle 1943 eine erste Version des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und 1986 schliesslich das neu gefasste, bis heute geltende UWG trat, das Gegenstand des vorliegend zu besprechenden Kommentarbandes bildet.

Peter Münch / Reto M. Hilty / Reto Arpagaus (Hg.) | 2014 Ausgabe 7-8



Schulthess Médias Juridiques SA, Zurich 2013, 380 pages, CHF 85.–, EUR 61.–, ISBN 978-3-7255-6751-5 (livre)/978-3-0349-0784-2 (e-book)

Ivan Cherpillod / Yaniv Benhamou | 2014 Ausgabe 6



Carl Heymanns Verlag, Köln 2013, 7., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 1377 Seiten, CHF 260.–, EUR 189.–, ISBN 978-3-4522-7922-4

Michael Ritscher / Stefan Schröter / Hans-Jürgen Ahrens (Hg.) | 2014 Ausgabe 6



Dans sa remarquable thèse, couronnée par le prestigieux prix de la Fondation Walther Hug, Zoé Seiler apporte une excellente contribution à la doctrine relative à la situation de l’auteur employé, plus particulièrement dans le domaine cinématographique. Avec un grand souci de rigueur et de précision, Zoé Seiler suit une démarche comparatiste, en intégrant les droits suisse, allemand et français, ce qui rend l’ouvrage d’autant plus intéressant.

Ivan Cherpillod / Zoé Seiler | 2014 Ausgabe 5



Was nützen die besten Innovationen, wenn diese nicht der Industrie, der Wirtschaft und den auf technologischen Fortschritt spezialisierten Unternehmen zur Verbesserung ihrer Produkte zur Verfügung stehen? Und wie können Forschung und Industrie den steigenden Forschungs- und Entwicklungskosten sowie den immer kürzer werdenden Innovations- und Produktezyklen begegnen? Die Wege zu neuen Innovationen und des Wissens aus den Hochschulen in die Industrie heissen Forschungskooperation und Technologietransfer. Das hier zu besprechende Buch befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Forschungskooperationen und des Technologietransfers und enthält die anlässlich einer diesem Thema gewidmeten Veranstaltung an der Universität St. Gallen gehaltenen Referate und einen Bericht über die darauf basierende Diskussion der Referenten mit den Veranstaltungsteilnehmern.

Ralf Rosenow / Florent Thouvenin / Isabelle Wildhaber (Hg.) | 2014 Ausgabe 2



Selbst denjenigen Juristen, die kaum Anteil nehmen an den Entwicklungen des Designschutzes, dürfte spätestens seit der im August 2012 in Kalifornien ergangenen Entscheidung des Geschworenengerichtes im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung die gewachsene Bedeutung des Designs deutlich geworden sein. Das Design wurde mit einem Schlag auf die internationale Bühne wirtschaftlich interessanter Schutzrechte katapultiert und fristet angesichts der im erwähnten Entscheid der obsiegenden Partei zugesprochenen Schadenersatzsumme von über 1 Milliarde US-Dollar kein Schattendasein mehr. Umso grösser nun das Interesse in der Fachwelt zur Rechtsprechung rund um das Design. Die vorliegende Entscheidsammlung von Henning Hartwig stellt hierbei im internationalen Kontext ein wichtiges Instrument dar, da sie Entscheidungen aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) über die Nichtigerklärung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern enthält. Diese Entscheidungen sind im zweisprachig konzipierten Band zudem im Volltext wiedergegeben und mit ausführlichen Anmerkungen erfahrener Anwälte sowie einer Richterin des Landgerichts Frankfurt am Main versehen. Gleich wie die vorangehenden Bände enthält Band 4 ein umfassendes Leitsatzverzeichnis mit 142 aktuellen und überwiegend unveröffentlichten Entscheidungen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, Polen, Österreich, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich sowie des EuGH und des HABM. Band 4 verfügt über ein Entscheidungsregister, welches alle der insgesamt 327 Entscheidungen aus den Bänden 1–4 von «Designschutz in Europa» erschliesst und so die Recherche bedeutend vereinfacht. Die Darstellung der Entscheidungen erfolgt in tabellarischer Form nach Ländern und Datum.

Robert M. Stutz / Henning Hartwig (Hg.) | 2014 Ausgabe 1



Seit die geheimen Abhörprogramme «Prism» und «Tempora» im Juni diesen Jahres bekannt wurden, ist der Datenschutz wieder einmal in aller Munde. Dass der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA seit 2007 massenhaft Zugriff auf Kundendaten von Internetgrössen wie Yahoo, Google, Microsoft, Apple und Skype erhielt (Prism) und der britische Nachrichten- und Sicherheitsdienst GCHQ über 200 Glasfaserleitungen zur Überwachung des transatlantischen Datenverkehrs angezapft haben soll (Tempora), hat sowohl in einer breiten Öffentlichkeit als auch in der Politik die schlimmsten Befürchtungen bestätigt oder sogar übertroffen. Enthüllungen wie diese sind Wasser auf die Mühlen der Befürworter eines effektiveren und stärkeren Datenschutzes. Der von den Proff. Weber (Universität Zürich) und Thouvenin (Universität St. Gallen) herausgegebene Sammelband zum Thema «Neuer Regulierungsschub im Datenschutzrecht?» ist nicht erst im Lichte dieser Entwicklungen von grosser Aktualität. Der Band bespricht die im Rahmen einer Veranstaltung des Zentrums für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, der Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen sowie des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht behandelten Themen vertieft und ermöglicht es dem Leser, die unterschiedlichen Auffassungen zur vielschichtigen Thematik der Frage der Reformbedürftigkeit des Datenschutzrechts zu verstehen und sich eine eigene Meinung darüber zu bilden. Als sehr gelungen zu bezeichnen ist dabei die Wahl der Autoren, welche sich aus Exponenten der Wissenschaft, der Praxis und der Datenschutzbehörden zusammensetzen.

Philipp Frech / Rolf H. Weber / Florent Thouvenin (Hg.) | 2013 Ausgabe 12



Das «Handbuch des Patentrechts» verpflichtet sich dem Anspruch, die Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung zum deutschen Patentrecht umfassend auf wissenschaftlicher Grundlage praxistauglich aufzuarbeiten. Es soll Praktiker – insbesondere Richter, Anwälte, Patentanwälte – in der alltäglichen Arbeit unterstützen. Dieser Zielsetzung zuträglich ist die Zusammensetzung der Autorenschaft, bestehend aus Vertretern der Lehre, der Gerichte und der Beratungspraxis.

Stefan Kohler / Maximilian Haedicke / Henrik Timmann (Hg.) | 2013 Ausgabe 11



Der allgemeine Gleichheitssatz, auf welchen sich Markenanmelder im Rahmen des Prüfungsverfahrens vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) regelmässig und oft ohne vertiefte Auseinandersetzung berufen, ist ein Verfassungsrecht. Daher erstaunt, dass diese wichtige Thematik bisher nie im Lichte der Markenprüfung umfassend behandelt wurde. Diese Lücke schliesst das vorliegende Werk.

Bernard Volken / Philipp Dannacher | 2013 Ausgabe 10



Dieses Buch hätte schon bei seinem Erscheinen eine Besprechung verdient, aber es wäre dann eventuell unbeachtet geblieben, denn vor zwei Jahren haben die wenigsten daran geglaubt, dass man sich mit dem Gedanken einer Verwirklichung des Gemeinschaftspatents – und in welcher Gestalt – vertraut machen müsste. Die Unsicherheit über die reale Wirklichkeit, die die Nutzer erwartet, besteht nach wie vor: Es gibt weder verlässliche Informationen über |das Kostensystem des Anmeldeverfahrens noch in Bezug auf das Gerichtssystem. Von den Prozessregeln gibt es seit Kurzem eine 15. Version, die aber nicht die letzte sein dürfte.

Jochen Pagenberg / Stefan Luginbühl | 2013 Ausgabe 10



Cyrill P. Rigamonti schliesst seine Berner Habilitationsschrift ab mit folgendem Merksatz: «Das Urheberrecht [soll] … keine rechtspolitische Sonderstellung innerhalb des Wirtschaftsrechts mehr beanspruchen können, und die in dieser Arbeit versuchte Entdogmatisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts soll ein erster Schritt in diese Richtung sein. Die Zeiten des urheberrechtlichen Exzeptionalismus sind vorbei» (S. 352). Diese Konklusion ist Programm für die gesamten gut 350 Seiten des Werkes (zuzüglich einer umfassenden Bibliografie): Rigamonti beabsichtigt nachzuweisen, dass gestützt auf eine rechtsvergleichend-evolutorische Analyse kein Weg an der Erkenntnis vorbeiführe, dass der dominante Begriff des Urheberpersönlichkeitsrechts seinen Zenit überschritten habe und deshalb zu relativieren, redimensionieren und entdogmatisieren sei.

Rolf H. Weber / Cyrill P. Rigamonti | 2013 Ausgabe 9



In Zukunft dürfte die Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts im Allgemeinen und des Kartellrechts im Besonderen (weiter) zunehmen. Dem Kartellrecht können sich freilich auch die Kunstmärkte nicht entziehen, obschon sich in der Schweiz die Wettbewerbskommission (WEKO) damit bis anhin äusserst selten auseinanderzusetzen hatte. Mit eben diesem Themenkomplex hat sich Fabienne Bischoff in ihrer Dissertation befasst, die als Band 24 der Reihe «Etudes en droit de l’art/Studies in art law/Studien zum Kunstrecht» erschienen ist. Dabei hat sich Bischoff zweierlei zum Ziel gesetzt: Erstens die Untersuchung der Kunstmärkte auf deren Struktur und Funktionsweise, zweitens die Analyse der sich in Zusammenhang mit den Kunstmärkten stellenden kartellrechtlichen Fragestellungen.

Kevin M. Hubacher / Fabienne Bischoff | 2013 Ausgabe 9



In seinem Vorwort gibt Dieter Meier einige Hinweise zur Entstehungsgeschichte dieses Buches und dessen Ziele. So soll das von ihm verfasste Buch einen Überblick über die vielfältige Rechtsprechung im Bereich des Tarifverfahrens geben, wobei insbesondere auch auf die zahlreichen nicht kodifizierten Regeln eingegangen werden soll, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben. Im Vordergrund steht die langjährige Rechtsprechung der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK).

Andreas Stebler / Dieter Meier | 2013 Ausgabe 7-8



Seit Schumpeter unterscheidet man zwischen Invention, Innovation und Imitation: Am Anfang stehen Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die – geplant oder ungeplant – zu Produkt- oder Prozesserfindungen führen, die sodann in den wirtschaftlichen Kreislauf eingeführt werden. Am Ende stehen neue oder dank der besseren Prozesse zumindest billigere Produkte. Die Innovationen werden sodann von anderen Unternehmen übernommen. Welche Märkte sind in dieser Wertschöpfungskette kartellrechtlich relevant? Alfred Früh untersucht in seiner von Reto M. Hilty betreuten Dissertation die hergebrachten Kategorien und lotet ihre Brauchbarkeit aus. Anerkannt ist die Existenz von Produkt- und Technologiemärkten. Das Konzept des Innovationsmarkts ist hingegen weniger gesichert. Sollten Kooperationen und Konzentrationen wegen überlappender Forschungsaktivitäten eingeschränkt werden, auch wenn nicht klar ist, ob die Forschung erfolgreich sein wird, oder zur Entstehung welcher Produkte oder Prozesse sie führen wird? Auswirkungen auf Innovationsanreize werden deshalb in der kartellrechtlichen Praxis häufig nicht autonom, sondern in Bezug auf die nachgelagerten Technologie- und Produktmärkte geprüft. Etwas anderes gilt, wenn wegen des hohen Innovationsgrads ein Bezug zu existierenden Technologie- oder Produktmärkten nicht mehr besteht. Der Verfasser deckt die zahlreichen Widersprüche auf, die das geltende Recht und die Diskussion prägen. Er plädiert für die Annahme eigenständiger Produkt-, Technologie- und Innovationsmärkte und gründet seine Überlegungen auf eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Begriff des Marktes in historischer und ökonomischer Perspektive. Er diskutiert die verschiedenen Marktkonzepte, insbesondere das Bedarfsmarktkonzept und den hypothetischen Monopolistentest und räumt letzterem den Vorrang ein. Die Studie basiert im Wesentlichen auf EU- und US-Recht; das schweizerische Recht, das die Bürde des Art. 3 Abs. 2 Kartellgesetz trägt, wird an den geeigneten Stellen eingeflochten. Die Analyse ist allgemeingültig und lässt sich auf andere Rechtsordnungen übertragen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Kartell- und Immaterialgüterrecht, wobei der ökonomischen Durchdringung zu Recht ein hoher Stellenwert beigemessen wird.

Andreas Heinemann / Alfred Früh | 2013 Ausgabe 6



Die vom Verlag Helbing Lichtenhahn vor einigen Jahren begründete Reihe «Commentaire romand» entwickelt sich sehr erfreulich weiter. Neben dem Band «Code des obligations I» (bereits in 2. Aufl.), «Code des obligations II» und «Code civil I» ist die Herausgabe der Bände «Code civil II», Propriété intellectuelle» und «Loi contre la concurrence déloyale (LCD)» geplant.

Roland von Büren / Vincent Martenet / Christian Bovet / Pierre Tercier (Ed.) | 2013 Ausgabe 5



Nicht mehr ganz taufrisch (erschienen 2011), aber dennoch ein Buch, dessen Lektüre nicht nur für Ökonomen einen Gewinn darstellt, ist die Dissertation von Christoph Kilchenmann, mit der er an der Universität Basel promoviert hat. Im Gegensatz zu vielen wissenschaftlichen Arbeiten, die von Volkswirten verfasst werden und die dann auch nur von solchen gelesen werden können, stellt das Buch von Kilchenmann auf gut 300 Seiten einen Überblick über das Thema Innovation und Patente dar, der zwar aus ökonomischer Warte, aber in einer Sprache verfasst wurde, die es auch dem ökonomischen Laien ermöglicht, sich mit der ökonomischen Herangehensweise an das Thema vertraut zu machen. Kilchenmann benutzt zwar an verschiedenen Orten formale Modelle, um seine Ideen zu veranschaulichen, er ist aber auch in der Lage, diese verbal zu erläutern, sodass es für den Nichtfachmann oder die Nichtfachfrau ohne Weiteres möglich ist, diese formalen Passagen zu überspringen, ohne deren Gehalt zu verpassen.

Hansueli Stamm / Christoph Kilchenmann | 2013 Ausgabe 4



Notorisch bekannte und berühmte Marken sind hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen verwandte und doch grundverschiedene Rechtsfiguren. Angesichts der vielschichtigen Bezüge verspricht ihre Gegenüberstellung neue Einsichten, birgt aber auch die Gefahr, mehr Verwirrung zu stiften als Klarheit zu schaffen. Beides gilt in besonderem Mass für die rechtsvergleichende Perspektive, welche für den dritten Band der von Jacques de Werra herausgegebenen Reihe p®opriété intelle©tuelle – intelle©tual prope®ty gewählt wurde, der hier zu besprechen ist.

Florent Thouvenin / Jacques de Werra (Hg.) | 2013 Ausgabe 2



Anlässlich des vor 20 Jahren erfolgten Inkrafttretens des Schweizerischen Datenschutzgesetzes gibt das Datenschutz-Forum Schweiz einen Sammelband heraus, in dem 13 Autorinnen und Autoren verschiedene Aspekte des Datenschutzgesetzes bzw. des Datenschutzrechts beleuchten. Die Themata sind recht breit gestreut; nicht immer, aber doch häufig, geht es um die Frage, ob das Datenschutzgesetz nach 20 Jahren (wobei es aber in diesen 20 Jahren doch mehrmals revidiert wurde) den heutigen Herausforderungen des Datenschutzes entspricht.

Astrid Epiney / Datenschutz-Forum Schweiz (Hg.) | 2012 Ausgabe 12



Auf dem Pult des Rezensenten liegt ein äusserst ansprechendes Werk, das den prägnanten Titel «Die US-Marke» trägt. Es ist in deutscher Sprache (!) geschrieben, doch werden viele Gesetzes- und Urteilszitate sowohl in englischer Originalfassung als auch in deutscher Übersetzung wiedergegeben. Viele Fachausdrücke werden in beiden Sprachen erwähnt, wobei zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die korrelierenden Begriffe oft auch «falsche Freunde» seien, weil die dahinter stehenden Institute trotz ähnlich klingender Namen verschiedenartiger nicht sein könnten. Manchmal sind sie auch schlicht nicht übersetzbar; auch der Autor ist sich bewusst, dass die Übertragung des Ausdrucks «genericness» ins Deutsche («Generischkeit») unmöglich ist (Rz. 83).

Lucas David / Jeffrey M. Butler | 2012 Ausgabe 12



Le livre fouillé que le professeur Benedetta Ubertazzi, de l’Université de Macerata en Italie, consacre à la juridiction exclusive en matière de propriété intellectuelle mérite d’être lu, spécialement par les lecteurs suisses qui connaissent d’affaires se déroulant dans divers pays, et celles et ceux qui se préoccupent de l’étendue exacte de l’art. 109 LDIP, en particulier dans sa nouvelle version résultant des modifications apportées par la Loi fédérale du 22 juin 2007 et l’Arrêté fédéral du 11 décembre 2009 (adoption de la Convention de Lugano révisée).

François Dessemontet / Benedetta Ubertazzi | 2012 Ausgabe 11



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