vom 27. Juni 2013 ĂŒber die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken fĂŒr blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen
sic! 2021 Ausgabe 1
Das IGE hat die Richtlinien fĂŒr die SachprĂŒfung der nationalen Patentanmeldungen revidiert. Im Wesentlichen sind folgende Punkte hervorzuheben:
sic! 2021 Ausgabe 1
Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 16. September 2020 (I. Kammer)
Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 1
«Bettina will leben»
Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 16. September 2020 (I. Kammer)
Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 1
Eva-Maria Strobel / Sylvia Polydor | sic! 2020 Ausgabe 12
Rolf H. Weber | sic! 2020 Ausgabe 12
Livia A. Andermatt / Louisa A. Galbraith | sic! 2020 Ausgabe 12
Livia A. Andermattâ / Louisa A. Galbraithâ | sic! 2020 Ausgabe 12
Christian Hilti | sic! 2020 Ausgabe 11
sic! 2020 Ausgabe 11
sic! 2020 Ausgabe 11
Die Frage, wer berechtigt ist, welche AnsprĂŒche gegen wen und in welchem Verfahren einzuklagen, ist im ImmaterialgĂŒterrecht besonders relevant. Der Fragebogen Q275 der AIPPI geht zudem weiter als sein Titel es ahnen lĂ€sst und erörtert neben dem eigentlichen Thema der Aktivlegitimation noch einige verwandte Themen, wie beispielsweise die Frage, ob der angebliche Verletzer eines ImmaterialgĂŒterrechts eine NichtigerklĂ€rung desselben mit Wirkung nur inter partes verlangen kann oder ob gewisse Arten von Rechtsbegehren nur von gewissen Gruppen von KlĂ€gern gestellt werden können. Wie jeder AIPPI Study Questionnaire enthĂ€lt auch Q275 drei Teile. In einem ersten Teil wird das jeweilige (hier: das schweizerische) Recht de lege lata erörtert. Im zweiten Teil schlĂ€gt die Arbeitsgruppe Verbesserungen des anwendbaren Rechts de lege ferenda vor; vorliegend wĂŒrde die Schweizer Gruppe einige Klarstellungen und punktuelle Ănderungen, insbesondere bei der Aktivlegitimation von nichtausschliesslichen Lizenznehmern, begrĂŒssen. Im letzten Teil werden Fragen zur internationalen Harmonisierung dieses Rechtsgebiets gestellt. Die Schweizer Gruppe wĂŒnscht insofern eine Vereinheitlichung, dass Rechtsinhaber und ausschliessliche Lizenznehmer fĂŒr Verletzungsklagen grundsĂ€tzlich aktivlegitimiert sein sollen und dass eine NichtigerklĂ€rung erga omnes eines ImmaterialgĂŒterrechts nicht in einem Verfahren ohne Beteiligung des Rechtsinhabers möglich sein soll.
sic! 2020 Ausgabe 11
Bendicht LĂŒthi | sic! 2020 Ausgabe 11
sic! 2020 Ausgabe 10
sic! 2020 Ausgabe 10
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