Über Christoph Meyer

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U Urteil des Monats

Pflicht zur Einreichung der Klagebewilligung – Angaben zum Streitwert

MietGer ZH MJ250078-L vom 15.01.2026Art. 59 ZPO Art. 71 ZPO Art. 85 ZPO Art. 91 Abs. 2 ZPO Art. 93 ZPO Art. 209 Abs. 4 ZPO Art. 211 Abs. 3 ZPO Art. 244 Abs. 1 lit. a, b und d ZPOFristen, Schlichtungsbehörde Die Klägerinnen kündigten den Beklagten, die Mieterinnen und Mieter diverser Wohnungen in mehreren Häusern waren, ihr jeweiliges Mietverhältnis. Die Bek

U Urteilsbesprechungen

Mietzinsanpassung bei Erstreckung

MietGer ZH MJ250041-L vom 07.01.2026Art. 269 OR Art. 272c OR Art. 10 VMWGMietzinsanpassung, Erstreckung Das Mietgericht hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit von Mietzinsanpassungen im erstreckten Mietverhältnis zu befassen, welche gestützt auf den Kaufpreis nach Erwerb der Liegenschaft durch die Vermieterin gefordert wurden. Die Klägerin (Vermieterin)

U Urteilsbesprechungen

Begründung bei Sanierungskündigung

MietGer ZH MJ250006-L vom 05.01.2026Art. 271 Abs. 1 OR Art. 272 ff. ORSanierungskündigung Die Klägerin (Mieterin) und die Beklagte (Vermieterin) schlossen im Zeitraum zwischen 2006 und 2010 insgesamt elf Mietverträge über je eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung in der streitgegenständlichen Liegenschaft ab, welche von der Klägerin geschäftsmässig untervermietet

U Urteilsbesprechungen

Säumnis bei der Hauptverhandlung – ab wann ist man zu spät?

MietGer ZH MJ250060-L vom 19.12.2025Art. 272 Abs. 3 OR Art. 47 und 50 ZPO Art. 234 ZPO Art. 245 Abs. 2 ZPO Art. 328 ZPOSäumnis Klägerin war im vorliegenden Verfahren die Mieterin. Sie reichte eine begründete Klage im vereinfachten Verfahren ein, die in der Folge der Beklagten zur Stellungnahme zugestellt wurde. Mit gleichem Beschluss wurde die Klägerin auf

P Praktisches

Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Formular Der Bundesrat hat am 21. März 2025 eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) per 1. Oktober 2025 verabschiedet. Gemäss dem neuen Art. 19 Abs. 3 VMWG muss der Vermieter künftig die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung (Landesindex) des Mietzinses, der vom Vormieter im

U Urteil des Monats

Kündigung zufolge Abbruch der Liegenschaft

BGer 4A_576/2024 vom 29.04.2025 (Publikation vorgesehen)Art. 271 OR Art. 271a OR Art. 2 ZGB Art. 8 ZGBMietrecht Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Kündigung des Mietverhältnisses mit der Begründung Abbruch einer Liegenschaft zulässig ist. Erwägungen Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verstösst eine Kündigung im Zusammen

U Urteilsbesprechungen

Kündigung zufolge missbräuchlicher Untervermietung

OGer ZH NG240006-O vom 16.04.2025Art. 257f OR Art. 262 OR Art. 246 Abs. 2 OR Art. 152 Abs. 1 ZPOUntermiete, Kündigung ausserordentlich Der Kläger mietete zwei Wohnungen in Zürich mit befristeten Mietverträgen, wobei die Nutzung auf eine einzelne erwachsene Person zu Wohnzwecken beschränkt war. Die Mietverträge enthielten eine Klausel, die eine Untermiete nu

R Regesten

Schadenersatz nach Kündigung

MietGer ZH MJ240013-L vom 10.04.2025Art. 270 OR Art. 97 ORBeendigung Mietverhältnis Erweist sich der Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter im Nachhinein als unwahr, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen, und zwar auch dann, wenn die Mieter die Kündigung nicht angefochten haben. Es genügt allerdings nicht, dass sich der Künd

R Regesten

Kündigung zur Wiederherstellung des Hausfriedens

OGer ZH NG240009-O vom 09.04.2025Art. 257f OR Art. 271 OR Art. 152 ZPOKündigung ordentlich, Pflichten Mieter Die ordentliche Kündigung des Vermieters als Reaktion auf Pflichtverletzungen oder zur Wiederherstellung des Hausfriedens setzt keine Abmahnung und auch keine umfassende Untersuchung durch die Vermieterin voraus. Stellt sich heraus, dass die gekündig

U Urteilsbesprechungen

Nichtige Änderung von Nebenkosten

MietGer ZH MJ240061-L vom 31.03.2025Art. 257a f. OR Art. 269d Abs. 3 OR Art. 62 ff. OR Art. 128 ORNebenkosten Die Parteien hatten im Jahr 2006 einen Mietvertrag abgeschlossen, der pauschale Nebenkosten für Heizung, Warmwasser und Antennen-/Kabelfernsehgebühren vorsah. Im Februar 2014 änderte die Vermieterin die Nebenkostenregelung einseitig und führte Akont

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