Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 26. Mai 2021 (Plenum)
Mitgeteilt von Mischa Senn, Prof. Dr. iur., Fachexperte und Vizepräsident der SLK, Zürich.
Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 10
Report of the Swiss Group
Members of the working group: Fabian Altmann, Cyrill Rieder, Joseph Schmitz, Roger Staub (Lead).
sic! 2021 Ausgabe 10
Report of the Swiss Group
Members of the working group: Marc Wullschleger (chair), Manuel Bigler, Boris Catzelis, Marco Handle, Raphael Nusser.
sic! 2021 Ausgabe 10
Die COVID-19 Pandemie hat zu einer ausserordentlichen und beispiellosen Beschleunigung der Forschung und Entwicklung von Heilmitteln geführt. Das Genom von SARS-CoV-2 war nach nur wenigen Tagen bekannt, Test-Kits waren nach wenigen Wochen verfügbar und die ersten Impfstoffe nach weniger als einem Jahr auf dem Markt. Hinter diesen Fortschritten stehen private und öffentliche Institutionen, die grenzüberschreitend und manchmal ungeachtet entgegengesetzter Interessen zusammengearbeitet, Erfindungen gemacht und diese zu Marktreife entwickelt haben. Um einer ungleichen Verteilung der Früchte dieser Fortschritte entgegenzuwirken, wurde bereits im Herbst 2020 vorgeschlagen, den Patentschutz über Erfindungen im Zusammenhang mit der Pandemie zu sistieren, indem Teile des TRIPS-Abkommens ausser Kraft gesetzt werden. Im Mai 2021 hat sich die neue US-Administration öffentlich hinter diesen Vorschlag gestellt. Vorliegend nehmen das Institut für gewerblichen Rechtsschutz INGRES und sechs Schweizer Universitätsprofessoren zu diesem Vorschlag Stellung.
La pandémie de COVID-19 a entraîné une accélération extraordinaire et sans précédent de la recherche et du développement de produits thérapeutiques. Le génome du virus SARS-CoV-2 était séquencé après quelques jours seulement, des kits de test distribués après quelques semaines et les premiers vaccins ont été mis sur le marché après moins d’un an. Ces avancées ont été réalisées par des institutions privées et publiques qui ont collaboré au-delà les frontières, parfois sans tenir compte de leurs intérêts divergents, pour créer des inventions et les développer jusqu’à leur commercialisation. Pour éviter une répartition inégale des fruits de ces progrès, il a été proposé dès l’automne 2020 de lever la protection par brevet des inventions liées à la pandémie en suspendant certaines parties de l’accord sur les ADPIC. En mai 2021, la nouvelle administration des États-Unis d’Amérique a publiquement donné son appui à cette proposition. L’Institut für gewerblichen Rechtsschutz INGRES et six professeurs d’université suisses commentent cette proposition.
INGRES (Institut für gewerblichen Rechtsschutz) | sic! 2021 Ausgabe 10
Lors de sa séance du 26 mai 2021, le Conseil fédéral a pris connaissance du rapport de l’IPI portant sur l’accès aux données non personnelles dans le secteur privé.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 den Bericht des IGE «Zugang zu Sachdaten in der Privatwirtschaft» zur Kenntnis genommen.
Anaïc Cordoba | sic! 2021 Ausgabe 10
Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnte die alljährliche, von Michael Ritscher konzipierte und geleitete Tagung zum europäischen Immaterialgüterrecht in diesem Jahr nicht im Jugendstil-Hotel «Zürichberg», sondern nur virtuell stattfinden. Leider musste aus diesem Grund auch der traditionelle Wochenendausflug in den Schnee ausfallen. Trotz der virtuellen Durchführung über «Zoom» nahmen zahlreiche Vertreter von Gerichten und Behörden, der Industrie sowie der Anwaltschaft aus mehreren Staaten teil, um sich über die neuesten Entwicklungen des Immaterialgüterrechts in Europa auszutauschen.
Louisa A. Galbraith | sic! 2021 Ausgabe 9
«Massenwerbung»
Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 17. März 2021 (I. Kammer)
Mitgeteilt von Mischa Senn | sic! 2021 Augabe 7-8
Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 7-8
«Kundenbeziehung»
Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 20. Januar 2021 (III. Kammer)
Mitgeteilt von Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 5
«Bettina will leben»
Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLKE) vom 16. September 2020 (I. Kammer)
Mischa Senn | sic! 2021 Ausgabe 1
Livia A. Andermatt / Louisa A. Galbraith | sic! 2020 Ausgabe 12
Die Frage, wer berechtigt ist, welche Ansprüche gegen wen und in welchem Verfahren einzuklagen, ist im Immaterialgüterrecht besonders relevant. Der Fragebogen Q275 der AIPPI geht zudem weiter als sein Titel es ahnen lässt und erörtert neben dem eigentlichen Thema der Aktivlegitimation noch einige verwandte Themen, wie beispielsweise die Frage, ob der angebliche Verletzer eines Immaterialgüterrechts eine Nichtigerklärung desselben mit Wirkung nur inter partes verlangen kann oder ob gewisse Arten von Rechtsbegehren nur von gewissen Gruppen von Klägern gestellt werden können. Wie jeder AIPPI Study Questionnaire enthält auch Q275 drei Teile. In einem ersten Teil wird das jeweilige (hier: das schweizerische) Recht de lege lata erörtert. Im zweiten Teil schlägt die Arbeitsgruppe Verbesserungen des anwendbaren Rechts de lege ferenda vor; vorliegend würde die Schweizer Gruppe einige Klarstellungen und punktuelle Änderungen, insbesondere bei der Aktivlegitimation von nichtausschliesslichen Lizenznehmern, begrüssen. Im letzten Teil werden Fragen zur internationalen Harmonisierung dieses Rechtsgebiets gestellt. Die Schweizer Gruppe wünscht insofern eine Vereinheitlichung, dass Rechtsinhaber und ausschliessliche Lizenznehmer für Verletzungsklagen grundsätzlich aktivlegitimiert sein sollen und dass eine Nichtigerklärung erga omnes eines Immaterialgüterrechts nicht in einem Verfahren ohne Beteiligung des Rechtsinhabers möglich sein soll.
sic! 2020 Ausgabe 11
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