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Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen revidiert. Folgende Punkte sind hervorzuheben

Eric Meier | sic! 2014 édition 7-8


The Swiss Group assumes that cost-effectiveness may be the main reason why the system of international registrations is often used by practitioners in Switzerland.

Report of Swiss Group | sic! 2014 édition 7-8


vom 9. September 1886 zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 und geÀndert am 28. September 1979


Die Tagung «Big Data» wurde von den Tagungsleitern Prof. Dr. Rolf H. Weber, Ordinarius an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und Leiter des Zentrums fĂŒr Informations- und Kommunikationsrecht der UniversitĂ€t ZĂŒrich, und Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor fĂŒr ImmaterialgĂŒter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle fĂŒr Informationsrecht an der UniversitĂ€t St. Gallen, im ZĂŒrcher Zunfthaus zur Schmiden eröffnet.

Aurelia TamĂČ | 2014 Ausgabe 5

Aurelia TamĂČ | sic! 2014 Ă©dition 5


Unter dem Titel «Das Geistige Eigentum im 21. Jahrhundert – Standortbestimmung und Herausforderungen fĂŒr die Schweiz» lud das Eidg. Institut fĂŒr Geistiges Eigentum (IGE) am 22. November 2013 nach Bern zur Geburtstagsfeier. Die Gratulanten – neben BundesrĂ€tin Simonetta Sommaruga zahlreiche geladene GĂ€ste aus Wissenschaft und Praxis, Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte, der Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaft – erlebten eine interessante und anregende, bisweilen gar familiĂ€r-heitere JubilĂ€umstagung.

Lukas LĂŒthi / Annatina Menn | sic! 2014 Ă©dition 4


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe «ImmaterialgĂŒterrecht unter Beschuss» begrĂŒsste Tagungsleiter Prof. Dr. Reto M. Hilty, Ordinarius an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und Direktor des Max-Planck-Instituts fĂŒr ImmaterialgĂŒter- und Wettbewerbsrecht in MĂŒnchen, die zahlreichen GĂ€ste zum Thema «Urheberrecht: Filesharing». Er wies einleitend auf die Durchsetzungsschwierigkeiten hin, die sich in diesem Bereich ergeben, und die sehr gegensĂ€tzlichen Ansichten und LösungsvorschlĂ€ge der verschiedenen Interessenvertreter. Im Anschluss machte Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor fĂŒr ImmaterialgĂŒter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle fĂŒr Informationsrecht an der UniversitĂ€t St. Gallen, den Einstieg in die Thematik.

Sandra BrÀndli | sic! 2014 édition 2


Die eingangs gestellte Frage beschlĂ€gt eine Thematik, die auch in der Schweiz immer wieder Gegenstand vor allem politischer, im Besonderen aber auch kartellrechtlicher Auseinandersetzungen ist. AnlĂ€sslich der Revision des schweizerischen Kartellgesetzes (KG) im Jahre 2003 wurde eine Bestimmung eingefĂŒhrt, die auf die «Verbesserung der WettbewerbsfĂ€higkeit kleiner und mittlerer Unternehmen» abzielt (Art. 6 Abs. 1 lit. e KG). Zuvor wurde in der öffentlichen Debatte die Kritik aufgebracht, die Wettbewerbsbehörden richteten ihre TĂ€tigkeit zu stark auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zu wenig auf grosse Marktteilnehmer aus.

Nicolas BirkhÀuser | sic! 2014 édition 1


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


WĂ€hrenddem sich der letztjĂ€hrige Ittinger Workshop dem VerhĂ€ltnis von Design- und Markenrecht widmete, stand die vom INGRES, dem IGE und dem Bundesverwaltungsgericht organisierte Tagung dieses Jahr wiederum ganz im Zeichen des Markenrechts. Thema bildete die Wechselwirkung zwischen Registereintrag und Benutzung einer Marke. Die Thematik wurde im Lichte der jĂŒngsten schweizerischen und europĂ€ischen Rechtsprechung prĂ€sentiert und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dabei aktiv mit den unterschiedlichen TatbestĂ€nden, bei denen der tatsĂ€chliche Gebrauch eines Kennzeichens eine Rolle spielt, auseinandersetzen. Dabei zeigte sich, dass Fragen rund um die ZeichenbenĂŒtzung, z.B. bei der Beurteilung von Markenverletzungen, dem rechtserhaltenden Gebrauch, der Verkehrsdurchsetzung oder der berĂŒhmten Marke gleichermassen praxisrelevant wie komplex sind. So dĂŒrfte es kein Zufall sein, dass sich die Rechtsprechung gerade in letzter Zeit beachtlich hĂ€ufig mit Fragen des Markengebrauchs zu beschĂ€ftigen hatte, was dem Thema besondere AktualitĂ€t verlieh. Die Analyse der Entscheide zeigte aber nicht nur die praktische Relevanz des Themas, sondern auch, dass Detailfragen rund um den Markengebrauch den Ausgang eines Verfahrens zunehmend entscheidend beeinflussen.

Stefan Hubacher | sic! 2013 édition 12


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Le 5 juin 2013, s’est tenu Ă  GenĂšve le sĂ©minaire annuel organisĂ© conjointement par le Licensing Executive Society et l’Institut FĂ©dĂ©ral de la PropriĂ©tĂ© Intellectuelle, ayant pour thĂšme les «DĂ©veloppements rĂ©cents en droit des marques».

Isabelle Bruder / MichÚle Burnier | sic! 2013 édition 11


Das Institut fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fĂŒhrte die mittlerweile traditionelle alljĂ€hrliche Tagung zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino ZĂŒrichhorn in ZĂŒrich durch. FĂŒr die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, PrĂ€sident von INGRES, und fĂŒr die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren prĂ€sentierten auch an der diesjĂ€hrigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.

Samuel Lötscher | sic! 2013 édition 11


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)


Seit dem 3. Juli 2013 ist auf der IGE-Homepage die neue elektronische PrĂŒfungshilfe aufgeschaltet (vgl. https://ph.ige.ch). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Instituts mit ĂŒber 500 EintrĂ€gen. Sie löst die bisherige Datenbank «PrĂŒfungspraxis» ab und enthĂ€lt zudem Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen. Damit dient sie Ă€hnlich wie die Klassifikationshilfe (vgl. https://wdl.ige.ch) der Vorhersehbarkeit der Entscheide sowie einer einheitlichen Praxis.


Switzerland notified that it has opted to reject the criterion of first fixation in accordance with Art. 5 para. 3 and will apply the criterion of first publication.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 9


Several forms of Relief (Additional Relief) other than injunctions or damages are available under Swiss civil law, among others (i) declaratory relief, (ii) delivery up/destruction, (iii) destruction of manufacturing means (iv) rectification by judgment, (v) corrective advertising, (vi) publication of judgment, (vii) order to provide information, (viii) account of profits as well as (ix) reasonable royalty and (x) reparation.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 9


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