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Die diesjĂ€hrige Winterversammlung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im ZĂŒrichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europĂ€ischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, wĂ€hrend RA Dr. Christoph Gasser die Verantwortung fĂŒr die Organisation ĂŒbernommen hatte. Auch dieses Jahr trugen herausragende Persönlichkeiten aus Richterschaft, Wissenschaft und Industrie die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zum in der EuropĂ€ischen Union harmonisierten und vereinheitlichten Patent-, Urheber-, Design- und Kennzeichenrecht vor und es bestand trotz des dichten Programms ausreichend Gelegenheit fĂŒr Diskussionen.



WĂ€hrenddem sich der letztjĂ€hrige Ittinger Workshop dem VerhĂ€ltnis von Design- und Markenrecht widmete, stand die vom INGRES, dem IGE und dem Bundesverwaltungsgericht organisierte Tagung dieses Jahr wiederum ganz im Zeichen des Markenrechts. Thema bildete die Wechselwirkung zwischen Registereintrag und Benutzung einer Marke. Die Thematik wurde im Lichte der jĂŒngsten schweizerischen und europĂ€ischen Rechtsprechung prĂ€sentiert und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dabei aktiv mit den unterschiedlichen TatbestĂ€nden, bei denen der tatsĂ€chliche Gebrauch eines Kennzeichens eine Rolle spielt, auseinandersetzen. Dabei zeigte sich, dass Fragen rund um die ZeichenbenĂŒtzung, z.B. bei der Beurteilung von Markenverletzungen, dem rechtserhaltenden Gebrauch, der Verkehrsdurchsetzung oder der berĂŒhmten Marke gleichermassen praxisrelevant wie komplex sind. So dĂŒrfte es kein Zufall sein, dass sich die Rechtsprechung gerade in letzter Zeit beachtlich hĂ€ufig mit Fragen des Markengebrauchs zu beschĂ€ftigen hatte, was dem Thema besondere AktualitĂ€t verlieh. Die Analyse der Entscheide zeigte aber nicht nur die praktische Relevanz des Themas, sondern auch, dass Detailfragen rund um den Markengebrauch den Ausgang eines Verfahrens zunehmend entscheidend beeinflussen.

Stefan Hubacher | sic! 2013 édition 12



Le 5 juin 2013, s’est tenu Ă  GenĂšve le sĂ©minaire annuel organisĂ© conjointement par le Licensing Executive Society et l’Institut FĂ©dĂ©ral de la PropriĂ©tĂ© Intellectuelle, ayant pour thĂšme les «DĂ©veloppements rĂ©cents en droit des marques».

Isabelle Bruder / MichÚle Burnier | sic! 2013 édition 11


Das Institut fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fĂŒhrte die mittlerweile traditionelle alljĂ€hrliche Tagung zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino ZĂŒrichhorn in ZĂŒrich durch. FĂŒr die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, PrĂ€sident von INGRES, und fĂŒr die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren prĂ€sentierten auch an der diesjĂ€hrigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.

Samuel Lötscher | sic! 2013 édition 11




Seit dem 3. Juli 2013 ist auf der IGE-Homepage die neue elektronische PrĂŒfungshilfe aufgeschaltet (vgl. https://ph.ige.ch). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Instituts mit ĂŒber 500 EintrĂ€gen. Sie löst die bisherige Datenbank «PrĂŒfungspraxis» ab und enthĂ€lt zudem Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen. Damit dient sie Ă€hnlich wie die Klassifikationshilfe (vgl. https://wdl.ige.ch) der Vorhersehbarkeit der Entscheide sowie einer einheitlichen Praxis.

sic! 2013 édition 9


Switzerland notified that it has opted to reject the criterion of first fixation in accordance with Art. 5 para. 3 and will apply the criterion of first publication.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 9


Several forms of Relief (Additional Relief) other than injunctions or damages are available under Swiss civil law, among others (i) declaratory relief, (ii) delivery up/destruction, (iii) destruction of manufacturing means (iv) rectification by judgment, (v) corrective advertising, (vi) publication of judgment, (vii) order to provide information, (viii) account of profits as well as (ix) reasonable royalty and (x) reparation.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 9



Die rechtsvergleichende Erarbeitung von aktuellen immaterialgĂŒterrechtlichen Fragen ist eine der Kernkompetenzen der AIPPI: Jedes Jahr bereiten die nationalen Gruppen von AIPPI Berichte zu aktuellen Themen vor, den sog. Questions oder kurz Qs, welche dann auf internationaler Ebene diskutiert werden und Eingang in die Resolutionen von AIPPI International finden. Die Resolutionen, kurz Rs, werden anlĂ€sslich des jĂ€hrlichen Treffens der nationalen Gruppen verabschiedet und hatten bzw. haben in zahlreichen LĂ€ndern Einfluss auf die Weiterentwicklung und internationale Harmonisierung des Rechts des geistigen Eigentums. Alle Berichte und Resolutionen sind auf www.aippi.org (unter Questions/Committees sowie Resolutions) verfĂŒgbar.

sic! 2013 édition 7-8


Yes, for Swiss national patents (Article 7b Swiss Patent Act) as well as for European patents (Article 55 EPC).

Pursuant to a treaty between Switzerland and the Principality of Liechtenstein, the two countries form a single patent territory with the Swiss Patent Act as the governing substantive law. The following analysis is, therefore, also valid with respect to Liechtenstein.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 7-8


Swiss law knows (a) famous trademarks pursuant to art. 15 of the Swiss Trademarks Act (TMA), (“berĂŒhmte Marken”, “marques de haute renommĂ©e”, “marchi famosi”), (b) well-known marks (i.e., notorious marks pursuant to art. 6bis of the Paris Convention (PC), (“notorisch bekannte Marken”, “marques notoirement connues”, “marchi notoriamente conosciuti”) and (c) reputed marks (“bekannte Marken”, “marques connues”, “marchi conosciuti”). The type “reputed marks” is not specifically mentioned by the law but accepted by courts and scholars.

Report of Swiss Group | sic! 2013 édition 7-8



Die Winterveranstaltung des INGRES zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in der EuropĂ€ischen Union fand unter der Leitung von RA Dr. Michael Ritscher und der Organisation von RA Dr. Christoph Gasser im ZĂŒrichberg Sorell Hotel in ZĂŒrich statt. Das aus den vergangenen Veranstaltungen bekannte Format hat sich bewĂ€hrt und wurde auch in diesem Jahr beibehalten. Der Vormittag war somit dem Patentrecht gewidmet, wĂ€hrend die ĂŒbrigen ImmaterialgĂŒterrechte einschliesslich Wettbewerbsrecht am Nachmittag besprochen wurden.

Agnieszka Taberska | sic! 2013 édition 6


Im Rahmen seiner zwölften Urheberrechtstagung ging das Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht SFâ€ąêŸ»Æ§ der Frage nach, ob und gegebenenfalls mit welcher Konsistenz der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) die UntĂ€tigkeit des europĂ€ischen Gesetzgebers in Bezug auf die Modernisierung des EU-SekundĂ€rrechts im Bereich des harmonisierten Urheberrechts mittels rechtsfortbildender Rechtsprechung zu kompensieren vermag. Ausgehend von thematischen Gruppen analysierten die Fachreferenten, was die Kernaussagen der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH sind, ob diesbezĂŒglich Divergenzen zur Rechtslage in der Schweiz bestehen und gegebenenfalls welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die jeweiligen Themenblöcke wurden durch Publikumsdiskussionen unter der FĂŒhrung des Tagungsleiters, Prof. Dr. Reto M. Hilty, Ordinarius an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und Direktor am Max-Plank-Institut fĂŒr ImmaterialgĂŒter- und Wettbewerbsrecht in MĂŒnchen, abgerundet.

Corinne Taufer-Laffer | sic! 2013 édition 6



Die bereits traditionelle alljĂ€hrliche Veranstaltung des INGRES zu immaterialgĂŒterrechtsspezifischen Themen des Prozessrechts fand dieses Mal im neuen GebĂ€ude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen statt und erfreute sich wiederum ausgesprochen regen Zulaufs. Nebst dem INGRES fungierten der Schweizer Verband der Richter in Handelssachen (SVRH) und das Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht (SF‱FS) als Veranstalter, wobei sich Dr. Michael Ritscher fĂŒr die Konzeption und Leitung und Dr. Christoph Gasser fĂŒr die Organisation der Veranstaltung verantwortlich zeichneten. Ritscher wĂŒrdigte in seiner BegrĂŒssung den Umstand, dass vielleicht zum ersten Mal die fĂŒr das ImmaterialgĂŒterrecht in der Schweiz wichtigsten Gerichte vertreten und alle Referenten Berufsrichter sind. Die Richter des gastgebenden Bundesverwaltungsgerichts eröffneten die Vortragsreihe.

Mario J. Minder | sic! 2013 édition 4


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