Seit der Ausdehnung des Markenschutzes auf nicht konventionelle Markenformen im Jahr 1993 ist insbesondere fĂŒr Formmarken eine reiche Kasuistik zu deren MarkenfĂ€higkeit und den Eintragungsvoraussetzungen entstanden. Weniger Leitlinien findet der Praktiker dagegen zur Frage, was unter das Ausschliesslichkeitsrecht des Markeninhabers fĂ€llt bzw. welcher Gebrauch fremder Marken einem Dritten ohne Einwilligung erlaubt ist. Durch die aktuelle Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die immer wichtiger werdende Nutzung von Online-Dienstleistungen wie Suchmaschinen oder Handelsplattformen sind zudem neue Formen von Kennzeichenrechtsverletzungen entstanden. Wo beim Gebrauch von Marken im Internet Stolpersteine liegen und wer bei Markenrechtsverletzungen haftet, ist sowohl fĂŒr Markeninhaber als auch fĂŒr Anbieter von Online-Angeboten von grossem Interesse.
Lukas LĂŒthi / Raffaella Massara | sic! 2011 Ă©dition 7-8
FondĂ©e en 2003, lâAROPI est une association de langue française qui a pour buts lâĂ©tude et le dĂ©veloppement de la propriĂ©tĂ© intellectuelle et la reprĂ©sentation aux niveaux national et international des intĂ©rĂȘts de ses membres (avocats spĂ©cialisĂ©s, conseils en propriĂ©tĂ© industrielle, responsables de services de propriĂ©tĂ© intellectuelle en entreprise, enseignants et chercheurs exerçant leur activitĂ© principalement en Suisse et dans les rĂ©gions limitrophes). LâAROPI a obtenu le statut dâobservateur permanent auprĂšs de lâOMPI en 2006.
sic! 2011 édition 7-8
Inkrafttreten des neuen Patentanwaltsgesetzes: Eintragung in das Register und Wegfall des Vertretungszwangs bei Auslandswohnsitz
André Escher / Pascal Fehlbaum | sic! 2011 édition 6
Die zehnte Urheberrechtstagung des Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht, die dieses Jahr in Bern stattgefunden hat, drehte sich um das Zukunftsmodell einer Content Flatrate. Dass bis zur eventuellen Verwirklichung einer Content Flatrate noch viele Fragen zu klĂ€ren und HĂŒrden zu ĂŒberwinden sind, grundsĂ€tzlich aber durchaus Potenzial fĂŒr ein solches Modell besteht, stellte sich an dieser Veranstaltung deutlich heraus.
Stefan BrĂŒhwiler | sic! 2011 Ă©dition 5
Auch die diesjĂ€hrige, dritte derartige Tagung war von RA Dr. Christoph Gasser organisiert worden und wurde von RA Dr. Michael Ritscher geleitet. Der Veranstaltung, die wieder hoch ĂŒber dem winterlichen ZĂŒrich stattfand, vorausgegangen war erneut ein gemeinsamer Skiausflug in kleinem Kreis mit gemĂŒtlichem Abendessen mit den Referenten. Neu wurde der Vormittag ganz dem Patentrecht gewidmet, was noch mehr Zeit fĂŒr Diskussionen liess.
Agnieszka Taberska | sic! 2011 édition 4
Dans sa prĂ©sentation «Revue de jurisprudence â tour dâhorizon des dĂ©cisions rendues en droit des mĂ©dias en 2009 et 2010», Nicolas Capt, avocat Ă GenĂšve, prĂ©sente deux dĂ©cisions du TF concernant le principe de la transparence et rappelle que, conformĂ©ment Ă la Loi sur la transparence (LTrans), il existe un droit dâaccĂšs gĂ©nĂ©ral aux dĂ©cisions judiciaires mais que ce droit peut souffrir dâexceptions lorsquâun intĂ©rĂȘt gĂ©nĂ©ral prĂ©vaut.
Yaniv Benhamou | sic! 2011 édition 3
Der Beschwerdegegner (nachfolgend BG) fĂŒhrt an seinem GeschĂ€ft u.a. eine (alte) Tafel, auf welchem die Logos der BeschwerdefĂŒhrerin angebracht sind. Der BG ist kein offizieller Vertreter der genannten Produkte.
Mischa Senn | sic! 2011 édition 3
Die neue Praxis gilt, wenn ein Patentinhaber, dessen Patent erst nach der ersten Marktzulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel erteilt worden ist, fristgerecht ein Gesuch um Erteilung eines ergĂ€nzenden Schutzzertifikats einreicht. Neu kann auch diesem Gesuchsteller ein Zertifikat erteilt werden, selbst wenn im Gesuchszeitpunkt einem oder mehreren anderen Patentinhabern fĂŒr das gleiche Erzeugnis bereits ein Zertifikat erteilt worden ist.
Pascal Fehlbaum / Christine Vetter | sic! 2011 édition 2
In seiner jĂŒngeren Rechtsprechung hat das Bundesgericht Anlehnungen an fremde Kennzeichen und Ausstattungen wiederholt nicht nur unter dem Titel der Verwechslungsgefahr, sondern auch unter dem Stichwort der Rufausbeutung bzw. der unnötig anlehnenden Werbung i.S.v. Art. 2 bzw. 3 lit. e UWG auf ihre ZulĂ€ssigkeit hin ĂŒberprĂŒft. Der diesjĂ€hrige Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht widmete sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kennzeichen durch das lauterkeitsrechtliche Verbot unnötig anlehnender Werbung geschĂŒtzt werden können. Die Veranstaltung fand heuer erstmals unter der Woche statt. Erfreulicherweise nahmen sich dennoch rund 40 Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie der Gerichts- und der Anwaltspraxis Zeit, sich bereits an einem Dienstag in der idyllischen Kartause Ittingen einzufinden.
Roman Baechler | sic! 2011 édition 2
Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten der neuen â und ersten â eidgenössischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 und der ebenfalls anstehende â wenn auch im Datum noch nicht bestĂ€tigte â Start des Bundespatentgerichts (BPatGer) werden dem ImmaterialgĂŒterrechtsprozess ein neues GeprĂ€ge verleihen. Mit einem attraktiven Referenten-Line-up möchten die Veranstalter den Praktiker auf diese teilweise recht weit reichenden VerĂ€nderungen vorbereiten. Sie tun dies mit grossem Erfolg: Die stattliche Zahl von 160 Teilnehmern, die Tagungsleiter Dr. Werner Stieger begrĂŒssen darf, ist dafĂŒr Beleg genug.
Fabian Wigger | sic! 2011 édition 2
Die Tagung widmet sich der Diskussion, wie das PhÀnomen der TÀuschung im Kunstkontext verarbeitet wird und welche rechtlichen Fragen sich dabei stellen.
Sandra Bienek | sic! 2011 édition 2
Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und ergÀnzt. Dabei wurde insbesondere die neuste Rechtsprechung eingearbeitet.
Eric Meier | sic! 2011 édition 1
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