Nach dem revidierten Europäischen Patentübereinkommen und dem Londoner Übereinkommen treten am 1. Juli 2008 die Änderungen des Patentgesetzes vom 22. Juni 2007 sowie der Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 in Kraft. Zugleich wird auch das angepasste Ausführungsrecht in Kraft gesetzt. Damit ist der substanzielle Teil der Patentgesetzreform abgeschlossen.
Lukas Bühler | sic! 2008 édition 6
Ab 1. Juli 2008 werden Marken, Patente, Designs und Topographien nicht mehr im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), im Schweizerischen Patentblatt (+pat+) und im Schweizerischen Designblatt (mod. dép.) veröffentlicht. Die rechtswirksame Publikation von Neueintragungen und Registeränderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich elektronisch, in der Schutzrechtsdatenbank des Instituts www.swissreg.ch.
Jürg Herren | sic! 2008 édition 6
Einst gegründet zur Begleitung einer Novellierung des Urheberrechts kehre das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF-FS) mit dieser Veranstaltung quasi zu seinen Wurzeln zurück; wegen der aktuellen Revision seien neue Fragen zu beantworten, leitet Prof. Dr. Reto M. Hilty, Universität Zürich und Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München, im Zürcher Zunfthaus zur Schneidern ein. Mit helvetischer Verzögerung habe der Gesetzgeber Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Jener sei insofern Positives abzugewinnen, als man aus Fehlern habe lernen können.
Adrian M. Gautschi | sic! 2008 édition 6
Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem heilmittelrechtlichen Erstanmelderschutz als Ausschliesslichkeitsrecht sui generis auseinander. Ausgehend von der völkerrechtlichen Vorgabe im TRIPs-Agreement werden die schweizerischen Rechtsgrundlagen erläutert und ihre Anwendung in der Praxis untersucht. Dies erfolgt insbesondere unter Bezugnahme auf das in diesem Zusammenhang kürzlich ergangene «Wochentabletten»-Urteil (in diesem Heft auf Seite 369 ff. wiedergegeben). Schliesslich erörtert der Beitrag den Erstanmelderschutz mit Blick auf das EU-Recht und untersucht dessen Relevanz für die Schweiz.
Die Autoren gelangen zum Ergebnis, dass das geltende schweizerische Recht und die diesbezügliche Praxis den Erstanmelderschutz zwar im Einklang mit den völkerrechtlichen Minimal-Vorgaben umsetzen, dabei aber gewisse Schutzlücken bestehen bleiben. Weiter stellen sie fest, dass der Erstanmelderschutz in der Schweiz konzeptionell von jenem in der EU zu unterscheiden ist, weshalb die europäische Rechtspraxis für die Auslegung der schweizerischen Vorschriften nur sehr begrenzt herangezogen werden kann.
Stefan Kohler / Christa Pfister | sic! 2008 édition 5
Im Vorfeld der 12. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Immaterialgüterrecht und genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore (IGC) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) organisierte das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zusammen mit dem International Center for Trade and Sustainable Development (ICTSD) einen zweitägigen Workshop. Diese Tagung hatte das Ziel, Vertreter indigener und lokaler Gemeinschaften verschiedener Nationen stärker in die IGC-Debatten über «Immaterialgüterrechte und traditionelles Wissen» miteinzubeziehen. Zur Verfolgung dieses Ziels leistete das IGE zusätzlich einen zweiten Beitrag in den freiwilligen WIPO-Fonds. Neben den Indigenen-Vertretern partizipierten Vertreter der WIPO, CBD (Übereinkommen über die biologische Vielfalt), WTO (Welt-Handelsorganisation), FAO (UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation) sowie Regierungsvertreter (u.a. der USA) und Vertreter verschiedener Nichtregierungsorganisationen.
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer / Frédéric Engler | sic! 2008 édition 5
Die INGRES-Tagung zum Thema «Die Marke «Schweiz» – eine Chance» stand im Zeichen der Vorlage zum Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes. Zuerst wurde die Vorlage von Dr. Felix Addor, dem Stellvertretenden Direktor des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum, vorgestellt, und anschliessend hatten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dr. Michael Ritscher, Rechtsanwalt, Zürich, wies in seiner Einführung darauf hin, dass die Schweiz zu den bekanntesten Ländern überhaupt zähle und über einen sehr guten Ruf verfüge. Dies führe zu einem erheblichen Wert der Marke «Schweiz», und dieser erhebliche Wert wiederum bringe ein gewisses Missbrauchspotenzial mit sich. Es bestehe die Gefahr einer Erosion der Marke «Schweiz». So seien zum Beispiel von den 6390 im Jahre 2007 in der Schweiz eingetragenen «Swissness-Marken» nicht weniger als 220 auf ausländische Inhaber eingetragen gewesen. Ferner würden zahlreiche «Swissness-Marken» durch Ausländer im Ausland für Produkte beliebiger Herkunft benutzt und als Marken geschützt, wie beispielsweise «K-Swiss» für Turnschuhe, «Swiss Formula» für Kosmetika, usw. Die Vorlage biete nun die Chance, den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» zu stärken und einer Erosion der Marke «Schweiz» entgegenzuwirken.
Jörg von Felten | sic! 2008 édition 5
Deklaration, welche die Deklarationen Japans zu Art. 3(3) und 15(1) in dessen Beitrittsurkunden ändern; bei fehlendem Widerspruch wird die Deklaration von der WIPO am 21. Juli 2008 als erhalten erachtet
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer | 2008 Ausgabe 4
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer | sic! 2008 édition 4
On February 1, 2008 the International Geneva Conference: Economic Experts in Competition Law took place on the premises of the World Meteorological Organization. This conference was organized by the Swiss Association of Competition Law and Studienvereinigung Kartellrecht e.V. Speakers from European competition authorities, universities and the legal and economic practice gave insights to the role of economic experts in competition law proceedings. The conference was held in English and presented to an international auditorium of practitioners and scholars.
Felix Prümmer | sic! 2008 édition 4
Hintergrundunterhaltung in Bahnen, Schiffen, Flugzeugen, Reisecars, Schaustellergeschäften mittels Reklame-Lautsprecherwagen
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer / Simone Tichy | sic! 2008 édition 3
Die Problematik der finanziellen Wiedergutmachung bei Immaterialgüterrechtsverletzungen ist in der EU mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums 2004/48/EG und in der Schweiz mit der jüngsten Bundesgerichtspraxis (insbesondere dem «Milchschäumer»-Entscheid, BGE 132 III 379) verstärkt in den Fokus der im Immaterialgüterrecht tätigen Forscher und Praktiker gerückt.
Michael A. Meer | sic! 2008 édition 2
Cette année la Ligue Internationale du Droit de la Concurrence a choisi de faire porter l’un des deux thèmes en discussion lors de son congrès international sur les rapports délicats entre le droit de la concurrence et les droits de propriété intellectuelle, plus particulièrement la question des licences obligatoires. Le rapport international fut l’œuvre de notre confrère britannique, Tony Woodgate, alors que le rapport suisse a été conjointement rédigé par les soussignés. La contribution helvétique à ce débat n’est pour l’heure que très modeste dans la mesure où il n’existe pour ainsi dire aucune pratique, mis à part un arrêt rendu par le tribunal de commerce de Berne qui évoque la problématique sans y apporter de réponse définitive. Ceci dit, on relèvera que le débat prend en Suisse une dimension sensiblement différente de celle qu’il revêt dans les pays européens qui nous entourent puisqu’il met en opposition des textes législatifs de rang équivalent là où la même question relève également, dans les pays membres de l’Union européenne, d’une opposition entre normes de rangs hiérarchiques différents. Cet aspect du problème qui n’est pas expressément abordé par le rapport national ressort cependant assez clairement de la synthèse proposée, notamment en regard des contributions extra communautaires telles que celle du Brésil ou du Japon.
Christophe Rapin / Nadine Maier Viñas | sic! 2008 édition 2
Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)
Alexandra Grazioli / Barbara Schweizer / Ingo Meitinger | sic! 2008 édition 1
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. November 2007 die Vernehmlassung zum Gesetzgebungsprojekt «Swissness» eröffnet. Der Vorentwurf verfolgt zwei Hauptziele: Erstens soll der Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verstärkt werden und zweitens sollen präzisere Regelungen rund um die Bezeichnung «Schweiz» und das Schweizerkreuz zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.
Emmanuel Piaget | sic! 2008 édition 1
Die vorsorglichen Massnahmen, die von einem Gericht getroffen werden, dienen dazu, einer Partei einen vorläufigen und schnellen Rechtsschutz zu gewähren. Sofern es sich um dringende beziehungsweise eilige Massnahmen handelt, kann das Gericht den Rechtsschutz auch superprovisorisch anordnen. Dies hat aber zur Folge, dass die Beklagtenseite zunächst keine Möglichkeit hat, zur Klage Stellung zu nehmen. Die Massnahme wird angeordnet und die beklagte Partei hat dieser Massnahme Folge zu leisten. Welche Möglichkeit hat die Beklagte dennoch, vor Erlass der Verfügung Stellung zu nehmen?
Wolfgang Heisel | sic! 2008 édition 1
Das Institut hat seine Praxis im Bereich der Formmarken überprüft. Berücksichtigt wurden dabei neben den seit der Praxisänderung vom 1. Juli 2005 gesammelten Erfahrungen die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.
Eric Meier | sic! 2008 édition 1
Bei der INGRES-Tagung «Designschutz in der Schweiz und in der EU» standen gleich zwei Themenschwerpunkte im Vordergrund. Zum einen wurde ein Rückblick auf die ersten fünf Jahre Designgesetz in der Schweiz vorgenommen. Zum anderen wagten die Referenten und Tagungsteilnehmer anlässlich des Beitritts der Europäischen Union zum Haager Musterabkommen einen Blick in die Zukunft des europäischen Designrechts. Eröffnet wurde die Tagung von Dr. Michael Ritscher, der gleich zu Beginn anmerkte, dass man mit der bisherigen Entwicklung und der Relevanz des Designgesetzes durchaus zufrieden sein könne. So würden immerhin bereits fünf einschlägige Bundesgerichtsentscheide vorliegen, was verglichen mit der Anzahl der bundesgerichtlichen Entscheide zum Patentrecht in den letzten fünf Jahren eine beachtliche Zahl sei. Hinsichtlich des Beitritts der Europäischen Union zum Haager Musterabkommen stellte Ritscher die Prognose auf, dass dieser Anlass das Ansehen und die Bedeutung des Designrechts in Europa sicherlich erheblich stärken und gleichzeitig auch zu einem Anstieg der Designanmeldungen in der Schweiz führen werde.
Peter Schramm | sic! 2008 édition 1
Weitere Entscheidungen in markenrechtlichen Eintragungs- und Widerspruchsverfahren | Autres arrêts en matière d’enregistrement ou d’opposition à des enregistrements de marques
Gregor Wild / Michel Mühlstein / Anne-Virginie La Spada | sic! 2026 édition 2
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