For the sake of completeness it should be reminded that the general exclusions from patentability (in particular of inventions whose exploitation is contrary to human dignity or that disregard the integrity of living organisms or that are in any other way contrary to public policy or morality) also apply to second medical use inventions.
Report of Swiss Group | sic! 2014 édition 7-8
The Swiss Group assumes that cost-effectiveness may be the main reason why the system of international registrations is often used by practitioners in Switzerland.
Report of Swiss Group | sic! 2014 édition 7-8
Die diesjährige Winterversammlung des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im Zürichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europäischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, während RA Dr. Christoph Gasser die Verantwortung für die Organisation übernommen hatte. Auch dieses Jahr trugen herausragende Persönlichkeiten aus Richterschaft, Wissenschaft und Industrie die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zum in der Europäischen Union harmonisierten und vereinheitlichten Patent-, Urheber-, Design- und Kennzeichenrecht vor und es bestand trotz des dichten Programms ausreichend Gelegenheit für Diskussionen.
Celine Herrmann | sic! 2014 édition 7-8
Das Inverkehrbringen von rechtsverletzenden Waren fügt dem Rechtsinhaber, der Volkswirtschaft sowie dem Konsumenten erheblichen Schaden zu. Im Kampf gegen Fälschungen und Piraterieprodukte stellen die Kontrollen der Zollbehörden ein wichtiges Element dar. Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 608/2013 legt fest, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten Waren zurückhalten, bei denen ein Verdacht auf eine Immaterialgüterrechtsverletzung besteht.
Lukas Lüthi | sic! 2014 édition 6
Mit dem Urteil «Geburtstagszug» vollzieht der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) eine historische Praxisänderung bei der Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Er nimmt Abschied von der seit Jahrzehnten angewandten «Stufentheorie», die besonders hohe Anforderungen an Werke der Gebrauchskunst gestellt hat und beendet damit deren pauschale Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Werkkategorien.
Michael Ritscher / Peter Schramm | sic! 2014 édition 5
Mit Urteil vom 12. Dezember 2013 hat der EuGH die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) zur Geltung des deutschschweizerischen Abkommens zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken vom 13. April 1892 im Rahmen des Gemeinschaftsmarkenrechts bestätigt. Das Gemeinschaftsmarkenrecht regelt in Art. 42 Abs. 2 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) abschliessend die Frage der rechtserhaltenden Benutzung. Abweichende nationale oder bilaterale Abkommen sind unbeachtlich. Mit dieser Entscheidung ist nicht nur die Anwendung des deutsch-schweizerischen Abkommens für das gemeinschaftsrechtliche Widerspruchsverfahren, sondern aufgrund der identischen Regelung zur rechtserhaltenden Benutzung in Art. 10 der Markenharmonisierungsrichtlinie auch eine Anwendbarkeit im nationalen deutschen Markenrecht ausgeschlossen.
Dirk Jestaedt | sic! 2014 édition 5
Das chinesische Markenschutzgesetz steht vor einem grossen Wandel. Die Neuerungen werden vor allem auch auf das Anmeldeverfahren und -verhalten ausländischer Markenanmelder und -inhaber Einfluss haben. Welche Auswirkungen wird die Revision haben, wo wird es zu Erleichterungen bei der Anmeldung kommen und wo zu Verschärfungen? Eine Übersicht.
Denis F. Berger / Xu Tian / Laura Künzli | sic! 2014 édition 5
Le Tribunal fédéral des brevets a commencé son activité le 1er janvier 2012. Deux ans après, il est intéressant de revenir sur la jurisprudence rendue depuis lors. Pour ce faire, il est proposé d’analyser des questions, notamment de procédure civile, rendues par le nouveau Tribunal fédéral des brevets à différentes étapes de la procédure.
Pascal Fehlbaum | sic! 2014 édition 5
Die Tagung «Big Data» wurde von den Tagungsleitern Prof. Dr. Rolf H. Weber, Ordinarius an der Universität Zürich und Leiter des Zentrums für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, und Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Universität St. Gallen, im Zürcher Zunfthaus zur Schmiden eröffnet.
Aurelia Tamò | sic! 2014 édition 5
Unter dem Titel «Das Geistige Eigentum im 21. Jahrhundert – Standortbestimmung und Herausforderungen für die Schweiz» lud das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) am 22. November 2013 nach Bern zur Geburtstagsfeier. Die Gratulanten – neben Bundesrätin Simonetta Sommaruga zahlreiche geladene Gäste aus Wissenschaft und Praxis, Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte, der Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaft – erlebten eine interessante und anregende, bisweilen gar familiär-heitere Jubiläumstagung.
Lukas Lüthi / Annatina Menn | sic! 2014 édition 4
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C457/11 – C460/11 sind eine ganze Reihe von Auslegungsfragen hinsichtlich des urheberrechtlichen Schutzes im Bereich der Privatkopie einer Klärung zugeführt worden. Das Gericht hält insbesondere fest, dass die Einwilligung der Berechtigten oder der Verzicht auf die Anwendung von technischen Schutzmassnahmen die von Art. 5 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2001/29 verlangte Vergütungspflicht für die Erstellung von Kopien zum privaten Gebrauch nicht entfallen lasse. Diese Ausnahmeregelung gelte – sowohl bei analogen wie auch bei digitalen Vorlagen und unabhängig von der verwendeten Verfahrenstechnik – grundsätzlich für alle Vervielfältigungsprozesse, an deren Ende ein analoges Werkexemplar entstehe. Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme bestehe für die Mitgliedstaaten ein erheblicher Spielraum.
Willi Egloff | sic! 2014 édition 3
Nach der spanischen und der niederländischen «Abgabe für Privatkopie» stand jüngst die österreichische Leerträgervergütung auf dem Prüfstand des EuGH. Der Gerichtshof nutzte die Gelegenheit, die unionsrechtlichen Vorgaben für diese pauschalen Vergütungssysteme weiter zu präzisieren. Er relativierte dabei seine frühere Rechtsprechung, wonach die unterschiedslose Anwendung einer «Abgabe für Privatkopie» auf Geräte oder Medien, die eindeutig nicht zur Anfertigung von Privatkopien verwendet werden, unzulässig sei. Neu erlaubt der EuGH, dass die Mitgliedstaaten dieser Problematik mit einem wirksamen Rückerstattungssystem begegnen. Von Interesse für die Schweiz dürften ferner die Ausführungen des Gerichts zur Zulässigkeit von Abzügen zugunsten kultureller oder sozialer Einrichtungen sein.
Fabian Wigger | sic! 2014 édition 2
Bei der Auslegung materiellen Patentrechts spielte der EuGH bisher nur in Randbereichen eine Rolle. Durch die neue Entscheidung in Rs. C-414/11 «Daiichi Sankyo» könnte der EuGH das Patentrecht über den Umweg des TRIPS-Abkommens erobern: Der EuGH erklärt sich für dessen Auslegung ausschliesslich zuständig und gesteht offenbar den Mitgliedstaaten keine Kompetenz mehr zu, TRIPS unmittelbare Wirkung beizumessen. Der Eroberungsdrang des EuGH ist zwar getragen von einer konsequenten Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechungslinie. Er geht aber einher mit Zuständigkeitsfriktionen und ernüchternden Auslegungsergebnissen.
Diana Liebenau / Ralf Uhrich / Herbert Zech | sic! 2014 édition 2
Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe «Immaterialgüterrecht unter Beschuss» begrüsste Tagungsleiter Prof. Dr. Reto M. Hilty, Ordinarius an der Universität Zürich und Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, die zahlreichen Gäste zum Thema «Urheberrecht: Filesharing». Er wies einleitend auf die Durchsetzungsschwierigkeiten hin, die sich in diesem Bereich ergeben, und die sehr gegensätzlichen Ansichten und Lösungsvorschläge der verschiedenen Interessenvertreter. Im Anschluss machte Prof. Dr. Florent Thouvenin, Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Universität St. Gallen, den Einstieg in die Thematik.
Sandra Brändli | sic! 2014 édition 2
Die eingangs gestellte Frage beschlägt eine Thematik, die auch in der Schweiz immer wieder Gegenstand vor allem politischer, im Besonderen aber auch kartellrechtlicher Auseinandersetzungen ist. Anlässlich der Revision des schweizerischen Kartellgesetzes (KG) im Jahre 2003 wurde eine Bestimmung eingeführt, die auf die «Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen» abzielt (Art. 6 Abs. 1 lit. e KG). Zuvor wurde in der öffentlichen Debatte die Kritik aufgebracht, die Wettbewerbsbehörden richteten ihre Tätigkeit zu stark auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zu wenig auf grosse Marktteilnehmer aus.
Nicolas Birkhäuser | sic! 2014 édition 1
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