Die auf den 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Änderungen im Mietrecht
Mietzinsanpassung, Formular Ab 1. Oktober 2025 gelten verschiedene neue Regelungen im Mietrecht gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 21. März 2025, mit welchem dieser die vom Parlament am 29. September 2023 verabschiedeten Änderungen in Kraft gesetzt hat. Es betrifft dies die neuen Absätze 4 und 5 von Art. 269d OR, die Änderungen der Art. 19 Abs.