Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung
BGer 4A_412/2023 vom 11.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 336b ORmissbräuchliche Kündigung In einer Klage auf eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung muss der Arbeitnehmer die rechtzeitige Einsprache behaupten (und Beweismittel anbieten), auch wenn der Arbeitgeber diese nicht bestreitet. Andernfalls besteht kein Entschädigungsanspruch. Die A